Willich (RPO). Im Prozess
gegen eine Frau, die in Tönisvorst ihre Pflegekinder misshandelt haben
soll, ist am Donnerstag das Urteil gefallen. Die 62-Jährige muss
dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Die 62-Jährige hatte 1998 in Tönisvorst zwei fünf und
neun Jahre alte Mädchen aus einem Heim in Neukirchen-Vluyn vom Jugendamt
vermittelt bekommen. Wie das Amtsgericht am Donnerstag feststellte, sei
das Leben der Kinder von massiven körperlichen Übergriffen, völliger
Abschottung nach außen, schwerer körperlicher Arbeit und mangelnder
Fürsorge geprägt gewesen. Das Gericht sprach die Frau wegen Misshandlung
von Schutzbefohlenen schuldig.
Stundenlang soll sie die Kinder im Winter mit
mangelnder Kleidung in den Hof gestellt haben. Fast täglich sollen die
damals fünf und neun Jahre alten Mädchen schon im Haushalt und im Kiosk
der Frau gearbeitet haben, sagten Zeugen vor Gericht aus. Oft hätten
sie auch Hunger leiden müssen. 2002 hatte das Jugendamt sie nach
Hinweisen von Mitschülern aus dem Haushalt geholt.
Die Angeklagte hatte die Vorwürfe abgestritten und
lange dazu geschwiegen. Anfang Oktober äußerte sie sich schließlich. Sie
bezeichnete sich als Übermutter, die aus Angst die Kinder zu stark
behütet und beschützt habe. "Ich war bestimmt nicht immer gerecht", gab
sie zu. Dafür entschuldigte sie sich. Jetzt wurde sie zu dreieinhalb
Jahren Haft verurteilt.
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