20.11.12

Jugendämter in der Kritik Wegnehmen ist das Einfachste

Die Schicksale vernachlässigter und getöteter Kinder bewegen die Nation. Von solchen, die aus falscher Fürsorge von ihren Eltern getrennt werden, erfahren wir zu wenig.
Bei den Hoffmanns ist es wuselig wie in einer Kindertagesstätte, gemütlich und ziemlich bunt. Überall laufen Kinder herum. In der Küche mit den blau-weiß getupften Wänden bollert ein Holzofen, ein angeschnittener Apfelkuchen steht auf der Anrichte, am Tisch sitzen Siegfried und Caroline Louise Hoffmann. Der 39 Jahre alte kaufmännische Angestellte ist in Elternzeit, seine gleichaltrige Frau Caroline Louise sitzt als Vollzeitkraft bei Rewe an der Kasse. Das jüngste ihrer sieben Kinder ist ein Jahr alt, das älteste zwölf.

Wenn es nach dem Amtsgericht der Stadt Soest geht, dann „müssen die Eltern mit Sorgerechtsmaßnahmen bis zum Entzug der elterlichen Sorge rechnen“, falls sich herausstellen sollte, „dass die Kinder Entwicklungsdefizite aufweisen und diese Defizite mit der Wohnsituation zusammenhängen“. So steht es in einem Schreiben vom 23. Januar. Im Klartext: Die 140 Quadratmeter Wohnraum, die der Familie zur Verfügung stehen, könnten das Kindeswohl gefährden.


Wie konnte es so weit kommen?
Ein Rundgang durch das renovierungsbedürftige ehemalige Bauernhaus: Die Tenne und ein weiteres unbeheizbares Zimmer im Erdgeschoss dienen als Abstellräume. Neben der Küche liegen das Elternschlafzimmer, in dem auch der Computer steht, und das Zimmer des einzigen Sohnes der Familie. Darin hockt der neunjährige Johannes auf dem Teppichboden und baut eine „Roller Coaster“-Achterbahn mit Looping zusammen. Er ist schon ziemlich weit. Im ersten Stock teilen sich die drei älteren Mädchen ein etwa dreißig Quadratmeter großes Kinderzimmer, die drei jüngeren ein kleines Zimmer, in das außer den drei Betten nicht viel hineinpasst. Ein weiteres Zimmer wird gerade umgebaut, ein Bad ist für alle da. Zu dem ländlich gelegenen Haus gehört ein 3400 Quadratmeter großes Grundstück mit Obstwiese, auf dem sich allerlei Spielgeräte befinden. Wenn man sieht, wie die Kinder mit den Eltern umgehen und die Eltern mit den Kindern, dann glaubt man eines ganz sicher zu wissen: dass diese Familie glücklich wäre, wenn nicht das Damoklesschwert des Sorgerechtsentzugs über ihr hinge. Wie konnte es so weit kommen?



Alles begann nach der Geburt der kleinen Lena im vergangenen Jahr. Damals beantragten die Hoffmanns beim Bürgermeister der Stadt Soest die Patenschaft des Bundespräsidenten, die verheirateten deutschen Ehepaaren für das siebte gemeinsame Kind zusteht. Sie ist verbunden mit einer Zahlung von 500 Euro, die die Familie mit ihrem Nettoeinkommen von 1377 Euro (plus 1178 Euro Kindergeld) gut gebrauchen konnte. Ein Jugendamtsmitarbeiter kam ins Haus, um die Urkunde und das Geld zu überreichen, sah sich um und sagte: „Das ist doch alles hier nicht das Richtige, das ist doch nicht das Gelbe vom Ei“ - so erinnert sich Siegfried Hoffmann. Es folgte ein Hilfeplangespräch mit dem Amt, bei dem herauskam, dass der Vater ein weiteres Kinderzimmer herrichten sollte - was er auch tat. Er zersägte und verfeuerte die Eichengarnitur und löste das Wohnzimmer auf, in dem nun Johannes wohnt. Bei der Kinderbetreuung unterstützte ihn in dieser Zeit für drei Stunden am Tag eine vom Amt gestellte Praktikantin. So weit, so sinnvoll.


Ein unbeheizbares Kinderzimmer?
Doch dann stellte das Amt weitere Forderungen, und die gingen den Hoffmanns gegen den Strich: Sie sollten eine Zentralheizung einbauen, eine neue Haustür einsetzen, eine Spülmaschine kaufen, für die sie keinen Platz haben, und einen Trockner, obwohl sie schon einen besitzen und nicht benutzen, „weil die Wäsche da immer so zerknautscht rauskommt und er so viel Strom verbraucht“. Sie sollten die Waschmaschine in die Tenne stellen, „obwohl sie da kaputtfrieren könnte und ich dann immer einen weiten Weg hätte, wenn ich noch zwei auf dem Ofen erhitzte Kessel heißes Wasser in die Trommel kippe, um Strom zu sparen“, sagt Hoffmann. Und sie sollten ein weiteres Zimmer als Kinderzimmer herrichten, obwohl dieses Zimmer gar nicht beheizbar ist. „Das habe ich sogar gemacht - um sie loszuwerden“, sagt Hoffmann. Doch ohne Erfolg.
Die Betreuerin von der Diakonie, in deren Obhut die ambulante Erziehungshilfe in Soest liegt, kam weiterhin einmal die Woche, „stapfte bei uns durchs Schlafzimmer und gab Kommandos, welche Möbel wir als nächstes kaputtzuhauen hatten“. 

Den Hoffmanns war sie unheimlich. „Die guckte uns nicht in die Augen, die Kinder nässten sich ein, wenn sie da war, und meine Frau und ich wurden krank. Wir fühlten uns wie in einer Falle, wir haben gespürt: Die nehmen uns die Kinder weg, wenn wir nicht parieren.“ Wenn Siegfried Hoffmann von dieser Dame erzählt, dann hört sich das so an, als habe die Familie nie eine Chance gehabt: „Sie hat uns alle Sachen schlechtgemacht.“ Sogar das Obst aus dem Garten habe sie „Dreck“ genannt. „Sie hat nie gefragt, sondern immer nur draufgehauen. Wie wenn jemand aus einer ganz anderen Welt kommen würde, der nicht versteht, was hier läuft. Dabei leben wir nur so, dass wir mit unserem Einkommen zurechtkommen.“ Irene Düring, Leiterin des Fachbereichs Jugend, Familie und Schule bei der Diakonie Ruhr-Hellwig, sagt dazu: „Was Herr Hoffmann behauptet, entspricht nicht den Tatsachen“ - die Familie habe aber Anspruch auf Datenschutz.


„Arrogantes und ignorantes Vorgehen“
Im Dezember eskalierte die Lage, denn Siegfried Hoffmann beschwerte sich bei Jugendamt und Diakonie über „das arrogante und ignorante Vorgehen“ und weigerte sich, weitere Hilfe anzunehmen. Daraufhin kam Familienrichter Ulrich Vennemann ins Haus, sah sich um, monierte neben der räumlichen Enge „sehr beschränkte Budgets“ und „wechselnde Elternrollen“ (Siegfried Hoffmann und seine Frau teilen sich die Elternzeit) und ordnete ein Entwicklungsgutachten der Kinder an. Dieses Gutachten wird zurzeit erstellt. Außerdem legte er der Familie nahe, ihr schuldenfreies Eigenheim zu verlassen. Das Jugendamt bot von sich aus eine Wohnung in einem sozialen Brennpunkt an, dem Englischen Viertel in Soest. Der Anwalt, Jochen Libertus, ist entsetzt: „So einen massiven Fall habe ich noch nicht gehabt.“


Und doch ist dies kein Einzelfall. Allein in den vergangenen zwei Jahren sind beim Petitionsausschuss des Europaparlaments mehr als zweihundert Schreiben eingegangen, in denen diskriminierende Praktiken und parteiische Entscheidungen deutscher Jugendämter angeprangert werden. Inès Ayala Sender, Mitglied des Ausschusses, sagt: „Die Deutschen haben erkannt, dass es in einigen Fällen eine unprofessionelle Betreuung durch Jugendamtsmitarbeiter gegeben hat.“ Der Vertreter Deutschlands bei der EU habe eingestanden, dass das an der unzulänglichen Ausbildung vieler Jugendamtsmitarbeiter liege. Den Kommunen fehle das Geld für Qualifizierungsmaßnahmen. „Das ist für uns inakzeptabel, wenn es um die fundamentalen Rechte von EU-Bürgern geht“, sagt Frau Sender.


Er wollte ihr Papier in den Mund stopfen und sie anpinkeln
Ein Beispiel für eine der Petitionen, willkürlich herausgegriffen: Absender sind Frank und Sabine M. aus Mönchengladbach, sie schreiben: „Unsere Tochter Jessica, geb. 21. 05. 1997, lebt seit vier Jahren im Kinderheim Schloss Dilborn. Wie es dazu kam und aus welchem Grund wir Sie um Hilfe bitten, entnehmen Sie bitte dem folgenden Bericht.“ Es folgt ein dreißig Seiten langes Schreiben, in dem unter anderem geschildert wird, wie die sechsjährige Jessica nach einem stationären Aufenthalt in der Jugendpsychiatrie Viersen berichtet, ein Pfleger habe sie nachts aus dem Bett geholt. „Sie musste sich im Büro auf einen Stuhl setzen, er wollte ihr Papier in den Mund stopfen und sie anpinkeln. Er (. . .) drohte ihr: ,Wenn du deinen Eltern was erzählst, dann kommst du ins nasse kalte Grab, dann haben deine Eltern keine Jessica mehr.'“
Viele der Familien, die solche Petitionen beim Europaparlament einreichen, werden von Elisabeth Sodies begleitet. Sodies ist 66 Jahre alt, war lange Vertriebsleiterin im Versicherungswesen und ist nun ehrenamtlich als Vizepräsidentin des gemeinnützigen Vereins „Curare“ tätig, der sich für die Beachtung der Menschenrechte in Gesetzgebung und Verwaltung einsetzt. Sie betreut permanent etwa vierzig Kindesentzugsfälle, allein in den vergangenen anderthalb Jahren konnten sieben davon erfolgreich beendet werden - die Eltern bekamen ihre Kinder zurück. Gegen deutsche Jugendämter erhebt sie schwere Vorwürfe: „Ich habe noch nie eine Akte gesehen, in der nicht ganze Seiten fehlten oder Stellen geweißt waren.“ Fast jede Woche bekommt Sodies einen neuen Fall auf den Tisch, oft in Form von E-Mails wie dieser: „Mein Sohn wurde am 1. 3. 2008 in der Klinik Bielefeld geboren. Am nächsten Morgen hat das Jugendamt meinen Sohn ohne Beschluss mit unbekanntem Ziel in eine andere Klinik verlegt ...“


„Deutschland hält sich nicht an die EU-Gesetze“

Manche Familien begleitet Sodies bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, dort haben in den letzten sechs Jahren zwei Familien recht bekommen. Sie erhielten Schadensersatz in Höhe von insgesamt 50.000 Euro, was allerdings nicht unbedingt dazu geführt hat, dass der deutsche Staat ihnen die Kinder zurückgegeben hat. „Deutschland hält sich nicht an die EU-Gesetze“, klagt Sodies. Und der ehemalige Präsident des EGMR, Luzius Wildhaber, forderte vor zwei Jahren anlässlich eines Kindesentzugsfalles, in dem deutsche Richter ein Straßburger Urteil ignorierten, Deutschland solle sich „näher mit dem System der Menschenrechte befassen“, es gebe da offensichtlich „einige Wissenslücken“.

Staatliche Willkür und Machtmissbrauch werfen auch Gudrun und Hubert Busekros aus Erlangen dem örtlichen Jugendamt vor. Es ließ ihre fünfzehnjährige Tochter Melissa erst in die Kinder- und Jugendpsychiatrie einweisen und dann einer Pflegefamilie übergeben, weil das Kind zu Hause unterrichtet worden war und die Eltern sich geweigert hatten, Melissa amtlich begutachten zu lassen. Nach dem Entzug des Sorgerechts bescheinigte ein Gutachter Melissa, „krankheits- und behandlungsuneinsichtig“ zu sein und ihr Verhalten als „völlig normal“ anzusehen. Auch zeige sie „Loyalität mit dem Vater und bedingungslose Solidarität mit der Familie“. Aus einem internen Schreiben des Amtes, das dieser Zeitung vorliegt, geht hervor, dass sich die beteiligten Jugendamtsmitarbeiter nach der Durchsicht dieses Gutachtens fragten, ob der Entzug des Sorgerechts aufrechterhalten werden dürfe, da eine Gefährdung des Kindeswohls nicht zu erkennen war. Dennoch blieb Melissa weitere vier Wochen bei der Pflegefamilie. Dann lief sie weg - zurück zu den Eltern, was schlussendlich die Feststellung des Oberlandesgerichts Nürnberg zur Folge hatte, dass „ein erneutes akutes Einschreiten“ nicht notwendig sei und Melissa bei ihrer Familie bleiben könne.


„Es ist Wahnsinn, gegen das Jugendamt zu kämpfen“

Eltern, denen das Sorgerecht entzogen wurde, brauchen einen guten Anwalt. Wenn sie sich den irgendwann nicht mehr leisten können, geht es ihnen wie Ellen Jordan, deren fünfzehnjähriger Sohn Sven im vergangenen Jahr vom Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach mit Hilfe der Polizei in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Erlangen gebracht wurde. Sein Vergehen: Er hatte sich wiederholt über extremes Mobbing in der Schule beschwert und deswegen nur noch sporadisch den Unterricht besucht. In der Psychiatrie wurde die Diagnose „soziale Phobie, schulvermeidendes Verhalten, ausgeprägte soziale Defizite und Überfürsorge der Mutter“ gestellt. Sven landete im Kinderheim. Ein niedergelassener Psychiater und Mobbing-Spezialist, den die Mutter zu Rate zog, attestierte dem Jungen hingegen lediglich eine traumatische Belastungsstörung, deren Ursache der schulische Konflikt sei. Seiner Meinung nach war die Zwangsunterbingung Svens im Heim als Straftat zu werten. 

Genau wie Melissa lief Sven nach einem halben Jahr von dort auch einfach weg - zurück nach Hause. Anschließend übertrug das Amtsgericht, dem Ellen Jordans Anwalt inzwischen mit Strafantrag gedroht hatte, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück auf die Mutter. Die ist nun zwar glücklich, aber finanziell ruiniert: „Es ist Wahnsinn, gegen das Jugendamt zu kämpfen. Die Prozesskostenhilfe ist nicht so hoch, dass man sich einen guten Anwalt leisten kann. Und wenn man einen teureren Anwalt wählt, ist man irgendwann pleite. Darauf warten die.“

Uwe Jopt, Professor für Psychologie an der Universität Bielefeld und Gutachter an zahlreichen Familiengerichten, meint: „Wenn das Kind aber erst mal entzogen ist, braucht man den Anwalt erst recht, denn dann passieren die bösen Geschichten.“ Jeder Kontakt zu den Kindern werde unterbunden, und selbst wenn sich die Verhältnisse zu Hause besserten, denke niemand an Rückführung. „Nach ein, zwei Jahren Kontaktsperre wollen dann auch die Kinder nicht mehr nach Hause zurück.“


Lieber einmal zu viel als zu wenig gesorgt

Zu Recht ist die Öffentlichkeit alarmiert, wenn Fälle von Kindesvernachlässigung oder gar Kindstötungen bekanntwerden. Oft stehen dann die Jugendämter mit am Pranger. Amtlicher Übereifer gegenüber Familien in prekären Situationen wird dagegen eher mit Schulterzucken quittiert: Die werden schon ihre Gründe haben. Dabei kann eine Zwangstrennung von Eltern und Kindern ebenso dramatische Folgen haben wie Kindesmisshandlung. 
Dennoch wird der Bundestag noch in diesem Monat durch eine Novellierung des Paragraphen 1666 im Bürgerlichen Gesetzbuch den Sorgerechtsentzug erleichtern. Künftig muss das Jugendamt vor Gericht nicht einmal mehr der Nachweis elterlichen Versagens führen, um einen solchen Eingriff zu erwirken. Liudger Berresheim, Koordinator für Kinderrechte im Verein Familiennetzwerk Deutschland, befürchtet von dieser Gesetzesänderung ein weiteres Vordringen staatlicher Erziehungskontrolle: „Viele Ämter sind da doch ganz pragmatisch. Es ist weniger Arbeit, die Kinder einfach aus den Familien zu nehmen, als für Besserung innerhalb der Familie zu sorgen. Mit dem Entzug des Sorgerechts ist dem Kindesschutz ganz schnell Genüge getan. Das Kindeswohl bleibt dann eben auf der Strecke“, sagt Berresheim. Und der Gutachter Uwe Jopt meint: „Das große Problem der Jugendhilfe ist: Es werden vorschnell zum vermeintlichen Schutz der Kinder Maßnahmen eingeleitet, die tatsächlich auf eine Gefährdung der Kinder hinauslaufen. Nach dem Motto: Lieber einmal zu viel als zu wenig gesorgt.“

Manchmal kann ein Anstoß von außen Ämter und Gerichte allerdings dazu bringen, einen beabsichtigten Sorgerechtsentzug zu überdenken. Die Not der Familie Hoffmann aus Soest könnte sich schon bald in Wohlgefallen auflösen. Am 1. April wird sie in ein 180 Quadratmeter großes Haus mit zwei Bädern, Zentralheizung und großem Garten einziehen. Die Eigentümerin, die auf ihren Fall durch die örtliche Presse aufmerksam wurde, überlässt ihnen das Haus für 500 Euro Kaltmiete. Und Familienrichter Vennemann, der in dem Schreiben vom 23. Januar noch mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht hatte, ruderte in einem Telefonat mit dieser Zeitung ganz weit zurück: „Das Schreiben war vielleicht ein bisschen unglücklich formuliert. Eigentlich wollte ich damals nur Druck machen, dass sich etwas an der Wohnsituation ändert. Ich will den Eltern die Kinder nicht wegnehmen. Die sind ja durchaus bemüht. Und wenn bei dem Entwicklungsgutachten herauskommen sollte, dass die Kinder Entwicklungsstörungen haben, dann gehe ich davon aus, dass die Eltern das als Aufforderung begreifen werden, Hilfe anzunehmen.“

1 Kommentar:

  1. Am 15. Juli 2007 trifft der Journalist, Thomas Esser*, in Berlin auf die polizeibekannte drogensüchtige Prostituierte Marta W. und ihre beiden Kinder Patrick(6) und Linda(10). Als Marta W. im Drogenrausch den kollektiven Suizid ankündigt, verständigt Esser Polizei und Jugendamt. Doch für die ist alles in bester Ordnung. Ein Jahr später wird Patrick völlig verwahrlost nachts um 10 Uhr auf einem Berliner Bahnhof aufgegriffen. Die Staatsanwältin erlässt Haftbefehl. Gegen den Journalisten.

    http://exiljournalisten.wordpress.com/

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