In Deutschland werden unverheiratete Väter diskriminiert - dieses Urteil hat vor zweieinhalb Jahren der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefällt - weil ledige Väter keine Chance hatten, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, wenn die Mütter es nicht wollten. Das Bundesverfassungsgericht hat sich diesem Urteil angeschlossen - und den Gesetzgeber aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Bis jetzt ließ der sich Zeit, doch nun liegt der Gesetzenwurf vor, der bald ins Kabinett eingebracht werden soll. Ob dieser Entwurf die Diskriminierung beendet und ob dem wichtigsten Anliegen - dem Wohl der Kinder - damit gedient ist - Helge Oelert hat Experten befragt.
Nun soll diese Regelung Gesetz werden: Mütter bekommen auf Wunsch erstmal das alleinige Sorgerecht. Damit es zum gemeinsamen wird, muss der Vater einen Antrag stellen. Widerspricht die Mutter, entscheidet ein Familiengericht.
Doch Fachleute fürchten: diese Regelung nützt dem Wohl des Kindes wenig: Denn wenn der Vater erst aktiv werden muss, um das Sorgerecht zu bekommen, könnte es sein, dass er es gar nicht erst stellt. Väter würden so nicht in die Pflicht genommen.
Hans-Christian Prestien
pensionierter Familienrichter
"Eltern, die 'entsorgt' sind, also die nicht in der rechtlichen Verantwortung sind, ziehen sich von den Kindern oft zurück. Das ist auch mein Erleben in den ganzen Jahren, wo ich also Familienrichter - bis 2009 - war, dass es oft so war, wenn es zum Beispiel zum Unterhaltsprozess kam zwischen Eltern und ich dann gefragt habe am Schluss der Verhandlung wie sie es denn mit den Kindern machen, dass sich dann heraus stellte, dass die Mütter -häufig waren es die Frauen - sich sehr gewünscht hätten, dass die Väter sich gekümmert hätten um die Kinder. Aber die Väter hatten sich entzogen. Die Nachfragen bestätigten dann, dass das kein böser Wille war der Männer, sondern dass sie unsicher waren, dass sie hilflos waren."
Tatsächlich stellt auch der Antrag selbst erhebliches Konfliktpotenzial dar - der Vater ohne Trauschein müsste das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter erstreiten. Deshalb hatten sich viele von dem neuen Gesetz erhofft, dass kein Antrag mehr nötig sein würde.
Cornelia Holldorf
Vizepräsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee
"Es ist jetzt eine historische Chance, das gesamte Recht der elterlichen Sorge neu zu regeln, und ich würde mir wünschen, dass man diese historische Chance in vollem Umfang nutzt, und nicht schrittweise."
KLARTEXT
„Aber es sieht so aus, als würd' man sie verpassen, oder?
Cornelia Holldorf
Vizepräsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee
„Im Augenblick sieht es so aus."
Man hätte sich an der Regelung für Kinder aus Ehen orientieren können. Dort sind nach Scheidungen automatisch beide Eltern sorgeberechtigt. Das Grundgesetz gebietet eigentlich, für uneheliche Kinder die gleichen Bedingungen zu schaffen wie für eheliche. Doch hier entschied sich der Gesetzgeber bewusst dagegen.
Andrea Voßhoff (CDU)
Rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion
„Es geht ja immer auch um den Anspruch des Staates die Vermutung, dass ein Kind, das in der Ehe geboren wird, eben dann von beiden auch aufgenommen wird und deshalb die gemeinsame elterliche Sorge da ist."
KLARTEXT „Und bei Unverheirateten denkt man das nicht, heutzutage?“
Andrea Voßhoff (CDU)
Rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion
„Bei Unverheirateten lässt es der Gesetzgeber ja zu, dass beide durch eine gemeinsame Erklärung selbiges eben auch erreichen können. Man hat es da nicht automatisch per Gesetz, weil es da ja auch vom Anschein her ein höheres Konfliktpotential gibt, dass Eltern eben nicht miteinander leben wollen."
Dahinter steht die Befürchtung, unverheiratete Väter hätten in vielen Fällen womöglich gar kein Interesse, für ihr Kind zu sorgen. Doch Experten sind überzeugt: Entsprechende Druckmittel würden helfen, auch erstmal Unwillige in eine aktive Vaterrolle zu führen.
Cornelia Holldorf
Vizepräsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee. “Die Annahme des Gesetzgebers, man könne Väter nicht anhalten, die elterliche Verantwortung wahrzunehmen, halte ich für falsch. Denn aus der Sicht der Kinder haben Kinder sehr wohl ein Recht darauf, dass beide Eltern ihre Verantwortung – die sie sowieso von Natur aus haben und die sie aus der Verfassung heraus auch wahrnehmen. Und zwar in einer Weise, wie sie dem Wohl der Kinder zuträglich ist.”
Dagegen kann der Verlust eines Elternteils schwere seelische Verletzungen verursachen. Obwohl Eltern ihre Kinder lieben, erleben Psychiater fast täglich, wie bei Trennungen alle Einsicht einem Bedürfnis weicht: den Ex-Partner loszuwerden und das Kind an sich alleine zu binden.
Dr. Horst Petri
Psychiater “Ich habe viele Patienten in Behandlung, wo auch diese Frage ne Rolle spielt. Immer wieder. Hoch intelligente Leute, die alles intellektuell einsehen, die dann automatisch in Machtkämpfe zurückfallen archaischster Natur, die ihnen selbst fremd sind. Weil Trennung ein so tiefgreifender Prozess ist, gerade wenn man Kinder hat.”
Hier müsste der Staat entgegenwirken und Eltern nach der Trennung zur Kooperation zwingen. Stattdessen setzt er darauf, Familiengerichte könnten das Wohl des Kindes schützen im Machtkampf der Eltern.
Hans-Christian Prestien
Pensionierter Familienrichter “Das heißt die Verantwortungsbereitschaft des einzelnen ist aus meiner Sicht noch nicht sehr ausgeprägt. Und der Staat leistet sich einen Bärendienst, indem er genau auf diesem Level bleibt, und sagt: ‘Ich mach das schon für Euch.’ Das ist die Suggestion, die in diesem Regelwerk steckt: “Ich prüf das nochmal, ob das auch dem Kindeswohl dient.” Erstens kann er das gar nicht prüfen, weil das Kindeswohl sieht heute so aus, und morgen so aus und übermorgen sieht es wieder anders aus. Und diese statischen Reglementierungen “so oder so” haben mit der Entwicklung eines Kindes nicht die Bohne was zu tun.”
Auch im FDP geführten Justizministerium hält man offenbar ein automatisches Sorgerecht für beide Eltern für besser. Anscheinend haben das jedoch CDU und CSU verhindert.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Bundesjustizministerin “Aber letztendlich in der Koalition haben wir uns jetzt auf dieses andere Modell verständigt: Alleinige Sorge der Mutter, aber ein zügiges, beschleunigtes Verfahren ohne große Hürden, damit schnell dann auch über den Gemeinsame-Sorge-Antrag entschieden werden kann.”
KLARTEXT"Das heißt, Sie persönlich hätten auch Automatismus befürwortet?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Bundesjustizministerin “Ich hätte mir das Modell sehr gut vorstellen können der gemeinsamen Sorge mit Geburt, das war auch eine Grundlage, über die wir mit verhandelt haben, aber am Ende ist jetzt dieser Kompromiss heraus gekommen und ich glaube, es ist ein guter.”
Wenn Sie mit diesem Thema auch Erfahrungen gesammelt haben, schreiben Sie uns gerne, unter rbb-online.de.
Beitrag von Helge Oelert
Dieser Text gibt den Sachstand vom 25.04.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
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