Zwei frühere Erzieherinnen, die Heimkinder
aus nichtigem Anlass geschlagen hatten, müssen Geldstrafen von 2750 und
3000 Euro zahlen. Das Berliner Landgericht verurteilte die vom Dienst
suspendierten Frauen am Mittwoch wegen Körperverletzung. „Die
Angeklagten haben ein Klima der Angst geschaffen, um sich die Arbeit zu
erleichtern“, kritisierte das Gericht in der Urteilsbegründung.
Körperliche Gewalt sei keinesfalls tolerabel.
Die Frauen im Alter von 42 und
44 Jahren hatten zugeben, sechs Mädchen mit der flachen Hand geschlagen
zu haben, wenn diese beispielsweise nicht schnell genug gegessen
hatten. Strafmildernd wurde gewertet, dass die Kolleginnen den
traumatisierten Kindern im Alter von anfangs fünf bis 12 Jahren die
Vernehmung im Prozess erspart hatten. Die Angeklagten hatten ihre
Schützlinge in einem Heim in Berlin-Adlershof in den Jahren 2008 und 2009 misshandelt.
Im Prozess konnte aus Sicht
des Gerichts nicht bewiesen werden, dass die Erzieherinnen die Kinder
darüber hinaus mit Reitgerten schlugen oder mit Pinwandnadeln oder
Einwegspritzen quälten. Beweismittel seien seinerzeit nicht
sichergestellt worden, stellte die Strafkammer fest. Außerdem seien die
Kinder damals nicht einzeln, sondern in der Runde vernommen worden. „Wir
hatten schlechteste Aussichten, ihnen Selbsterlebtes entlocken zu
können“, hieß es im Urteil.
Berliner Morgenpost
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