Familienterroristin
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Eine Familienterroristin übt in erheblichem Maße Gewalt gegen ihre Partner und Kinder aus. Der Begriff wurde von der Frauenrechtlerin Erin Pizzey geprägt, nachdem sie eines der ersten Frauenhäuser in Großbritannien gründete und bereits früh auf das Gewaltbereitschaft der Frauen aufmerksam machte, die vorgeblich in ihren Einrichtungen Schutz vor Häuslicher Gewalt suchten.[1]
Erin Pizzey, die auf dem Gebiet der Gewalt in Beziehungen arbeitete, hatte täglich mit Frauen aus schwierigen familiären Verhältnissen zu tun. Dabei hat sie die Erfahrung gemacht, dass manche Frauen, die in Beziehungen leben, in denen seelische Grausamkeit und/oder physische Gewalt vorkommen, selbst Probleme verursachen, die ein akzeptables Maß überschreiten. Das sind Frauen, die von Gefühlen wie Rachsucht und Feindseligkeit getrieben werden und die in Bezug auf sich selbst oder ihre Familie ein destruktives Verhalten an den Tag legen und damit eine schon desolate Familiensituation weiter verschlimmern.[2]
Die amerikanische Psychiaterin Louise Kaplan schreibt in ihren Buch über weibliche Perversionen:[3]
Familienterroristin und Helferinnenindustrie
Erin Pizzey empfiehlt im Umgang mit Familienterroristinnen:- "Um das Gefühl der Allmacht der Terroristin einzuschränken, gibt es verschiedene Mittel; der Leitgedanke sollte jedoch immer derselbe sein, wie im Umgang mit politischem Terrorismus:
- Mit Terroristen verhandelt man nicht.
- Endlose Telefonate und Gespräche bestärken die Terroristin nur in ihrem Glauben, dass sie auf dem richtigen Weg sei; dasselbe gilt für Konfrontation, Versuche, sich wieder zusammenzutun, Briefe, Besuche, friedfertige Gesten und Bemühungen, die Terroristin zu besänftigen. Einzig mit einer entschlossenen, resoluten Haltung kann man der Terroristin klarmachen, dass ihre Macht Grenzen hat." [4]
Zitat: «Eine Familienterroristin hat die Gesetze oftmals leider auf ihrer Seite, sie braucht nur den entsprechenden Vorwurf erheben und schon stehen die Hilfesysteme ihr bei.»[5]
- Eine Umgang boykottierende Mutter und ein Umgang suchender Vater. Zwei Anwälte, Richter Michael Dallmann, Jugendamtmitarbeiter Ulrich Görn, Verfahrensbeistand Silke Mensch, Umgangspfleger Franz Daetz und ein sechsjähriges Kind. Der Schluss des Artikels steht symptomatisch für das deutsche Familienrecht: "Ende offen."[6] Das bedeutet im Klartext: Der Umgang darf von der Mutter fröhlich weiter sabotiert werden, bis entweder der Vater oder das Kind "endlich" aufgeben und der Fall dann als "erledigt" in den Akten sterben kann. Aber bis dahin verdienen noch kräftig sechs Koryphäen der Helferindustrie an dem Streit.[7]
Einzelnachweise
- ↑ Mythen des Feminismus, Freie Welt am 23. Mai 2011
- ↑ Erin Pizzey: Gewalt von Frauen
- ↑ Louise J. Kaplan: "Weibliche Perversionen. Eine faszinierende Studie über die weibliche Sexualität", Goldmann 1991, ISBN 3-442-12422-0
- ↑ 4,0 4,1 Familienterror - Zitate gesammelt von Hans-Helmut Meyer, 31. März 2008
- ↑ Die Familienterroristin. Der Terrorismus in deutschen Familien muss ein Ende haben. - Monika Dittmer, Papaya, Nr. 9, November 2010, Seite 22-24
- ↑ Eheaus: Sechsjähriger vor dem Richter, Norddeutsche Neueste Nachrichten am 17. Februar 2012
- ↑ TrennungsFAQ-Forum: NNN: Sechsjähriger vor dem Richter, P am 17. Februar 2012 um 10:31 Uhr
Weblinks
- 6. Rang ergab am 30.5.2011 die Google-Suche nach "Familienterroristin" für diesen Artikel.
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