"Mit diesem Urteil wird jedem Beamten, der sich gegen Kindeswohl und Kindesrechte verhält, ein Freibrief ausgestellt", so Stiglmayr.
Es stelle sich nun die Frage, wozu ein Familiengerichtsverfahren
notwendig ist, wenn die Jugendwohlfahrt auf Bitten der Kindesmutter
dieses sowieso missachtet.
notwendig ist, wenn die Jugendwohlfahrt auf Bitten der Kindesmutter
dieses sowieso missachtet.
Die Behauptung, man habe einen
Amtsmissbrauch "nicht wissentlich" begangen - respektive die
Rechtfertigung man habe geglaubt, im Sinne des Kindeswohles zu
agieren - genügt, um einen gültigen Gerichtsbeschluss aufzuheben",
sagte Stiglmayr und weiter:
Amtsmissbrauch "nicht wissentlich" begangen - respektive die
Rechtfertigung man habe geglaubt, im Sinne des Kindeswohles zu
agieren - genügt, um einen gültigen Gerichtsbeschluss aufzuheben",
sagte Stiglmayr und weiter:
"Das ist ein Skandal und ein weiterer
Schritt zur Aushöhlung des Rechtsstaates. Einmal mehr zeigt sich,
dass viele Jugendwohlfahrten sich in erster Linie um die Interessen
der Mütter kümmern und nicht um die Rechte und das Wohl der Kinder".
In diesem Zusammenhang forderte Stiglmayr die Einführung einesSchritt zur Aushöhlung des Rechtsstaates. Einmal mehr zeigt sich,
dass viele Jugendwohlfahrten sich in erster Linie um die Interessen
der Mütter kümmern und nicht um die Rechte und das Wohl der Kinder".
einheitlichen Bundes-Jugendwohlfahrtsgesetzes und Sanktionen für
Mitarbeiter von Justiz und Jugendwohlfahrt, die sich gegen Kindeswohl
und Kinderrechte stellen. "Die Schutzbehauptung, man habe Unrecht
"nicht wissentlich" gesetzt, muss strenger geprüft werden.
Schließlich führen diese angeblich zum Wohle des Kindes gesetzten
Taten zu massiven Eingriffen in deren Leben, in manchen Fällen sogar
bis zum Tod", schloss Stiglmayr.
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