Münster -
Es ist ein Kampf mit allen Mitteln, der
Norbert Weitz und seine Kollegen am Amtsgericht Münster Tag für Tag
beschäftigt. Weitz ist Familienrichter – seine Abteilung hat im
vergangenen Jahr in 423 Sorgerechtsstreitigkeiten entschieden.
Justitia muss entscheiden, wenn Eltern sich nicht über das Sorgerecht
für gemeinsame Kinder einigen können. In Münster gab es im vergangenen
Jahr 423 Fälle.
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nn
Fälle wie den der Familie G. aus Wolbeck. Die beiden älteren Kinder
wurden im Sorgerechtsstreit nach der Trennung dem Vater zugesprochen,
das jüngste, erst drei Jahre alte Kind der Mutter. Der Vater, der seine
beiden älteren Söhne nun mit einer neuen Partnerin erzieht, will auch
für das kleinste Kind Sorge tragen. Beim Jugendamt meldet er, die Mutter
misshandele das Kind, lasse es verwahrlosen. Auch die Polizei hat er
schon alarmiert, als er glaubte, seiner Tochter geschehe Unheil.
Er erwägt beim Familiengericht eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Fälle wie der der Familie G. sind für Heike Fernholz vom städtischen
Jugendamt „tägliches Brot“. Natürlich kennt sie den Fall, das Amt stehe
in Kontakt mit beiden Eltern und versuche zu helfen – „zum Wohl der
Kinder“. Das liegt auch Richter Weitz am Herzen, wie er sagt.
Wichtigstes Ziel der Bemühungen der Familienrichter sei es darum immer,
eine einvernehmliche Lösung des Sorgerechtsstreits herbeizuführen.
Das
gelinge den Richtern in etwa drei Viertel aller Fälle. Wenn sich Eltern
trotzdem nicht auf eine Regelung des Sorgerechts einigen können, werden
Sachverständige eingeschaltet. „Wenn es erst einmal so weit kommt, wird
der Streit in der Familie noch weiter zementiert“, sagt Weitz. Unlängst
hat in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung die
Bundesrechtsanwaltskammer die Praxis der Gutachterauswahl bei den
Familiengerichten kritisiert.
Es gebe keine hinreichend genauen
Kriterien für die Auswahl der Sachverständigen, und ihre Gutachten
genügten wissenschaftlichen Ansprüchen nicht, hieß es. Norbert Weitz hat
sich über diese Kritik geärgert: „Wir bestellen immer sehr erfahrene
Gutachter, Jugendpsychiater oder Diplom-Kinderpsychologen, mit denen das
Gericht schon lange zusammen arbeitet“, sagt der Richter. Dass der beim
Sorgerechtsstreit unterlegene Elternteil das Urteil dieser
Sachverständigen nicht anerkennt, ist seine alltägliche Erfahrung
Die
Richter entscheiden aber nicht zwangsläufig nach dem Gutachten, betont
Weitz. Auch er habe es schon mit Expertisen zu tun gehabt, die er nicht
überzeugend fand. „Das Urteil muss immer der Richter finden“, so Weitz.
Auch weil Urteile in zweiter Instanz überprüft werden können, sei
höchste Sorgfalt geboten. „Die Erörterungstermine mit Eltern, Kindern,
Psychologen und Jugendamt dauern mehrere Stunden“, stellt er klar, dass
nicht „mit leichter Hand“ entschieden werde. Befriedigend sind die
Urteile am Ende, zumindest für einen Elternteil, nicht. Weitz weiß das,
er ist mehr als einmal beschimpft und bedroht worden.
Von Karin Völker
Westfälische Nachrichten
Herr Weitz hört zu? Ja dem Jugendamt! Antonia Haase hat er ja schon auf dem Gewissen! Und er macht immer noch so weiter.....
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