April 2012
20 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention fordert das Deutsche Kinderhilfswerk die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Die Bundesgeschäftsführerin des Hilfswerks, Heide-Rose Brückner, bezeichnete dies als den wirksamsten Schritt, um die Rechte der Kinder in Deutschland auch tatsächlich zu verwirklichen. Es sei “ein Armutszeugnis”, dass das nicht schon längst geschehen sei. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) und UNICEF Deutschland schlossen sich dieser Forderung an.
Am 5. April 1992 ratifizierte Deutschland das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention. In ihr werden weltweit Kinderrechte wie Bildung, Gesundheit, Schutz vor Diskriminierung, Betreuung bei Behinderung und ein Recht auf Familie festgelegt.
Brückner wertete die Umsetzung der Konvention in Deutschland allerdings als enttäuschend. Immer noch lebten zu viele Kinder in Deutschland in Armut, sagte Brückner und nannte es ungerecht, dass Milliarden in Rettungsschirme für Banken investiert würden, für einen Rettungsschirm für Kinder und Jugendliche aber nichts übrig bleibe. Auch forderte Brückner eine bessere Beteiligung von Kindern und sprach sich für eine Absenkung des Wahlalters zumindest auf 16 aus, “möglichst auch auf 14″.
Schwesig wertet Ausbau von Kindertagesstätten positiv
Schwesig bezeichnete es als “große Lücke in einer Wertegemeinschaft”, dass die Kinderrechte nicht Teil des “grundrechtlichen Wertekanon” seien. Es gehe nicht darum, Elternrechte gegen Kinderrechte auszuspielen, allerdings müsse der Schutz des Kindes über allem anderen stehen. Sie verwies darauf, dass der Bundesrat auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns eine Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung bereits beschlossen habe. Sie forderte , die Bundesregierung auf, dieser Initiative zu folgen.
Auch der Geschäftsführer von UNICEF Deutschland, Christian Schneider, betonte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd, damit würde der grundlegende Charakter der Kinderrechte sichtbar. “Das würde allen, die Recht sprechen, und auch den Behörden etwas an die Hand geben”, sagte Schneider. Er forderte zudem die Einsetzung eines Kinderrechtsbeauftragten. Dieser könnte helfen, “Kinderrechte in Deutschland verbindlicher zu machen”.
Schwesig räumte ein, dass es in den letzten 20 Jahren auch Fortschritte bei der Umsetzung der Kinderrechte gebe. Als Beispiel nannte sie den Ausbau von Kindertagestätten und Kindergärten. Insgesamt sei zudem der Druck gewachsen, sich mit dem Kinderschutz auseinanderzusetzen. “Umso erschrockener bin ich, dass man mit der Debatte um das Betreuungsgeld wieder Rückschritte macht”, fügte sie hinzu. Es könne nicht sein, dass die Regierung Kindern das Recht auf frühkindliche Bildung verwehre, “indem sie Eltern Geld dafür biete, die Kinder nicht in eine dieser Bildungseinrichtungen zu schicken”.
(rockefeller-news/dapd)
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