Freising
- Robert Knieper ist schwer krank. Deshalb wollte er vom Jugendamt
Hilfe für die Betreuung seiner beiden Kinder. Vergebens. Und dann hat
das Amtsgericht verfügt, dass seine beiden Kinder in das Heim St. Klara
kommen. Dagegen hat Knieper geklagt.
Robert
Knieper ist an ALS (Amyotropher Lateralsklerose) erkrankt, einer
unheilbaren degenerativen Erkrankung des motorischen Nervensystems.
Genau deshalb hat er das Jugendamt im vergangenen Jahr darum gebeten,
ihm eine Haushaltshilfe zu bewilligen. Die sollte ihm auch bei der
Versorgung seiner beiden Kinder zur Hand gehen. Von seiner Frau, der
Mutter der Kinder, lebt er getrennt, weil sie Alkoholikerin ist. Vorwurf
Nummer 1: Kniepers Antrag sei im Jugendamt nicht bearbeitet worden,
weil ein Attest gefehlt habe.
Stattdessen ist, und das
Landratsamt bestätigt das, vom Amtsgericht am 7. Januar 2015 verfügt
worden, dass beide Kinder von Knieper - um die er sich wegen seiner
Krankheit eben nicht adäquat kümmern könne - in das Kinderheim St. Klara
kommen. Vorwurf Nummer 2: Dort sei eines der Kinder (zehn Jahre) von
dem etwas älteren Mitbewohner seines Zimmers bedrängt worden - von
sexuellen Übergriffen ist die Rede.
Kniepers
Geschichte, wie sie im BR lief und wie er sie auch auf Facebook
öffentlich gemacht hat, geht aber noch weiter. Denn Knieper will sich
das alles nicht gefallen lassen. Er wehrt sich, hat den Markt
Indersdorfer Anwalt Jürgen Krüger engagiert.
Zum
einen hat Knieper nun Anzeige gegen die Heimleitung von St. Klara wegen
unterlassener Hilfeleistung und Verletzung der Fürsorgepflicht
erstattet. Das bestätigt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Landshut,
Hildegard Bäumler-Hösl. Heimleiterin Simone Tomczyk will zu den
Vorwürfen Kniepers selbst keine Stellung nehmen. Dem Kinderheim liege
auch „nichts Schriftliches“ vor, sagt sie. Trotzdem wisse man, welche
Fragen die jetzt von der Statsanwaltschaft beauftragten Ermittler
stellen wollen und werden. Und all diese Fragen werde man offen
beantworten, man werde für die Ermittler „offene Türen“ haben,
versichert Tomczyk. Jetzt in der Öffentlichkeit aber einzelne „Brocken“,
wie sie von Knieper per Facebook hingeworfen worden seien, abzuhandeln,
sei zu schwierig und nicht sinnvoll. Das sei nicht das Niveau der
Heimleitung.
Doch Knieper wehrt
sich vor allem auch gegen das Vorgehen des Jugendamts. Denn er sei doch
von sich aus zum Jugendamt gekommen und habe um Hilfe gebeten. Dass ihm,
nachdem sein Antrag vom Jugendamt wochenlang nicht bearbeitet worden
sei, auf Beschluss des Amtsgerichts seine Kinder dann weggenommen und
ins Kinderheim St. Klara geschickt wurden, gerade weil er sich angeblich
nicht um sie kümmern könne, will sich Knieper nicht gefallen lassen.
Deshalb hat er Anfang Februar gegen den Beschluss des Amtsgerichts
Freising Rechtsmittel beim Oberlandesgericht München eingelegt.
OLG-Sprecher Wilhelm Schneider bestätigt das. Mehr dürfe er aber nicht
sagen: „In Familiensachen wird nichts bekanntgegeben.“ Wie lange es bis
zu einer Entscheidung des OLG dauere, könne er auch nicht sagen.
Nichts
bekannt geben - das ist auch die Vorgabe, an die sich das Landratsamt
Freising zu halten hat: Datenschutz! Ohne Schweigepflichtsentbindung
durch Robert Knieper dürften weder die Pressestelle noch
Jugendamtsleiterin Arabella Gittler-Reichel Stellung beziehen.
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