03.05.15

Jugendamt/Familienjustiz Deutschland - Anhörung 05. Mai 2015 EU Parlament - Systematischer Sorgerechtsentzug - Kindesraub - Deportation - Kinderhandel









Worum geht es?


Ab 1939

übernahmen die Jugendämter als Teil der Staatsgewalt im NS-Staat weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung. Das Jugendamt kontrollierte und lenkte Familien und Kinder von Geburt an politisch.

Heute lenkt das Jugendamt die gesamte Familienjustiz. 

  

Täglich werden täglich 150 Säuglinge und Kinder bis zu 18 Jahren aus intakten Familienverhältnissen, separiert von den Eltern, Geschwistern und Verwandten in ghettoähnlichen Behausungen, meist weit entfernt von ihren Familien untergebracht oder ins Ausland verschleppt. Heimweh wird mit Medikamenteneinsatz betäubt. Die meisten Kinder sehen ihre Eltern nie wieder.

Es folgt eine Odysse des Leidens und der Traumata. 150 Kinder sterben jährlich unter der Aufsicht des Jugendamtes an Verwahrlosung und Misshandlungen. Die Suizidrate ist hoch und die Kosten für die lebenslangen Traumata und Misshandlungen durch Kinderhandel und Deportation belasten den Steuerzahler in einem unendlichen Kreislauf, den es zu stoppen gilt.



Die NSV (nationalsozialistische Volkswohlfahrt) hatte !17 Mio. Mitglieder, die nur auf das “Wohl” der Kinder ausgerichtetwar. In einem fein strukturierten System aus Gutachtern, Heimpersonal etc., die die Kategorisierung der “Wertigkeit” von Kindern zu bestimmen hatten und in der “Erziehungsberatung” tätig waren. 

Um Eltern heutzutage ihrer Kinder zu enteignen geht es in familienrechlichen Verfahren darum, eine Kindeswohlgefährdung durch die Eltern nachzuweisen. 
Das gelingt in den meisten Fällen nicht. Es geht um systematischen Sorgerechtsentzug  , um Kinderhandel und Deportation von Kindern aus intakten Familienverhältnissen mit dem Ziel sich wirtschaftlich und beruflich an ihnen zu bereichern und Arbeitsplätze im Jugendamt, HelferInnenIndustrie und Familienjustizbereich aufrecht zu erhalten.

Der im Jugendamts-und Jusizmillieu häufig benutzte Begriff "Kindeswohl" ist wie die "Erziehung(un)fähigkeit" ein künstlicher Begriff und somit nicht verifizierbar. Er genügt einzig der Tatsache dem gewissenlosen Kindesraub einen legalen Anstrich zu geben um die monetären Intereressen der Helfer-und Heimindustrie mit der "Ware Kind" und Nachschub zu bedienen.

Ein in der einschlägigen Literatur als „unfähig“ bezeichneter Familienrichter gibt dann ein Gutachten mit folgender Frage in Auftrag:
"Es soll Beweis erhoben werden, ob Elternteil Herr oder Frau SoundSo aus psychologischer Sicht erziehungs(un)fähig ist."

Familienrechtsverfahren finden immer hinter verschlossenen Türen ohne Öffentlichkeit statt. In keinem anderen Justizbereich wird soviel gelogen, Recht gebogen, Kinder und deren Eltern verleumdet, beleidigt, diskriminiert und die Grund/Menschenrechte vorenthalten. Rechtliches gehör wird nicht gewährt. Es werden unglaubliche, nicht vorhandene Horrorszenarien und Konstrukte zu Papier gebracht, die nur in den Köpfen von Jugendamtsmitarbeitern und Verfahrensbeteiligten wie sog.Verfahrenbeiständen und Gutachtern gedeihen und niemals der Realität des Familiensystems entsprechen. Das Leben der Kinder und deren Umfeld wird neu geschrieben. 
Das hat nicht einmal die Stasi geschafft.


Der Begriff “Erziehungs(un)fähigkeit” 
(Vorgabe: Messbarkeit mit  Pseudowissenschaft von Richter an "Gutachter", zum Zwecke Kinder unrechtmässig aus dem Elternhaus zu deportieren), stammt aus der NaziZeit und wird heute für die fast identische Selektion von Kindern und Familien verwendet, um “Massnahmen” zu rechtfertigen, die sonst nicht zu rechtfertigen wären. Kinder von ihren Familien zu separieren und der staatlichen und kirchlichen Heimerziehung zukommen zu lassen. Das Ziel war in der Nazizeit: "Stärkere Trennung der erbgesunden von den erbgeschädigten Elementen in der Fürsorgeerziehung und schärfere Ausscheidung der Erziehungsunfähigen."

Und nun gibt es auch noch wissenschaftliche Belege dafür, dass viele Gutachter von vornherein wissen, was bei ihrem Gutachten herauskommen soll - weil das Richter ihnen einen Wink gegeben hat. (Doktorarbeit Ludwig-Maximilians-Universität in München) Als besonders problematisch beschreibt der Doktorand Benedikt Jordan, dass nach seinen Ergebnissen gerade bei den Psychiatern und Psychologen auch noch viele Gutachter wirtschaftlich abhängig seien von den Gerichtsaufträgen. 29,2 Prozent der befragten Psychiater gaben an, mehr als die Hälfte ihres Einkommens aus Gutachtertätigkeiten zu beziehen, bei den Psychologen waren es sogar 48,8 Prozent. Es ist angesichts dieser Zahlen nicht ganz fernliegend, dass Gutachter, die ihren Hauptauftraggeber nicht verlieren wollen, dem Wunsch des Gerichts dann auch Folge leisten. Der Druck, ein Tendenzgutachten zu erstellen, sei dann hoch, sagt Jordan.

Was bewegt einen Richter heute, derart machtmissbräuchlich kinder-und familienschädlich zu agieren? Seinen Richtereid vorsätzlich zu ignorieren?

Es ist erschreckend, wieviele Entscheidungen das Bundesverfassungsgericht 2014 zum Thema Inobhutnahme zugunsten der betroffenen Eltern treffen musste, immer mit dem Tenor “nicht alles was nicht perfekt ist reicht zur Wegnahme des Kindes aus” und “begründet bitte sorgfältig welche konkrete Gefahr besteht”.

Das System scheint allerdings dem KRÄHENPRINZIP zu folgen:

"Wenn Menschen Fehlverhalten vorgeworfen wird, haben sie die Möglichkeit, eine Schuld einzuräumen oder abzustreiten. Sofern sie in Bedrängnis geraten, beginnen sie in aller Regel zu lügen und zu täuschen. Die Wahrheit wird solange verdreht, das Naheliegende bewusst ignoriert, bis sich schließlich eine logisch erscheinende Pseudorealität eröffnet."





  
Deportation 
(lat. deportare „wegbringen“, „fortschaffen“) ist die staatliche Verbringung von Menschen in andere Gebiete. Sie erfolgt auf staatliche Anordnung, die sich auf das geltende Recht des durchführenden Landes bezieht. Deportationen dienen dem Antritt von Strafmaßnahmen, der zwangsweisen Unterdrückung von politischen Gegnern oder der Isolierung von ethnischen Minderheiten. Sie sind mit Teil- oder Totalverlusten von gesetzlichen Rechten der Deportierten verbunden.

Der Begriff der Deportation ist heute aktueller, den je.

Rechtlichen Schutz gegen Deportationen bietet in Friedenszeiten die UN-Menschenrechtscharta (Artikel 9 und 12), in Kriegszeiten der Artikel 49 des Genfer Abkommens vom 12. August 1949.
Davon kann im Familienrecht und bei Jugendämtern keine Rede sein. Es gelten eigene Gesetzmässigkeiten, die im deutschen Recht heutzutage unbekannt sind. Darum wird im Familienrecht und im Hause Jugendamt viel gelogen, Akten gefälscht und Recht wie selbstverständlich gebogen.

Die “Zusammenarbeit” von Familiengericht, Jugendamt und Gutachtern sowie Polizei und Staatsanwaltschaft gerät von einem eigentlich wünschenswerten System der gegenseitigen Kontrolle ins Zwielicht einer vollkommen gnadenlosen Entzugsmaschinerie für Kinder, die keiner rechtsstaatlichen Kontrolle mehr zugänglich ist.

  
Im Ergebnis drängt sich da der Verdacht auf, daß die fiskalischen Interesse der Richter, Jugendämter, der Heime und der Gutachter an diesem Geschäft der eigentliche Anlass und die wahre Ursache des behördlichen Kindesentzugs sind.
Begehrt sind Säuglinge, die mit frei erfundenen Begründungen schon kurz nach der Geburt vom Jugendamt eliminiert und an fremde Familien weitergegeben werden.



Der Holocaust,
das grosse Unheil ist für 116 000 Familien, die einer
"Gefährdungseinschätzung" des Jugendamtes in 2013 unterlagen, gelebte Realität.
Der Vergleich hinkt keinesfalls.
Mehr als 50000 Kinder werden jährlich, ob sie wollen oder nicht, mit sog. Jugendhilfemassnahmen zum sog. "Kindeswohl" belegt. Fast 13000 Kleinkinder bis zu 3 Jahren darunter.(Destatis)


Mit Kindern Kasse machen
Ein System hält sich selbst aufrecht mit steigender Tendenz, mit !40 Milliarden Euro/jährlich auf Steuerzahlerkosten.


Das Jugendamt wurde von 1947 bis 1952 dem Innenministerium (Polizei) und nicht dem Familien- oder dem Justizministerium unterstellt. Damit wurden eine Vielzahl Kinder - die durch das Jugendamt im europäischen Ausland den Eltern entzogen wurden - nicht an ihre biologischen Eltern zurückgegeben. Die Identität und die Namen der Kinder wurden mit Amtshilfe der Meldebehörden und der Polizei geändert, die leiblichen Eltern nicht informiert. Per Gerichtsbeschluss, „der Dringlichkeit wegen, ohne vorherige mündliche Anhörung“ wurden die Kinder an deutsche Adoptivfamilien „transferiert“.

Das hat sich bis heute nicht geändert und wird heute genau so praktiziert. Deportierte Kinder sehen ihre Eltern und ihre leibliche Familie in den meisten Fällen nie wieder.

Deportierten Kindern in Heimen und Pflegefamilien ist es untersagt, ihre Muttersprache zu sprechen. Sie werden gezwungen deutsch zu sprechen.
Ihnen wird erklärt, ihre Eltern seien krank, tot oder wollen sie nicht mehr haben.

Die Kinderquälerei nimmt seinen Lauf. Das Kinderleid
durch die Täter von Jugendamt und Familienjustiz wird nun durch eben diese zynischerweise "behandelt".

Oftmals werden die Kinder mit staatlich organisierten faschistoid anmutenden Überfallkommandos im MorgenGrauen aus ihrem völlig intakten zu Hause, aus dem Kindergarten, der Neugeborenenstation, der Schule verräumt und ohne persönliche Habe, an unbekannte Orte verbracht. Gesunde Kinder landen in der Psychiatrie und werden dort kaputt therapiert-das schafft und erhält wiederum Arbeitsplätze.

 


Gesunde Mütter werden in sektenähnlichen Strukturen erpresst, sich in eine Mütter/KindEinrichtung zu begeben, sich "behandeln"  zu lassen und sich von ihrer Familie zu trennen, weil ihnen ansonsten das Kleinkind weggenommen wird.
Ein Prozess der Isolation, Gehirnwäsche und Entfremdung zu den eigenen Wurzeln beginnt.
Das nennt sich seelischer Kindesmissbrauch (PAS) durch ausgeprägt narzistische Persönlichkeiten, die meist auf die eigene problematische Kindheit zurückzuführen sind (Transgenerationseffekt). Zumeist fremde Verfahrensbeteiligte, die narzistisch gestört,  Familienmitglieder gegeneinander aufzuhetzen und zu diskriminieren.


Vorbild ist hier die Stasi mit ihren Zersetzungsmassnahmen.



Eltern, Familienangehörige, Freunde, selbst mündige informierte Kinder, die dem nach rechtstaatlich geltenden Regeln etwas entgegensetzen, werden zu pschychiatrisch auffälligen und kriminellen Personen degradiert und ebenfalls mit Vorliebe weggesperrt und existentiell ruiniert. 


Voneinander isolierte Eltern und Kinder wählen in ihrer Hilflosigkeit gegenüber der Bösartigkeit im sog. Familienrecht bisweilen den Freitod. Der Personenkreis, der auch die Entsorgung der Elternteile anstrebt, um sie mundtot zu machen, ist stets der gleiche, der auch für die Deportation der Kinder in fremde Hände gesorgt hat. Unter Zuhilfenahme wird sich dann weiteren Gerichtspersonals bedient, welcher in seinem amtlichen Grössenwahn die Paranoia gegen Kinder und Eltern weiterführt. Es wird straf"rechtlichen" Nachhall weiter gelogen und gebogen, passend gemacht, was nicht im entferntesten zusammen passt.
Die Öfen sind heutzutage glücklicherweise aus, hört man oft von Betroffenen.





Eltern beantragen im Ausland Asyl.
Der Begriff Vertreibung ist ein Oberbegriff für staatliche Maßnahmen gegenüber einer ethnischen, religiösen, sozialen oder politischen Gruppe, die diese zum Verlassen der Herkunftsregion zwingen.


In unzähligen Petitionen von durch Verschleppung ihrer Kinder betroffener Eltern der EU


gegen den so heute bezeichneten "Kinderklau" wird u.a. von Völkermord und weiteren eklantanten Menschenrechtsverletzungen gesprochen.


Anhörung 2015 EU Parlament:



Öffentliche Anhörungen im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel

über Probleme mit deutschen Jugendämtern am
Dienstag, 05. Mai 2015 ab 16:00 Uhr
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT%2bCOMPARL%2bPETI-OJ-20150504-1%2b01%2bDOC%2bXML%2bV0//EN&language=EN 





Dadurch ist aktuell die Tätigkeit der deutschen Familiengerichte ganz massiv ins Licht öffentlicher Kritik geraten, die bis zu den höchsten europäischen Behörden reicht. Die Proteste – und Verurteilungen von Deutschland insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – kumulieren sich inzwischen zu der Forderung, Deutschland Teile der internationalen Souveränität zu entziehen (Aberkennung der Relevanz von Urteilen im Bereich des Familienrechts) solange diese Aktivitäten rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügen und insbesondere die deutsche Regierung und der Gesetzgeber sich mit stoischer Gelassenheit weigern, irgendwelche Änderungen vorzunehmen oder zuzulassen.



Verleugnung
als primitive Abwehrmassnahme bezeichnet die ausdrückliche oder unausgesprochene Nicht-Anerkennung einer Annahme, Unterstellung oder als Tatsache gekennzeichneten Behauptung; die kontrafaktische Behauptung, dass man etwas nicht wisse, (jemanden) nicht kenne, etwas nicht getan habe.


Wir schreiben das 21. Jahrh.!  2015!
  

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1 Kommentar:

  1. Anonym06:12

    Ich bin Vater einer mitlerweile 10Jährigen Tochter Wir haben Geteites Sorgerecht Die Muter Hatt immer wieder Verhindert das ich meine Sehen kann 2 mal bei Gericht und jedesal recht Bekommn, Aber Geändert hat sich nichts Fürs Jugendamt ist alles nolmal Soviel zu Jugendämter

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