25.05.15

Fehlurteile - „Im Namen des Volkes“? - „Richterrecht“ in Deutschland




Fachleute gehen davon aus, dass bei Zivilverfahren über 10 % Fehlurteile angefertigt werden und ca. 25 % der Urteile falsch sind. Dies ist zum Teil auf mangelnde fachliche Kenntnisse und zum Teil sogar auf mangelnde charakterliche Eignung einiger Richter zurückzuführen. Da es in Deutschland - angeblich wegen der richterlichen Unabhängigkeit - weder eine funktionierende Rechsaufsicht noch eine Qualitätskontrolle für Urteile gibt, kann kein Rechtsuchender vor Gericht darauf vertrauen, dass ein faires Zivilverfahren durchgeführt oder gar ein gerechtes Urteil gefällt wird. Obwohl diese gravierenden Missstände in Fachkreisen der Justiz schon lange bekannt sind, wurde unter den früheren Regierungen so gut wie nichts dagegen getan und unter der jetzt regierenden rotgrünen Koalition bisher nur an Symptomen herumlaboriert. - In diesem Artikel werden Vorschläge für eine Verbesserung dieses Missstandes gemacht.

Die in diesem Artikel aufgezeigten Missstände werden u. a. auch in der ZAP-Kolumne: „Der Mythos von der hohen Moral der Richter“ von VRiLG Wolfgang Neskovic deutlich benannt (ZAP, Nr. 14 vom 25.07.1990, Seite 625). Richter Neskovic schreibt u. a., dass „die Rechtsprechung“ „schon seit langem konkursreif“, „teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend“ ist und weist dann auf „den Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen)“ hin. In der Kolumne wird u. a. ausgeführt, was Richter alles davon abhält, redlich und unvoreingenommen zu arbeiten.


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