Die wichtigsten Punkte in Kürze
(vorläufige punktuelle Zusammenfassung)
Der EU Kommission liegen derzeit 250 Petitionen zu eklatanten Menschen/Kinderrechtsverletzungen durch das Deutsche Jugendamt und Familienjustiz vor. Ebenfalls weitere aus anderen Staaten.
Am 04.05.2015 wurden nocheinmal ca 40 Petitionen zur Berücksichtigung eingesandt und weitere werden folgen. Es wurde darum gebeten, dokumentierte 1000 Fälle nachzureichen und zu bearbeiten.
Unter anderem soll geprüft werden, ob die EU Gelder für Massnahmen des deutschen Jugendamtes zur Verfügung gestellt hat und es wurde die Feststellung getroffen, das es sich offensichtlich um systematisches Vorgehen gegen Kinder und Familien handelt und europäische wie internationale Dimensionen erreicht sind.
Die strafrechliche Relevanz, die Bürgerrechtsverstösse und Verstösse gegen EU Recht sind zu evaluieren. Testverfahren für die Qualifikation des Jugendamt/Familienjustizpersonals müssen erarbeitet werden. Die Installation einer Kontrollinstanz muss geschaffen werden.
Die Bamberger Erklärung wurde angesprochen.
Weitere Sitzungen werden folgen.
Ein Monitum betraf die bisherige Reaktionsträgheit der EU Kommission zum Thema Deutsches Jugendamt/Familienjustiz.
Die Petenten berichteten dramatisch und anschaulich, mit welchen unfassbaren Diskriminierungen, Kinder und Familien durch das deutsche Jugendamt (einem Relikt der Nazizeit) und Familienjustiz, konfrontiert werden:
Aufzeichnung Petitionsausschuss Sitzung 05.05.2015
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Verleugnung
als primitive Abwehrmassnahme bezeichnet die ausdrückliche oder unausgesprochene Nicht-Anerkennung einer Annahme, Unterstellung oder als Tatsache gekennzeichneten Behauptung; die kontrafaktische Behauptung, dass man etwas nicht wisse, (jemanden) nicht kenne, etwas nicht getan habe.
als primitive Abwehrmassnahme bezeichnet die ausdrückliche oder unausgesprochene Nicht-Anerkennung einer Annahme, Unterstellung oder als Tatsache gekennzeichneten Behauptung; die kontrafaktische Behauptung, dass man etwas nicht wisse, (jemanden) nicht kenne, etwas nicht getan habe.
Die Entziehung
Minderjähriger ist die Wegnahme einer nicht volljährigen Person
von einem oder beiden Eltern. In Deutschland ist dies eine Straftat oder bei
Gefährdung des Opfers ein Verbrechen
nach § 235
des Strafgesetzbuches. Sie fällt unter den Oberbegriff
Entführung. Unter diesem
Begriff, häufig auch Kindesentziehung
genannt, zählt, eine Person unter achtzehn Jahren gewaltsam, unter Drohungen
oder mit List und ohne dessen Angehöriger zu sein den Eltern, Vormund oder
Pfleger zu entziehen bzw. vorzuenthalten.
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf
Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das
natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über
ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
„Das Sorgerecht der
Eltern ist durch Artikel 6 des Grundgesetzes geschützt , es kann nur unter strengen Voraussetzungen
durch das Familiengericht entzogen werden (§ 1666 BGB). Voraussetzung für einen Sorgerechtsentzug
ist, dass das körperliche, seelische oder geistige Wohl eines Kindes oder sein Vermögen
durch Missbrauch der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung, durch
unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch einen Dritten gefährdet wird. Konkrete Tatsachen müssen hierbei die Gefährdung
belegen.“
§ 236 Kinderhandel
Vernachlässigung ist die
mangelhafte Umsorgung, die Nicht-Betreuung und das Vergessen, auch das Vorenthalten
von Hilfe für einen anderen Menschen. Häufig davon betroffen sind Kranke, Behinderte (besonders geistig Behinderte),
Babys, Kinder, Arme, Alte, einsame Menschen, Hilflose und Leute in Heimen oder Krankenhäusern. In der Regel werden zwei
Formen von Vernachlässigung unterschieden - die körperliche und die psychische.
Parental Alienation - Hostile Aggressive Parenting - Parentectomy
Seelischer Kindesmissbrauch durch ausgeprägt narzistische Persönlichkeiten, die meist auf die eigene problematische Kindheit zurückzuführen sind (Transgenerationseffekt) - Elternteile, Verfahrensbeteiligte.
Psychische Störungen und Suchtpotenzial bei Kindern und Eltern durch Eingriffe des Jugendamtes in Familien. (Trennung / Isolation / psychische / körperliche Gewalt)
Artikel 3 - Europäische Menschenrechtskonvention
Verbot der Folter
Befangenheit Damit wird der Zustand eingeschränkter (d. h. nicht unabhängiger) Urteilsfähigkeit einer Person auf Grund einer im speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder eingeschränkten Urteilsvermögens auf Grund von einseitig d. h. nicht in ausgewogenem Verhältnis vorliegenden Vorabinformationen bezeichnet. Befangenheit liegt bereits vor, wenn es nur Gründe für Zweifel an der Unparteilichkeit eines Entscheidungsträgers gibt.
Rechtsbeugung Darunter versteht man im deutschen Recht die bewusst falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei.Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in Deutschland in § 339 StGB geregelt. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und höchstens fünf Jahren bedroht ist.
Deportation (lat. deportare „wegbringen“, „fortschaffen“) ist die staatliche Verbringung von Menschen in andere Gebiete. Sie erfolgt auf staatliche Anordnung, die sich auf das geltende Recht des durchführenden Landes bezieht. Deportationen dienen dem Antritt von Strafmaßnahmen, der zwangsweisen Unterdrückung von politischen Gegnern oder der Isolierung von ethnischen Minderheiten. Sie sind mit Teil- oder Totalverlusten von gesetzlichen Rechten der Deportierten verbunden.
Rechtlichen Schutz gegen Deportationen
bietet in Friedenszeiten die UN-Menschenrechtscharta
(Artikel 9 und 12), in Kriegszeiten der Artikel 49 des Genfer Abkommens
vom 12. August 1949. Grundsätzlich ist zwischen der Deportation von
Einzelpersonen und Personengruppen zu unterscheiden.
Betreuungsverfahren, Zwangspsychiatrisierung der Kinder oder Eltern nach sog. Inobhutnahme durch das Jugendamt
Zwangsadoptionen
sind Mittel des staatlichen Eingriffs in das
Familienleben. Aus verschiedenen politischen Gründen agiert der Staatsapparat
mit der Herausnahme von Kindern aus den Herkunftsfamilien und der Fremdplatzierung
in Pflegefamilien.
Gehirnwäsche,, Mind control, brainwashing
ist ein
Konzept zu so genannter psychologischer Manipulation. Ältere psychologische
Theorien vermuteten, dass Gehirnwäschen Wertevorstellungen und
Selbstauffassung einer Person nach bestimmten Zielsetzungen ändern könnten.
Dabei wurde vermutet, dass in seltenen Fällen eine Vertrauensbasis zwischen dem
Manipulator und der zu manipulierenden Person entstünde, während der weit
überwiegende Teil der Gehirnwäsche-Methoden darauf beruhe,
den psychischen Widerstand mit gewaltsamer Einwirkung zu brechen. Theorien der
Gehirnwäsche entstanden zunächst im Zusammenhang mit totalitären Staaten.
Später wurden sie auch auf Religionen, insbesondere Sekten, angewandt.[1]
1975 hat die UNO in ihrer Erklärung
über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher
oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Nr. 3452, 9.
Dezember 1975) auch die
Methode der Gehirnwäsche mittels manipulativer Psychotechniken
eingeschlossen.
Verleumdung § 187 StGB
Wer wider besseres Wissen in
Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet,
welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung
herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat
öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11
Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
Nötigung § 240 StGB
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch
Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder
Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung
des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor,
wenn der Täter
1.
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eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
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2.
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eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
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3.
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seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger
mißbraucht.
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Familienzerstörung ist Bestandteil jeder Spielart des Sozialismus, denn man will auf der einen Seite den Staat, dem auf der anderen Seite nur das vereinzelte Individuum ohne Beziehungen gegenübersteht. Mit anderen Worten: Der Staat und eine Monade. Das ist der Traum aller Totalitarismen, für die jede Bindung, jede echte Beziehung potentiell eine Quelle des Widerstandes gegen die herrschende Macht darstellt, unabhängig ob sich der Totalitarismus als Kommunismus oder Nationalsozialismus im 20. Jahrhunderts oder in seiner neuesten Variante des 21. Jahrhunderts präsentiert. http://de.wikimannia.org/Nationalsozialismus | |||||
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