Es ist erschreckend, wieviele Entscheidungen das Bundesverfassungsgericht 2014 zum Thema Inobhutnahme zugunsten der betroffenen Eltern treffen musste, immer mit dem Tenor “nicht alles was nicht perfekt ist reicht zur Wegnahme des Kindes aus” und “begründet bitte sorgfältig welche konkrete Gefahr besteht”.
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2015/Britz_JAmt%202014,%20550.pdf
http://www.rechtsanwalt-langhans.com/bverfg-und-die-inobhutnahme-genaue-darstellung-der-gefahren-fuer-das-kind-gefordert/#comment-20714
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