15.11.12

Stalking-Vorwurf: Vater verklagt nun das Jugendamt

 

Dass der Salzburger Andreas Bellinger seine kleine Tochter jemals wiedersieht, daran zweifelt er selbst. Seinen Kampf um das Besuchsrecht nach der Scheidung führt er seither vor Gericht und wandte sich mit seinen Sorgen an die "Krone". Das nimmt ihm das Jugendamt offenbar übel, wirft ihm sogar "Stalking" vor. Das lässt sich der Vater jedoch nicht gefallen.


Jetzt schlägt Andreas Bellinger aus Oberndorf zurück. Wie berichtet, kämpft er seit Jahren um das Besuchsrecht bei seiner kleinen Tochter und um Informationen, wenn die Kleine beispielsweise krank ist oder ihr Zeugnis bekommen hat. "Ich will nicht aufgeben. Vielleicht sehe ich meine Tochter nie wieder, aber so einfach hinnehmen will ich das nicht. Es war keine Gewalt im Spiel, kein Missbrauch, ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen", sagt der Vater immer wieder.


"Habe mich immer an die richterlichen Beschlüsse gehalten"

Seit zwei Jahren hat Bellinger jeden Kontakt mit seiner Tochter verloren. Weil er eine neue Familie gegründet hat, wurde die Entfremdung immer größer, "vermutlich hat meine Ex-Frau die Kleine dementsprechend beeinflusst", sagt Bellinger. Abgesehen vom menschlichen Drama, denn auch die Großeltern dürfen die Enkelin nicht sehen, wütet der Gerichtsstreit weiter.

Das Jugendamt Salzburg hat Bellinger jetzt in einer Stellungnahme als "Vaterrechtskämpfer in der Kronenzeitung" bezeichnet. Und noch mehr: Dass er sich um das Besuchsrecht bemüht, wird als Stalking ausgelegt. "Ich habe mich immer an die richterlichen Beschlüsse gehalten, ihr nie aufgelauert, sie angerufen oder Ähnliches. Nur zu Weihnachten und zum Geburtstag schicke ich ein Geschenk, das lasse ich mir nicht nehmen", ist der Oberndorfer sauer und verklagt jetzt den Sachbearbeiter.


"Habe meine Tochter nie belästigt oder gestalkt"

"Ja, ich habe Strafanzeige wegen Verleumdung gestellt, denn ich habe meine Tochter nie belästigt oder gestalkt. Außerdem will ich, dass Herr R. vom Jugendamt wegen Befangenheit aus dem Verfahren ausgeschlossen wird", betont Bellinger. Von der Staatsanwaltschaft gibt es noch keine Reaktion.



 

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