13.11.12

Genderwahn: Jugendamt, radikalfeministische Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, Gutachterinnen, Anwältinnen, Familienrichterinnen und der seelische Mißbrauch an Kinder


 
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben"

Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg am 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8 + 9/97, Seite 466-468, 1997
Geschädigte Eltern gehen stark davon aus, daß es sich hierbei um eine organisierte Vereinigung handelt, die systematisch aktiv und vorsätzlich  in unzulässiger Weise unwahre Sachverhaltsdarstellungen in Familienangelegenheiten installiert, um Menschenhandel mit Eltern und Kindern  in der Form des Handels mit dem Sorge- und Umgangsrecht zu rechtfertigen.

Veräußerungsverbot von Grundrechten

Werden Kindergrundrechte und die väterlichen Primärpflichten (insb. Art. 1 Abs. 1, 2, 3 - Art. 2 Abs. 1, 2, - Art. 3 Abs. 1, 2, 3, - Art. 4 Abs. 1, 2 - Art. 6 Abs. 1, 2, 3 Pflege und Erziehung) missachtet, stellt dies eine systematische Diskriminierung (Art. 14 EMRK ) dar bzw. zielt sogar systematisch auf deren „Veräußerlichkeit“ entgegen Art. 1 Abs. 2 u. 3 GG und dem Verbot des Missbrauchs des Rechts (Art. 17 EMRK) ab. Auch die Elternpflicht ist in der Sache „unveräußerlich“ gem. Art. 1 Abs. 2 u. 3 GG, und demnach nach „Treu und Glauben“ zu erfüllen.


Lesen Sie dazu das Buch:
WARE KIND
Der Kinderkommerz
…oder passender: Wie man mit verfassungswidrigem Kinderhandel in der BRD mächtig Geld verdienen kann.
PAS, Borderliner, Gutachter, Sozialpädagogen, Pflegeeltern, Anwälte, Frauenhäuser, Clearingstellen, Jugendämter, Sachverständige, Mediatoren, Mediziner, Jugendhilfeeinrichtungen, Psychologen, Gerichtsvollzieher, Eheberater, Richter… usw.
Raubritter oder Engel in der Not? Ist das die Scheidungsindustrie?
Das wird wohl so sein, denn in diesem gar so schmutzigen Geschäft, das juristisch bestens geregelt und korrumpiert ist, fallen pro Jahr ca. zwanzig Milliarden Euro an, bei denen sich die Professionen gegenseitig den Hintern pudern. Man kennt sich eben!

Und glauben Sie mir, die Scheidungsmafia wird alles darum setzen,
diesen Kuchen nicht abzugeben. Zum Wohle des Kindes geht's hier schon lange nicht mehr.
http://www.warekind.de/

Sexueller Missbrauchsvorwurf zu Unrecht

Geschrieben von Rechtsanwalt Ingo Alberti   

„So ein Missbrauchsvorwurf ist gar nicht selten“

Ingo Alberti, Anwalt für Familien- und Strafrecht aus Delbrück
(Nordrhein-Westfalen) erklärt, was passiert, wenn Männer zu Unrecht bei einem
Scheidungsverfahren des Missbrauchs an ihren eigenen Kindern verdächtig
werden.
Wie oft wird Vätern in familiengerichtlichen Verfahren Missbrauch der
eigenen Kinder vorgeworfen?

Genaue Zahlen dazu gibt es nicht. Vor über zehn Jahren hat Siegfried
Willutzki, ehemaliger Präsident des Deutschen Familiengerichtstages,
erklärt, dass dieser Vorwurf in 40 Prozent der Fälle erhoben werde, in
denen  Eltern heftig um das Sorge- oder Umgangsrecht streiten. Diese Fälle
machen  wiederum rund 20 Prozent aller Sorge- und Umgangsrechtsverfahren aus.

Und wie oft stimmt der Vorwurf?

Das ist so selten der Fall, dass er bei Richtern nach meinen Beobachtungen
eher müdes Gähnen als Ermittlungseifer auslöst. Das ist natürlich
fatal, wenn der Vorwurf ernst gemeint ist.

Wann muss man wirklich Verdacht wegen Missbrauchs schöpfen?

  Die beste Vorsorge ist, wenn beide Eltern nach der Trennung weiter für
  das Kind verantwortlich sind und eine enge Bindung zu ihm pflegen. Solche
  Eltern  werden Verhaltensänderungen am Kind bemerken – sie sind ein wichtiges
  Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt. In Bezug auf Kindesmissbrauch allgemein
  kann man defintiv sagen: Die Täter sind in den seltensten Fällen leibliche
  Väter.  Eher Stiefelternteile, Onkel oder Nachbarn.

  Und warum werden dann Väter überhaupt so oft verdächtigt?

 Einerseits sind tatsächlich Ängste bei den Müttern vorhanden,
 andererseits werden Väter beschuldigt, um ihnen die Kinder zu entziehen. Die Mütter
 gewinnen dadurch Zeit, um den Partner auszugrenzen. Das kann Vorteile
 bringen: Richter lassen meist das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der
 Mutter, selbst wenn sich der Vorwurf als ungerechtfertigt erweist.

 Wie können Männer sich schützen?

 Gar nicht. Steht der Vorwurf im Raum, ist die Unschuldsvermutung
 ausgehebelt. Am Ende spielt es keine Rolle mehr, ob ein Freispruch
 erfolgt. Der Mann ist dann bereits persönlich, beruflich und psychisch ruiniert.


 Rechtsanwalt Ingo Alberti
 von-Galen-Str. 13
 33129 Delbrück
 Mobiltel.: 0178 7987802
 Internet-FAX: 032 121012879
 http://www.rechtsanwalt-alberti.de


Rechtsanwalt Alberti hat übrigens eine der besten Petitionen gegen die deutschen Jugendämter geschrieben. Das sollte man wissen:
  
Petition zur Abschaffung des deutschen Jugendamtes (Zwangsmaßnahmen des Jugendamtes)

Delbrück, 29.10.2007: Der Rechtsanwalt Ingo Alberti hat ein...e Reihe Petenten erfolgreich unterstützt und folgender Antrag wurde vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments als zulässig angenommen:

Rechtsanwalt Ingo Alberti, von Galen Str. 13, D-33129 Delbrück

Europäische Delegation
Herrn Marcin Libicki, Generalsekretär des Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
Rue Wirtz
B-1047 Bruxelles

PETITION

Anti-demokratische, anti-europäische, anti-elterliche Tätigkeit der deutschen Jugendämter / Auflösung derselben / Einführung des Begriffs der besten Interessen des Kindes in das deutsche Familienrecht bei Abschaffung des unbestimmten Ersatzbegriffs des (sogenannten) Kindeswohls in Deutschland
Jugendämter sind abzuschaffen, weil sie ohne Rechts- und Fachaufsicht sind, ohne Weisungsgebundenheit und sich über die Menschenrechtssprechung und –konventionen stellen, sowie nur von lokalen Jugend­amts­politikern beeinflusst werden. Die beste Interessen des Kindes sind als Rechtsbegriff einzuführen.
http://www.umweltjournal.de/AFA_familienrecht/13205.phpMehr anzeigen

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