15.11.12

Misshandlungen im Kinderheim Missbrauchsopfer verklagt Freistaat

 

 

Freistaat

Misshandlungen im Kinderheim

Missbrauchsopfer verklagt Freistaat

München – Prügel, Zwangsarbeit und sexueller Missbrauch – eine heute 72-Jährige aus dem Kreis Starnberg ist als Heimkind schwer misshandelt worden. Wegen ihres Traumas fordert sie jetzt Schadensersatz. Und zwar vom Freistaat Bayern.

Die schlimmen Dinge, die Eva R. (Name geändert) widerfahren sind, liegen Jahrzehnte zurück. Sie sollen zwischen 1946 und 1956 in bayerischen Kinderheimen passiert sein. Doch im Jahr 2008, als die Missbrauchsdebatte entbrannte, kam alles wieder hoch. So sehr, dass Eva R. eine „Retraumatisierung“ erlitten hat.
Deshalb klagt die 72 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Starnberg jetzt wegen körperlichen, seelischen und sexuellen Missbrauchs in den Heimen. Vor dem Landgericht München I fordert sie 54 000 Euro Schadenersatz (plus Zinsen) vom Freistaat Bayern – denn der habe die Heime nicht ordentlich überwacht.

Die 72-Jährige ist nicht die einzige, die in staatlichen und kirchlichen Heimen missbraucht wurde. Erst im Juni klagten 80 Betroffene ihr Leid bei einer Anhörung im Bayerischen Landtag – in der Hoffnung auf Entschädigung. Zuvor hatte „Der Runde Tisch Heimerziehung“ über ein Jahr das Schicksal der Heimkinder aufgearbeitet – über 2500 Opfer meldeten sich. Inzwischen wurde ein Hilfsfonds eingerichtet. Dieser umfasst 120 Millionen Euro. Bund, Länder und Kirchen haben je 40 Millionen Euro eingezahlt. In München gibt es seit Anfang des Jahres eine Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder.


Eva R. ging wegen der Misshandlungen vor Gericht. Als Mädchen wohnte sie im damaligen Landkreis Bad Tölz. Die Mutter soll sie ins Heim gegeben haben, veranlasst vom Tölzer Jugendamt. Zuerst in ein Heim im oberpfälzischen Sulzbach-Rosenberg, später auch in andere Heime. Dort soll das Mädchen misshandelt worden sein.
Laut Klageschrift musste Eva R. sechs Tage in der Woche Zwangsarbeit in der Landwirtschaft und in der Wäscherei verrichten. Es habe Schläge und Prügel gesetzt. Ohne Nahrung sei sie in dunkle Räume gesperrt worden. Auch ein sexueller Missbrauch ist erwähnt, den ein Pfarrer außerhalb des Heims begangen haben soll.

Wegen der schlimmen Erlebnisse im Kinderheim leidet Eva R. noch immer an psychischen Problemen. Die Erlebnisse würden bei einem Trauma verdrängt und unzugänglich im Gehirn abgelegt, erklärt ihr Anwalt Robert Nieporte. Durch die Missbrauchsdebatte 2008 sei der Körper wieder an die traumatischen Ereignisse erinnert worden: eine Retraumatisierung. „Die Klägerin ist wegen der Traumatisierung in psychologischer Behandlung und Betreuung“, sagt Nieporte.

Der Vorsitzende Richter Frank Tholl wollte wissen, was Eva R. konkret in den Heimen erlitten habe. Doch das konnte der Anwalt nicht sagen: „Alles, was nötig ist, um eine Klage zu formulieren, kann im Hirn gar nicht abgerufen werden.“ Er fordert ein psychiatrisches Gutachten.
Der Freistaat lehnt die Schmerzensgeldforderung ab. So habe es damals keine einheitliche Heimaufsicht gegeben. In den 1940er- und 50er-Jahren galt laut Gericht noch das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922, geändert 1939. Darin gibt es keine Regelungen zur Aufsicht. Ein entsprechendes Gesetz gibt es erst seit 1962. Davor seien die Gemeinden zuständig gewesen, erklärt Paul Fronhöfer, Anwalt des Freistaats. Die Kommunen würden persönlich haften. „Wie kommen Sie auf den Freistaat?“, wollte er von der Gegenseite wissen. Außerdem habe es sich um kirchliche Heime gehandelt.
Das Gericht sieht weitere Probleme. Vor allem das der Verjährung. So schlimm die Misshandlungen in den Heimen gewesen sein mögen – nach all den Jahren dürfte die „absolute, 30-jährige Verjährung“ eingetreten sein, sagt der Vorsitzende Tholl. Das Gericht berät sich und entscheidet Ende November.

Nina Gut

Rubriklistenbild: © dpa

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