10.03.12

EU Parlament - Petitionen Eines der Grundrechte der Unionsbürger

Petitionen

Eines der Grundrechte der Unionsbürger:
Gemäß Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann jeder Bürger jederzeit allein oder zusammen mit anderen Personen sein Petitionsrecht ausüben, also eine Petition an das Europäische Parlament richten.
 
Jeder Bürger der Europäischen Union oder jede Person mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kann allein oder zusammen mit anderen Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament richten. Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Sitz in der Europäischen Union können dieses Petitionsrecht ausüben, das durch den Vertrag garantiert ist.

Eine Petition kann als Beschwerde oder Ersuchen abgefasst sein und sich auf Angelegenheiten von öffentlichem oder privatem Interesse beziehen.

In der Petition kann ein individuelles Ersuchen, eine Beschwerde oder Bemerkung zur Anwendung von EU-Recht oder eine Aufforderung an das Europäische Parlament, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen, dargelegt werden. Solche Petitionen geben dem Europäischen Parlament Gelegenheit, auf Verletzungen der Rechte eines Unionsbürgers durch einen Mitgliedstaat oder lokale Gebietskörperschaften oder eine sonstige Institution hinzuweisen.
 
AUFRUF | WEZWANIE
Piszcie petycje!
Liebe Eltern, reicht bitte Eure Petitionen gegen deutsche Jugendaemter DIREKT, ONLINE an Peti (Petitionsausschuss des EP).
Online Petition ausfüllen, AZ einreichen zum Sachverhalt, es wird eine Petitionsnummer ausgegeben und Faxnummer erteilt, an die Unterlagen zum Jugendamt und Familienjustiz nachgereicht werden kann.
Das ist der schnellste und unkomplizierteste Weg- Wir muessen schnell handeln! Herr Boulland und seine Arbeitsgruppe warten.

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