19.03.12

Mutter wird vom Jugendamt in der Entbindungsklinik nach der Geburt unter "Hausarrest" gestellt.

17.02.2012


Der vorliegende Fall bewegt ganz Deutschland.
Beistände, Juristen, Pädagogen, Psychologen, Eltern-  und Väterverbände sind fassungslos in welcher menschenverachtenden und rücksichtslosen Manier das junge Glück eines sympatischen Paares mit Hilfe von fragwürdigen Argumenten zerstört wird. Der Begriff der Kindeswohlgefährdung hat hier eine Erweiterung erfahren, welche einige Bürger an DDR-Zeiten und an Zeiten vor 1945 erinnert......

Dass das Internet manchmal auch ein Segen sein kann, ist dabei ein kleiner Trost: Indem die Eltern sich in ihrer Not in Internetforen zu Wort gemeldet hatten ergab sich ein positiver Nebeneffekt der rapiden Nachrichtenverbreitung: Die hier schwer betroffenen Eltern bekamen schnelle Hilfe und die Mutter eine Unterkunft in einer anderen Stadt.





In den internen Foren wird der Fall zwischenzeitlich aufs Heftigste diskutiert, sowohl die agierenden Jugendämter, als auch die Entbindungsklinik am neuen Aufenthaltsort der Mutter sind Diskussionsgegenstand:

Darf ein Jugendamt bereits vor der Geburt den Eltern das Kind wegnehmen und dem Vater des Kindes die Gewährung einer gemeinsamen Sorgeerklärung verwehren? Begründung: die Mutter sei von "minderem" Intellekt und der Vater ist Ausländer und eine 60qm Wohnung ist nicht für ein Paar mit Kind geeignet ?
Bereits im Jahre 2002 wurde im Spiegel von einem parallelen Fall berichtet. Der Vorsitzende des Familiengerichtstages Herr Willutzki (ehemaliger Familienrichter) hat eine solche Maßnahme für gesetzeswidrig gehalten:
Drei mal vier ist elf
Von Fröhlingsdorf, Michael: Ein Wolfsburger Richter hat einer jungen Frau noch vor der Geburt ihrer Tochter das Sorgerecht entzogen - weil sie angeblich zu dumm ist, das Kind zu erziehen. Gegen die rechtlich fragwürdige Entscheidung wehren sich die Mutter und ihr Ehemann.
Dennoch: Wieder hat ein deutsches Gericht dem Jugendamt den Entzug eines Neugeborenen vor der Geburt ermöglicht und wieder wird die betroffene Mutter auf das Übelste vom Jugendamt und von der Entbindungsklinik traktiert:

1. Hausarrest in der Klinik
2. Tätlicher Angriff von Klinikangestellten gegen den Beistand der Mutter
3. Hausverbot des Beistandes der Mutter
4. Isolierung und Abschottung der Mutter innerhalb der Klinik: Zwang zum Einzelzimmer
5. Jugendamtsmitarbeiter, welche im Krankenhaus als "Wachen" postiert werden
6. Ärztinnen, welche die Mutter und den Kindesvater als "Person minderen Intellekts" und als Ausländer beleidigen und herabsetzen.
7. Klinikpersonal, welches die Mutter - angeblich auf Geheiß des Jugendamtes - traktiert
8. Klinik und Klinikpersonal behauptet, dass die Mutter "unter Betreuung stünde"...
Fachkreise, welche den Fall beobachten sprechen hier von Folter. Die Mutter steht bisher nicht unter Betreuung. Jugendamtsbeobachter gehen vielmehr davon aus, dass eine Betreuung der Mutter vom Jugendamt geplant ist.
Die o.g. Maßnahmen werden als Vorbereitungshandlungen gesehen, welche im Ergebnis dazu führen sollen, dass die Mutter in einen psychischen Ausnahmezustand getrieben werden kann. Angesichts der getroffenen Mobbingmaßnahmen stehen die Chancen dafür recht gut - leider. Die verzweifelten SMS- Botschaften der Mutter an ihren mit Besuchsverbot durch die Klinik versehenen Beistand zeigen, dass man im vorliegenden Fall bereits tatsächlich von "Folter" sprechen kann. Zuvor ist der Beistand vor den Augen der Kindesmutter vom Verwaltungschef tätlich angegriffen worden. Ausweisen wollte sich der angebliche Verwaltungschef gegenüber dem Beistand jedoch nicht. Die Bemerkung des "Verwaltungschefs", dass er 20 Jahre lang Krankenwagenfahrer gewesen sei, lässt den Beistand mutmaßen, dass der Angreifer nicht Verwaltungschef, sondern möglicherweise ein anderer Beschäftigter der Klinik war.

Für das hier aktive Jugendamt, welches auf "Anweisung" des antragstellenden Jugendamtes der anderen Stadt handelt und mit Hilfe der Unterstützung der Ärzte auf der Entbindungsstation, ist der durch die bereits stattgefundenen "Aktionen" hergestellte psychische Ausnahmezustand der Mutter leider willkommen. Auf dieser Basis lässt sich die in Aussicht gestellte "Betreuung" der Mutter leichter umsetzen. Da Betreuungsrichter keine Fachkenntnisse auf diesem Gebiet besitzen, ist eine Überprüfung einer so herbeigeführten Betreuungssituation kauim möglich.

Denn: Eine Mutter, welcher direkt nach der Geburt das Neugeborene weggenommen werden soll muss aus Jugendamts-Psychiatersicht ruhig und gefasst sein. Bei einer solchen "Zwangs-" Begutachtung wird die "natürliche Mütterreaktion" der Verzweiflung, als dauerhafter psychischer Ausnahmezustand betrachtet, welcher eine freiheitsentziehende Maßnahme der psychiatrischen Zwangsbehandlung in einer psychiatrischen Klinik rechtfertige bzw. "erforderlich macht". Traurige Beispiele dazu sind in Helfer - und darauf spezialisierten Anwaltskreisen bestens bekannt.

In Deutschland gibt es niemandem, welcher Jugendamtsmitarbeitern Grenzen setzt. Sie sind mit einer Macht ausgestattet, ohne dass es hierfür eine gesetzliche Ermächtigung gibt. Zwar gibt es das Kinder- und Jugendhilfegesetz im 8. Sozialgesetzbuch. Allerdings nützen die dort festgehaltenen gesetzlichen Vorschriften niemanden, denn Jugendämter werden von keinem Gericht und von keiner vorgesetzten Behörde kontrolliert.

Jugendämter haben daher überhaupt nichts zu befürchten, wenn sie die gesetzlichen Vorschriften mit Füßen treten. Es gibt keine Zwangsgelder und (fast) keine Strafverfahren welche Jugendamtsmitarbeiter befürchten müssten......

 Da in der Regel FamilienrichterInnen das umsetzen, was die Jugendämter den Gerichten "vorschreiben" gibt es nur wenige Anträge der Jugendämter welche von den Gerichten zurückgewiesen werden. Die höchstrichterlichen Definitionen einer "Kindeswohlgefährdung" gelten in der Praxis längst nicht mehr. Diese Regelungen gelten nur, wenn betroffene Eltern das große Glück haben zu jenen 2% der Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht zu gehören, deren Beschwerde dort angenommen wird.

Massenweise werden berechtigte Berufungen und Verfassungsbeschwerden betroffener Eltern von den Oberlandesgerichten und vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Juristische Fachexperten bestätigen, dass der Grundrechtsschutz der Bürger durch die restriktive Berufungspraxis an den Oberlandesgerichten und beim Bundesverfassungsgerichtes gewissermaßen abgeschafft ist. Dazu zählt auch eine aktuell beobachtete Praxis der Oberlandesgerichte: Beschlüsse werden gefasst und nicht unterschrieben. So kann niemand zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn die Beschlüsse eine Rechtsbeugung darstellen.


Eine richterliche "Überprüfung" bei Sorgerechtsentziehungen ist für viele Eltern in Deutschland zwischenzeitlich zur Utopie geworden. Im vorliegenden Fall hat sich ein Richter hinreißen lassen - ohne jegliche gesetzliche Grundlage - eine Mutter unter so großen Druck zu setzen, dass diese zur Verhinderung eines totalen Kontaktverbotes zu ihrem Neugeborenem,  einem Prozessvergleich zustimmt. Das Grund- und Menschenrecht auf ein "faires Verfahren" gilt offenbar auch bei einigen Gerichten nicht mehr.

In rechtlicher Hinsicht gibt es bei einem Prozessvergleich keine Möglichkeit mehr Rechtsmittel einzulegen. Mit diesem "Trick" hat das Jugendamt und die Justiz die Mutter regelrecht hereingelegt.

Ausgerechnet die Prozessbevollmächtigte der betroffenen Mutter hat dem Jugendamt dabei geholfen. Kein Einwand von ihrer Seite, dass eine vorgeburtliche Kindesentziehung gesetzeswidrig ist. Hier überwogen die finanziellen Interessen: Neben der gewährten 3 Verfahrenskostenhilfegebühren (ein Anwalt bekommt eine Gebühr mehr, wenn er einen Prozessvergleich schließt) und noch zusätzliche 800 Euro, weil die Anwältin vor Mandatierung eine Honorarvereinbarung mit der mittellosen Mutter geschlossen hat. Natürlich widerspricht auch diese Vorgehensweise der Rechtsanwältin dem Gesetz des § 122 (1) 3. ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/122.html).

Die Mutter stand angesichts der kurzfristig terminierten mündlichen Verhandlung im Eilverfahren unter größtem Zeitdruck. Rechtsexperten gehen davon aus, dass der im Eilverfahren geschlossene Zwangsvergleich bereits gegen Verfahrensgrundrechte verstößt und nichtig ist. Denn ein Vergleichsschluss im Eilverfahren ist im FamFG nicht vorgesehen.....

Engagierte Juristen schütteln ungläubig den Kopf, wenn sie hören, wie weit sich hier die beiden beteiligten Jugendämter und die Justiz vom geltenden Recht entfernt haben.  Das Krankenhaus, welches die betroffene Mutter unter Zwang festhält, trägt seit der Geburt am 11.02.2012 Sorge dafür, dass der Aufenthalt der Mutter auf der Entbindungsstation hochtraumatisch gestaltet wird.

Weder das Jugendamt, noch die Entbindungsstation der Klinik und ihre Ärzte kommen auf die Idee, dass ihre Maßnahmen auch das Wohl des neugeborenen Kindes schwer gefährden könnte. Die Folgen der Aufregung, d.h. der erhöhte Blutdruck der Mutter (oberer Wert 140) wird als Ausrede dafür genommen, dass die Mutter nicht entlassen werden kann.

Zwischenzeitlich ist noch behauptet worden, dass Baby habe urplötzlich eine Gelbsucht bekommen. Die Mutter wundert sich, warum das Baby trotzdem keine Blaulichtbehandlung erfahren hat.. War die Gelbsucht nur erfunden?

Eigentlich darf ein Krankenhaus bereits aus abrechnungstechnischen Gründen Mütter und Neugeborene nicht länger dabehalten, als dies medizinisch erforderlich ist. Obwohl es dem Kind und der Mutter körperlich sehr gut geht, sind die beiden heute den 7. Tag in der Klinik.

Für diese Aktionen bezahlt die Gemeinschaft der Krankenversicherten......und für die späteren gesundheitlichen Folgen, d.h. die bestehenden traumatischen Belastungsstörungen, welche die junge Familie aushalten muss, auch

Einzige Profiteure:
die bereits feststehenden Pflegeeltern, welchen das wirklich süße kleine Baby bald übergeben werden soll....haben diese doch lange darauf warten müssen.......

Zurück bleibt der rechtlose Vater des Kindes und ein schwer traumatisiertes, sich ehrlich liebendes Paar, welches mit ansehen muss, dass sie einer unerwünschten Menschengruppe in Deutschland angehören, welcher man die neugeborenen Kinder einfach so wegnehmen darf:

"Ausländer und Menschen mit "minderem Intellekt"
Mancher Historiker entdeckt hier Parallelen zu einer schweren Zeit schwerster Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Geschichte....

Das Jugendamt, welches den Antrag bei Gericht gestellt hat, ist in Helferkreisen bereits für seine Methoden bekannt.
Das Jugendamt war  auch bereits mehrmals Gegenstand in Fernsehberichten.
Die antragstellende Jugendamtsmitarbeiterin ist ganz zufällig auch die Leiterin der Adoptionsstelle des Jugendamtes - ein Schelm wer Böses dabei denkt.................

Das Jugendamt, welches im Augenblick dafür Sorge trägt, dass die Ziele des antragstellenden Jugendamtes umgesetzt werden können und die Mutter im Krankenhaus bewacht, ist gleichfalls bekannt. Eine weitere "Gemeinsamkeit" verbindet beide Jugendämter: die ersten Bürgermeister dieser Stadtverwaltungen waren bereits Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen......

2 Kommentare:

  1. Anonym12:53

    Unser Sohn wurde 2 Minuten nach der Geburt in Obhut genommen ohne Vorwarnung.

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    1. Anonym23:50

      In diesem Fall empfehle ich dringend das Elterntestament,kann man downloaden bei Verein Familienwohl von Herrn Frank Engelen (bei Google eingeben)!

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