19.03.12

Pseudowissenschaft in familiengerichtlichen Gutachten

oder: Die Probleme psychologischer Gutachten bei erziehungswissenschaftlichen Fragestellungen

Rein definitorisch ist "Psychologie die Wissenschaft, die sich mit dem Erleben und Verhalten von Menschen und Tieren befasst." (zit. nachPsychologie) und  "Erziehungswissenschaft, (die) wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Erforschung von Bildungs-, Erziehungs- oder Unterrichtsprozessen in schulischen und außerschulischen Praxisfeldern beschäftigt...."(zit. nach Erziehungswissenschaft).

Für die Erziehungswissenschaften wiederum ist die Psychologie "Hilfswissenschaft" (=Hilfswissenschaft, Wissenschaft, deren Ergebnisse oder Methoden für eine andere notwendig sind, siehe:Hilfswissenschaft ), d.h. die Psychologie als Wissenschaft übernimmt im erziehungswissenschaftlichen Theoriebildungs- und Forschungsprozess die Aspekte des menschlichen Erlebens und Verhaltens.









Um all das festzustellen nutzen sie unterschiedliche Testverfahren, d.h. Tests und Beobachtungen bestimmen die Vorgehensweise. Nun haben Psychologen - wie alle anderen Humanwissenschaften auch- das Problem, dass immer nur ungefähre Aussagen getroffen werden können, dass Überprüfungen mittels Tests davon abhängig sind, ob die Testkonstruktion für das zu Erfassende geeignet ist, ob die Tests auch das messen, was sie vorgeben und ob die Tests dann auch genau messen. Dabei sehen sich die Gutachter mit dem unlösbaren Problem konfrontiert, dass selbst noch die einfachste Verhaltensweise so komplex ist:
"dass für ihre testpsychologisch gültige Erfassung nicht nur ein Prädikator ausreicht, sondern ein ganzer Merkmalskomplex mit möglichen gegenseitigen Abhängigkeiten und wechselseitigen Beziehungen gedacht werden muss, um die betreffende Verhaltensweise erschöpfend zu charakterisieren" (Zitat aus: Siegfried Grubitzsch: Testtheorie und Testpraxis- Psychologische Tests und Prüfverfahren im kritischen Überblick, Rowohlt 1991, Seite 157)

Die Testung selbst ist dann noch abhängig von der Person des Testers, sie ist abhängig von der Beziehung des Getesteten zum Tester, sie ist u.U. von der Situation, der Verfassung des Getesteten und der Tageszeit abhängig etc. etc. Dann gibt es Tests, welche eher einem Ratespiel, als einer genauen Testung gleichkommen. Gerade Tests, welche für den Beziehungsbereich (Bindungen, Familienbeziehungen, Erziehungsstile, Messung der Intelligenz, des Entwicklungsalters etc.) bedeutsam sein könnten, sind meist wenig objektiv, messen nur sehr unzuverlässig und messen oft nicht, was sie vorgeben zu messen. Dennoch werden in Gerichtsgutachten auch derart unzuverlässige Tests verwendet und am Ende der Testung und Beobachtung festgestellt:

Herr oder Frau SoundSo sind aus psychologischer Sicht eingeschränkt erziehungsfähig oder gar
Herr oder Frau SounSo sind aus psychologischer Sicht erzieungsunfähig

Eine solche Feststellung ist aus nüchterner, wissenschaftlicher Sicht absolut unhaltbar. Hier wähnen sich einige Psychologen in einer Omnipotenz, welche sie weder persönlich noch via wissenschaftlichem Studium besitzen (können) und sie verursachen Schicksale, welche auf einem solchen Entstehungshintergrund, auf absoluter Willkür beruhen. Jeder Betroffene müsste sich gegen ein Gutachten mit einem solchen FAZIT mit juristischen Mitteln wehren, denn sie erfüllen die Voraussetzungen des Bundesgerichtshofes in keiner Weise:

"Die Untersuchungsergebnisse von Sachverständigen können in der Rechtsprechung nur dann Anerkennung finden, wenn die Methoden, mit denen sie gewonnen werden, nachprüfbar sind...." (BGH AZ 3 StR 113/75)"

Bildlich gesprochen können so komplexe Konstrukte wie "Erziehung" oder die "Fähigkeit zur Erziehung" weder theoretisch, noch über Testverfahren gemessen werden. Da bis heute keine Kriterienbestimmungen darüber existieren, was unter "Erziehungskompetenz" zu verstehen ist, kommt dies einem Schuss auf eine Zielscheibe gleich, welche sich je nach der Person, welche den Schuss abgibt, nachträglich den schwarzen Punkt auf die Stelle setzt, wohin zuvor die Person geschossen hatte......

Nachprüfbar hieße, dass die psychologischen Gutachter ihre theoretischen Konstrukte, welche sie in ihren Testungen und Beobachtungen verwenden auch erklären würden. Sie müssten also nachvollziehbar erläutern, was sie unter "Erziehungsfähigkeit" verstehen und mit welchen Methoden sie diese erfassen wollen. Sie müssten erläutern, aus welchen Gründen sie bestimmte Testformen verwenden, was diese Tests messen sollen und ob die Tests die verlangten Gütekriterien erfüllen.

Gerade an dieser Stelle geraten Psychologen in unsicheres Fahrwasser. Denn Fragen der Erziehung sind ursprünglich nicht das Gebiet ihrer Wissenschaft. Sie können aufgrund ihres fehlenden theoretischen Hintergrundwissens daher nicht erläutern, was sie unter Erziehungskompetenz verstehen, mit welchen Tests man diese messen könne und aus welchen Einzelfaktoren sich die Erziehungskompetenz zusammen setzen soll. So lassen sie das, was sie eigentlich messen sollen unbestimmt und behelfen sich mit Allgemeinplätzen, bzw. legen ihrem Gutachten ihre ganz persönlichen und subjektiven Vorstellungen von Erziehung zugrunde. Dies dürfte auch die Erklärung dafür sein, warum Gutachten in Familiengerichtsverfahren aus (erziehungs-)wissenschaftlicher Sicht überhaupt nicht haltbar sind und wissenschaftliche Begründungen für die dort gefällten Urteile gar nicht oder nur unzureichend vorhanden sind.

Gerne wird in Gutachten mit "Erziehungsstilen" gearbeitet, d.h. die Komplexität erzieherischen Verhaltens wird auf wenige eingängige "Stile" reduziert. Diese Vorgehensweise mag ökonomisch sein und man kann sich mit dieser "Krücke" sprachlich über Erziehungsaspekte verständigen. Die Wertung allerdings bleibt im subjektiven Bereich des Gutachters und wird nicht diskutiert.

So wird der Anschein einer Wertfreiheit und Wertneutralität geweckt. Hier hinkt sogar der Verweis auf die "wissenschaftliche" Erziehungsstilforschung, denn:

"Vor allem an der empirisch-analytischen Wissenschaftsauffassung orientierte Forscher klammern Entscheidungen über Zielsetzungen erzieherischen handelns meist völlig aus und weisen diese anderen, außerwissenschaftlichen Instanzen zu. (..).Diese strikte Ziel-Mittel-Trennung kollidiert jedoch mit dem auch in empirischen Arbeiten zu Erziehungsstil vorwiegend benutzten "kryptonormativen Vokabular". Unterscheidungen wie "demokratisch und autokratisch" oder sozialintegrativ und autoritör" sind mit bestimmten gesellschaftlichen und politischen Bedeutungen behaftet, die Wertpräferenzen suggerieren und damit die vorgebliche Neutralität empirischer Aussagen von vornherein unterlaufen." (Zitat aus: Dieter Lenzen, Pädagogische Grundbegriffe Bd.1, Rowohlt, Seite 479)

Klare Verhältnisse mit eindeutigen Kindeswohlgefährdungen, wie Missbrauch und Misshandlungen, lassen sich auch ohne Gutachter leicht klären. Zu diesen Fragen gibt es gesellschaftliche Übereinkünfte.

Wenn es um die "Erziehung" geht, sieht das allerdings völlig anders aus. Wir leben in einer sog. pluralen Gesellschaft und die Erziehungswissenschaft kennt daher auch "plurale" Anschauungen darüber, wie "Erziehung" aussehen könne. Hier hilft zwar die Psychologie festzustellen, ob die eine oder andere Verhaltensform zu unterschiedlichen ggf. entwicklungsschädlichen und anderen Konsequenzen führen kann. Doch eine Aussage zur Erziehungsfähigkeit geht weit darüber hinaus und kommt dem Versuch eines Blinden gleich, welcher ungefähr die Richtung einer aufgestellten Zielscheibe kennt und dann auf den Mittelpunkt zielt ...

FAZIT:

Viele psychologische Gutachter "glauben" daran, Faktoren der "Erziehung" erfassen zu können und damit eine Aussage zur "Erziehungsfähigkeit" treffen zu können. Im deutschen "psychologischen Gutachterwesen" fehlen meist Selbstreflexion und Selbstkritik. Zu sehr sind Gutachter finanziell abhängig von ihren Auftraggebern. Eine Verantwortungsübernahme für die zu Begutachtenden und für die Folgen einer "fachpsychologischen" Stellungnahme sucht man vergebens. Nur wenige Gutachter weisen darauf hin, welche Sachverhalte mit großer Wahrscheinlichkeit zutreffen und nur wenige unterlassen wissenschaftlich nicht klar feststellbare, stigmatisierende, die Zukunft nachhaltig beeinflussende Empfehlungen an die Famileingerichte. Gleichfalls vermisst man Hinweise darauf, welchen Grenzen grundsätzlich Gutachten ausgesetzt sind. Auch etwaige "Nebenwirkungen" bleiben außer Acht.

(Gute) Erziehungswissenschaftler "wissen", dass Erziehung komplex ist und de facto nur in Teilbereichen und auch dort nur sehr oberflächlich "gemessen" und "beobachtet" werden kann. In der Erziehungswissenschaft existiert aus diesem Grunde ein Begriff wie "Erziehungsfähigkeit" nicht.

d.h. also Pseudowissenschaft in familiengerichtlichen Gutachten?

Links:

*Bildquellen Pixelio: Der vermessene Mensch (c) Stephanie Hofschläger, Zielscheibe (c) Gerd Altmann

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