24.06.15

"Zwölf Stämme" Eltern erhalten Sorgerecht für ihre Kinder zurück

Zwei Jugendliche und Angehörige der Zwölf Stämme sind längst wieder zurück bei ihren Eltern. Jetzt wurde das Verfahren offiziell gegen die Eltern eingestellt, teilte das Nördlinger Amtsgericht mit.
Schild: Gemeinschaft in Klosterzimmern | Bild: picture-alliance/dpa
Wie Helmut Beyschlag, Direktor des Nördlinger Amtsgerichts, sagte, sei das Aufenthaltsbestimmungsrecht der beiden Jugendlichen schon länger freigegeben worden. Sie waren also schon länger nicht mehr in staatlicher Obhut sondern zu ihren Eltern zurückgekehrt.

Anwalt: "Keinerlei körperlicher Schaden"

Kritik kommt von Michael Langhans, Anwalt der Eltern. Das Amtsgericht Nördlingen habe die Entscheidung 18 Monate lang verschleppt und eine psychologische Begutachtung angeordnet, obwohl schon am Tag der Inobhutnahme festgestanden habe, "dass bei den Teenagern keinerlei körperlicher Schaden vorlag". Sie seien nur mitgenommen worden, weil ihre Eltern Mitglieder der "Zwölf Stämme" seien, sagte Anwalt Michael Langhans. Die Verzögerungen durch das Gericht müssten "gegebenenfalls in Amtshaftungsverfahren geklärt werden".

Die Vorgeschichte

Die Familiengerichte in Ansbach und Nördlingen hatte den Eltern der Glaubensgemeinschaft im September 2013 im "einstweiligen Anordnungsverfahren" das Sorgerecht für etwa 30 Kinder entzogen. Bei einem Polizeieinsatz waren damals in Wörnitz (Lkr. Ansbach) und am deutschen Hauptsitz der Religionsgemeinschaft in Klosterzimmern (Lkr. Donau-Ries) die Kinder von den Behörden in Gewahrsam genommen worden.
Den Eltern wurde "erhebliche und dauerhafte Kindesmisshandlung" vorgeworfen. Sie sollen aus religiösen Gründen ihre Kinder "gezüchtigt" haben. Die verbleibenden Verfahren gegen die anderen Eltern der Zwölf Stämme vor dem Nördlinger Amtsgericht dauern unterdessen noch an. Nach Angaben von Direktor Helmut Beyschlag sind sie auch wegen der vielen Anträge äußerst umfangreich.

Chronologie einer Eskalation

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