14.03.12

Väter nichtehelicher Kinder sollen es beim Sorgerecht künftig leichter haben.

Montag, 05. März 2012

100.000 Väter betroffen  Kampf ums Sorgerecht wird fairer

Was früher als skandalös galt, ist heute Normalität: Jedes dritte Kind kommt unehelich zur Welt. Solange die Eltern zusammen sind, ist das unproblematisch. Bei einer Trennung haben die Väter aber oft das Nachsehen. Künftig sollen sie sich leichter am Sorgerecht für den Nachwuchs beteiligen können - auch wenn die Mutter sich sperrt. 
 
 
Bislang kann die Mutter dem Vater das  Sorgerecht leicht verweigern. 


Väter nichtehelicher Kinder sollen es beim Sorgerecht künftig leichter haben. Sie sollen das mit der Mutter ausgeübte Recht einfacher und schneller durchsetzen können - gegebenenfalls auch gegen deren Willen. Darauf haben sich die Koalitionsspitzen von Union und FDP verständigt.
Vorgesehen ist ein neues beschleunigtes Verfahren, bei dem die Familiengerichte schriftlich - ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne Anhörung der Eltern - entscheiden sollen. Und zwar immer dann, wenn die Mutter zum Sorgerechtsantrag des Vaters nicht innerhalb von sechs Wochen Stellung nimmt - oder aber keine "kindswohlrelevanten Gründe" gegen den Antrag vorbringt. Das Familiengericht soll immer dann dem Vater das Sorgerecht zusprechen, wenn nichts dagegen spricht.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte an, sie wolle nun rasch einen Gesetzentwurf vorlegen. Die schwarz-gelbe Koalition habe sich voll handlungsfähig gezeigt. Beim Sorgerecht für Kinder lediger Väter waren Union und FDP lange uneins.

Alte Regel verfassungswidrig

Im Juli 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder bekommen können. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, erklärten die Karlsruher Richter damals. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandete dies.

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Zuletzt wurde in Deutschland etwa jedes dritte Kind nichtehelich geboren. 2010 kamen nach Angaben des Statistischen Bundesamts gut 225.000 Kinder außerhalb einer Ehe zur Welt. Noch zehn Jahre zuvor waren es knapp 184.000 oder 25 Prozent. Lediglich knapp die Hälfte der Eltern nichtehelicher Kinder hatte zuletzt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben. Die Neuregelung könnte somit für rund 100.000 Väter jährlich wichtig sein.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, sprach von einer ausgewogenen Regelung. Sie berücksichtige sowohl die Bedürfnisse der Mutter nach der Geburt als auch die Rechte des Vaters. "Dies ist vor allem ein Erfolg für die Kinder, die Vater und Mutter brauchen." Der FDP-Familienrechtsexperte Stephan Thomae sieht die Hürde beim Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht nun gesenkt.


Quelle: n-tv.de, dpa

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