10.03.12

Erste Hilfe-Plan, wenn das Jugendamt kommt!

Hier nun ein paar Tips, was Sie tun sollten, wenn das Jugendamt bei Ihnen war.


* Sie sollten kein Gespräch ohne Zeugen führen

* Lassen Sie sich bei jedem Gespräch ein Protokoll gegenzeichnen

* Wenn das Jugendamt unvorangemeldet an der Tür klingelt, rufen Sie sich unverzüglich jemanden als Zeugen hinzu. (Lassen Sie sich nach Möglichkeit auf kein Gespräch ohne Zeugen ein.)

* Das Jugendamt wird versuchen, Sie alleine zu einem Gespräch zu bewegen. Sie haben einen rechtmäßigen Anspruch auf Anwesenheit einer weiteren Person.

* Lassen Sie sich nicht zu einer Unterschrift nötigen. Bestehen Sie auf eine Bedenkzeit.

* Bei der Drohung: "Unterschreiben Sie jetzt, sonst nehmen wir das Kind mit!" - holen Sie sich sofort einen Nachbarn als Zeugen, bestehen Sie darauf, dass diese Äußerung vor dem Zeugen wiederholt wird.

* Nehmen Sie sich unverzüglich einen Anwalt aus einem anderen Kreis, der nicht ständig mit dem zuständigen Gericht und Jugendamt arbeiten muss

* Sie dürfen keinesfalls emotional wirken, denn dass wird man später gegen Sie verwenden. Ebenfalls dürfen Sie keine "Zugeständnisse" preisgeben, ohne sich vorher gründlich mit einem fähigen Anwalt besprochen zu haben. Hören Sie sich also zuerst nur an, was das Jugendamt will.    

* Verlassen Sie sich nicht auf Ihren juristischen Beistand - es muss Ihnen bewusst sein, dass ein Anwalt nicht dadurch Geld verdient, wenn er einen Fall so schnell wie möglich erfolgreich bearbeitet.

* Wenden Sie sich unverzüglich an die bereits Betroffenen aus dem Internet. Diese haben teilweise schon jahrelang Erfahrung im Umgang mit dem Jugendamt und können Ihnen weitere Tips vermitteln. Zahlreiche Kontakte finden Sie, wenn Sie nach "Kinderklau" oder "Jugendamt-Opfer" googlen.

* Scheuen Sie sich nicht, die Betroffenen anzusprechen. Zögern Sie nicht, denn wichtig ist, dass so schnell wie möglich richtig gehandelt wird. Leider gilt der Grundsatz: Ist das Kind erstmal weg, bleibt es auch weg.

* Verfügen Sie notfalls schriftlich, dass das Jugendamt Sie weder telefonisch noch persönlich ansprechen darf. Verweisen Sie das Jugendamt auf den regulären Schriftweg. Dies schützt Sie vor Falschbehauptungen.


Quelle:
http://www.kinderklau.cabanova.de/


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