09.03.12

ARD Fakt Beitrag Gutachten und Familiengerichte




Die Strukturen zwischen dem deutschen Jugendamt und Familiengerichten sind noch aus dem Reichsgesetzblatt von 1938 und daran hat sich bis heute nichts geändert. Daraus ergibt sich die Allmachtstellung dieser Behörde! Nicht einmal die Bundesfamilienministerin Frau Dr. Schröder kann und darf sich da einmischen. Eine Änderung kann nur der Bundestag vornehmen.
Jeder Richter hat die Freiheit zu entscheiden, dem Gutachten zu folgen oder nicht!
  • Wie die Gutachter-Mafia > GWG....alles nur gekauft...
  • Unmöglich das es so was gibt. sind wir noch im 3 Reich???

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