Die Vereinten Nationen haben ein
Beschwerdeverfahren konzipiert, das für Kinder und Jugendliche sowie
deren Eltern die Möglichkeit vorsieht, sich wegen der Verletzung ihrer
Rechte auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention an den
UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden. Das
Individualbeschwerdeverfahren ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung
der Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Ich bin sehr zufrieden, dass
Deutschland bei der noch notwendigen Ratifizierung voran geht. Wichtig
ist aber, dass sich die Bundesregierung auf diesem Schritt nicht ausruht
– wie wir es bei der Rücknahme der Vorbehaltserklärung erleben mussten.
So stehen die Bekanntmachung der Kinderrechte in Deutschland, die
Fortsetzung des Nationalen Aktionsplans “Für ein kindergerechtes
Deutschland” und die Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht für
Flüchtlingskinder weiterhin auf der Agenda. Meine Rede hierzu habe ich
heute zu Protokoll gegeben. Hier kann sie nachgelesen werden.
Verfasst am 25.10.2012 um 21:34 Uhr von Katja mit den Stichworten Kinder, Kinderbetreuung, Kinderrechte.
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Im Gesetz zum Beschwerdeverfahren steht auch, daß für Kinder der Klageweg durch alle Instanzen ein Jahr dauern kann.
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