26.10.12

Rede zum Beschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention




Die Vereinten Nationen haben ein Beschwerdeverfahren konzipiert, das für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern die Möglichkeit vorsieht, sich wegen der Verletzung ihrer Rechte auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden. Das Individualbeschwerdeverfahren ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Ich bin sehr zufrieden, dass Deutschland bei der noch notwendigen Ratifizierung voran geht. Wichtig ist aber, dass sich die Bundesregierung auf diesem Schritt nicht ausruht – wie wir es bei der Rücknahme der Vorbehaltserklärung erleben mussten. So stehen die Bekanntmachung der Kinderrechte in Deutschland, die Fortsetzung des Nationalen Aktionsplans “Für ein kindergerechtes Deutschland” und die Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht für Flüchtlingskinder weiterhin auf der Agenda. Meine Rede hierzu habe ich heute zu Protokoll gegeben. Hier kann sie nachgelesen werden.


Verfasst am 25.10.2012 um 21:34 Uhr von mit den Stichworten , , .
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UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes: Übersicht

 http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/UNO-Organe/CRC/index.html
 
 
 

Committee on the Rights of the Child - Members

1 Kommentar:

  1. Im Gesetz zum Beschwerdeverfahren steht auch, daß für Kinder der Klageweg durch alle Instanzen ein Jahr dauern kann.

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