24.10.12

Deutsches Jugendamt - EuGH kritisierte mehrmals deutsche Praxis - Im Ausland regt sich der Widerstand


Im Ausland regt sich der Widerstand

Karin Jäckel
Karin Jäckel


Von Jürgen Heck
Eupen

Menschen, die scheinbar mit Windmühlenflügeln kämpfen, müssen sich - gerade wenn sie sich gegen Ämter und Dienststellen zur Wehr setzen - nicht selten den Vorwurf gefallen lassen, chronische Querulanten zu sein oder gar unter Verfolgungswahn zu leiden. Doch die wachsende Zahl der Mütter und Väter, die gegen die Allmacht der deutschen Jugendämter kämpfen, ist zumindest ein Indiz dafür, dass hier ein sehr handfestes Problem um sich greift.


Keine Fachaufsicht
Prominenteste Kritikerin ist die Autorin und freie Journalistin Karin Jäckel, die nicht nur über 80 Bücher wie etwa »Die Frau des Reformators« geschrieben hat, sondern auch seit 40 Jahren heftig Kritik an Jugendämtern übt.
Jäckel, die im Übrigen im Eifelort Gemünd aufgewachsen ist, wird nicht müde, auf die Problematik aufmerksam zu machen.

Anders als unsere Gesprächspartner (siehe nebenstehenden Artikel) ist sie schon der Ansicht, dass es nicht nur Probleme in der Praxis, sondern dass es auch strukturelle Fehler gibt.

So bemängelt Jäckel vehement, dass es für die 600 Jugendämter in der Bundesrepublik keine Fachaufsicht gebe. Zudem prangert sie an, dass die Mitarbeiter in den wenigsten Fällen die erforderliche Ausbildung mitbrächten. »Derzeit ist das Jugendamt in seiner fachlichen Unkontrolliertheit und immer wieder zu beklagenden Inkompetenz zum Nachteil des Kindeswohls und der Elternliebe kein Paradestück für Deutschlands Familienpolitik«, so Jäckel in einem Vortrag.

Ihres Erachtens sorgten die Bestimmungen über die Jugendämter die allgemeingültigen Regeln der Gewaltentrennung. In der Praxis seien »inquisitorische Methoden« keine Seltenheit, bisweilen im rechtsleeren Raum: »Anders als vom Bundesfamilienministerium ausgeführt, findet - laut einer Studie von Prof. Dr. Maud Zittelmann aus dem Jahr 2006 zur Situation gefährdeter Kinder - nur in jedem fünften Fall ein familiengerichtliches Kindesschutzverfahren statt. In der Mehrheit aller Fälle bleibt das volle elterliche Sorgerecht ohne jegliche familiengerichtliche Prüfung trotz erfolgter Kindesentziehung bei den Eltern.«

Laut Jäckel ist die Forderung nach einer außergerichtlich anzurufenden Fachaufsicht über die Entscheidungen von Mitarbeitern der Jugendämter mittlerweile schon längst keine bloße Elternsache mehr. »Der seit mindestens zehn Jahren anhaltende Kampf von Kindesentziehung Betroffener, engagierter Kinderschützer, Publizisten und Experten aus den verschiedensten mit Kindschaftssachen befassten Berufen kulminierte in Hunderten von Petitionen an die Petitionskommission des Europaparlaments in Brüssel. Diese veröffentlichte im Jahr 2009 ein Arbeitsdokument, worin die deutsche Regierung dringend aufgefordert wird, eine solche Fachaufsicht einzurichten, um die in den angenommenen Petitionen gegen Kindesentziehung zutage getretenen Willkürentscheidungen und ’brutalen Methoden des Jugendamts’ (Marcin Libicki) zu bekämpfen. Dennoch werden diese in Brüssel gewonnenen Erkenntnisse in Deutschland schlicht ignoriert«, berichtete die freie Journalistin. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisierte mehrmals die Praxis der deutschen Jugendämter.

Kräfte bündeln
Betroffene sind in der Vergangenheit zudem dazu übergegangen, ihre Kräfte in Vereinen zu bündeln. Dazu gehört der europaweit tätige Conseil européen des enfants du divorce (CEED/www.CEEDbelgie.be) und der in Deutschland aktive Väteraufbruch (www.vaeteraufbruch.de), der auch eine Sektion für Aachen und die Euregio unterhält.
(jph)

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