Wenn sich Eltern an den Kindern strafbar gemacht haben, werden sie wegen
Körperverletzung oder Missbrauch zu Haftstrafen verurteilt. Wenn Eltern
was bei der Erziehung falsch machen, ist die Schule zuständig. Wenn die
Kinder was mit der Ernährung oder zuwenig Sport was falsch machen, ist
das Gesundheitsamt zuständig. Jedenfalls haben Eltern beim Jugendamt
weder eine Unschuldsvermutung noch einen Pflichtverteitiger noch kaum
Cnancen auch unschuldig sich gegen die "Hilfen des Jugendamtes" zu
wehren. Auch Kindesraub ist laut Jugendamt "Hilfe zur Fremderziehung"
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