27.07.12

OLG Nürnberg: Schadensersatz vom Jugendamt für Heimunterbringung




Hat das Jugendamt im Landkreise Amberg-Sulzbach seine Pflicht erfüllt oder überreagiert? Das muss das Oberlandesgericht Nürnberg klären. Ein 20-Jähriger fordert Schadenersatz für seine Heimunterbringung.


Der junge Mann hatte vor einigen Jahren Schwierigkeiten in der Schule. Das Jugendamt wurde deshalb bei seiner Mutter vorstellig und beschloss schließlich die Unterbringung des damals Jugendlichen in einem Heim. Dem Betroffenen zufolge eine völlige Überreaktion, weshalb er nun vom Landkreis entschädigt werden möchte.

20-Jähriger: Es war Mobbing

Dem 20-Jährigen nach hatte das Jugendamt damals nicht gewürdigt, dass die Schulprobleme vor allem auf Mobbing zurückzuführen gewesen seien. Das Landgericht Amberg hat die Klage abgewiesen. Nun muss das Berufungsgericht entscheiden.

 http://www.br.de/franken/inhalt/aktuelles-aus-franken/schadensersatzklage-jugendamt-amberg-sulzbach100.html

3 Kommentare:

  1. Anonym14:56

    jugendamter sind nicht fur die jugend da aber nur fur die selbstverreichung, besser bekant als fur den umsatz die die mit kinder machen, jugendamter tun nichts fur kinder in sachen hilfe wozu die verpflichtet sind die sehen kinder nur als objekt oder produkt, jugendamter handeln rechtswidrig und illegal im streit des gesetzes, jugendamter begehen straftaten gegen die menschlichkeit nach das volkerstrafgesetzbuch artikel 7 insbesondere abs. 3, 4, 5, 7, 8, 9 und vielleicht nog einege andere

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  2. Anonym14:58

    jugendamter mussen gesehen werden als staatsterroristen, und jugendamter mussen auch dementsprechend so behandeld werden, das heist mit terroristen unterhandelt man nicht un ist direktes eingreifen notwendig, alle mitteln zur vereitellung sind gestattet

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  3. was ist aus der Klage dieses damals 20jährigen gegen das Jugendamt Amberg-Sulzbach geworden ?

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