Von
MARION KLEMP
Endlich wieder vereint: Josephine P. und ihr Sohn
Foto: zVg
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Josephine P. (23) und ihr Sohn liegen sich glückselig in den
Armen. Drei Jahre lang kämpfte die Mutter um ihr Kind, das ihr
weggenommen worden war. Jetzt hat sie den Jungen zurück.
Bis
vors Oberlandesgericht war sie gegangen. Doch obwohl dort noch nicht
abschließend verhandelt worden ist, bekam sie ihren Jungen jetzt
blitzartig zurück. Ein Fall, der Jugendamt und Jugendhilfe ins Zwielicht
rückt. „Das Jugendamt hat ihr das Kind sinnbildlich auf den Tisch
gesetzt“, sagt Annett Hein (42), Anwältin von Josephine P. „Die
Pflegemutter wollte es nicht mehr.“ Geht denn das so ad hoc? Die
Antwort des zuständigen Jugendhilfe-Trägers „Nachbarschaft hilft
Wohngemeinschaft“ (NHW): „Wir unterstehen der Schweigepflicht. Das
war’s.“
Rechtsanwältin Annett Hein
Foto: zVg
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Rückblende: Im Mai 2009 holt die Feuerwehr den
anderthalbjährigen Adrian (Name geändert) aus der Wohnung. Er hatte
geschrien und die Mutter war nicht da. Das Jugendamt Potsdam-Mittelmark
gab das Kind zur NHW-Kinderschutzstelle, ein Gutachter erwog die
„dauerhafte Unterbringung bei Pflegeeltern“.
Dass Josephine P. im Sex-Geschäft tätig ist, als Violetta Angel vor der Kamera posiert, spielte dabei eine wesentliche Rolle (KURIER berichtete).„Der
Sex-Job ist aber kein Indiz für eine Ungeeignetheit als Mutter“, sagt
Anwältin Hein. Den Behörden wirft sie vor: „Es wurden keinerlei
Perspektiven aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen der Familienhilfe das
Kind zurück zur Mutter darf.“ „Genau das Gegenteil war der Fall“, sagt
Josephine P. „Wir wurden entfremdet.“
Nur viermal im Monat durfte sie Adrian sehen. „Für drei
Stunden und nur unter Aufsicht. Ich wusste nicht, wo er wohnt, in welche
Kita er geht. Als Oma und Opa ein Besuchstag eingeräumt wurde, bekam
ich einen abgezogen. Und in den Berichten kam ich nie gut weg.“ Vor drei
Monaten erwirkte Anwältin Hein beim Amtsgericht ein neues Gutachten.
Das endet mit dem Fazit einer „perspektivischen Rückführung“. Das
passte der Pflegemutter offenbar nicht, sie warf das Handtuch. Und was
steckt noch dahinter? Anwältin Hein: „Der Knackpunkt liegt darin, dass
die Jugendhilfe vom Jugendamt abgekoppelt und an freie Träger gegeben
wurde. Da geht’s auch um viel Geld.“
Selbst das NHW
schreibt in seinem Rundbrief 2010: Bei „Kapitalisierung“ der
Sozialwirtschaft müsse man nicht überrascht sein, „wenn hier und da ein
gemeinnützigkeitsgefährdendes Bereicherungsinteresse ein wenig in den
Vordergrund tritt“. Wie viel Geld im Fall Adrian an das NHW floss,
verrät auch das Jugendamt nicht. Anwältin Hein weiß aber aus einem
anderen Fall: „Da kostete die Inobhutnahme zweier Kinder für sechs
Monate 60.000 Euro.“
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