06.03.12
PAS- Eltern/Kind-Entfremdung Interview mit Hans-Christian Prestien im Dradio
http://www.vafk-koeln.de/vaeterinfo/interview-mit-hans-christian-prestien-im-dradio
Hans-Christian Prestien (* 1944) war am Amtsgericht Bielefeld von 1977 bis 1981 Familienrichter "der ersten Stunde" und von 1982 bis 1983 Vorsitzender eines Jugendschöffengerichts sowie Jugendrichter. 1980 verfasste er den Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht zur gemeinsamen elterlichen Sorge, 1982 fungierte er im entsprechenden Verfahren als Sachverständiger für den Deutschen Kinderschutzbund. Von 1983 bis 1993 war er als Rechtsanwalt in Leopoldshöhe bei Bielefeld insbesondere im Bereich Kindschaftsrecht sowie als Referent in Fortbildungen für Jugendämter und Beratungsstellen tätig. In der Zeit von 1993 bis 2009 arbeitete Hans-Christian Prestien erneut als Familienrichter in Brandenburg an der Havel Zweigstelle Belzig, Rathenow und Potsdam. Hauptvertreter des so genannten Cochemer Modells.
Im Interesse einer psychologisch und pädagogisch an den jeweiligen Kindesbedürfnissen ausgerichteten Arbeitsweise der Mitarbeiter in Justiz und Jugendämtern hat Hans-Christian Prestien Ende der siebziger/Anfang der achtziger Jahre zusammen mit Wissenschaftlern aus den Bereichen Psychologie und Pädagogik sowie Praktikern eine interdisziplinäre, unabhängige "Anwaltschaft des Kindes" konzipiert. Zu deren Realisierung hat er zusammen mit dem Dipl.-Psychologen Prof. Dr. Wolfgang Klenner und anderen Fachleuten 1983 den Verband Anwalt des Kindes gegründet.
Hans-Christian Prestien war als streitbarer Familienrichter und in diesem Bereich unbeugsamer Verfechter für die Rechte der Kinder auf die Pflege und Erziehung durch die Eltern bekannt. Er ist Ehrenvorsitzender des "Verbandes Anwalt des Kindes".
(Quelle: Wikipedia)
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