Zwei Jugendliche und Angehörige der Zwölf Stämme sind längst wieder
zurück bei ihren Eltern. Jetzt wurde das Verfahren offiziell gegen die
Eltern eingestellt, teilte das Nördlinger Amtsgericht mit.
Wie Helmut Beyschlag, Direktor des Nördlinger
Amtsgerichts, sagte, sei das Aufenthaltsbestimmungsrecht der beiden
Jugendlichen schon länger freigegeben worden. Sie waren also schon
länger nicht mehr in staatlicher Obhut sondern zu ihren Eltern
zurückgekehrt.
Anwalt: "Keinerlei körperlicher Schaden"
Kritik kommt von Michael Langhans, Anwalt der
Eltern. Das Amtsgericht Nördlingen habe die Entscheidung 18 Monate lang
verschleppt und eine psychologische Begutachtung angeordnet, obwohl
schon am Tag der Inobhutnahme festgestanden habe, "dass bei den
Teenagern keinerlei körperlicher Schaden vorlag". Sie seien nur
mitgenommen worden, weil ihre Eltern Mitglieder der "Zwölf Stämme"
seien, sagte Anwalt Michael Langhans. Die Verzögerungen durch das
Gericht müssten "gegebenenfalls in Amtshaftungsverfahren geklärt
werden".
Die Vorgeschichte
Blick nach Mittelfranken
Die Familiengerichte in Ansbach und Nördlingen hatte
den Eltern der Glaubensgemeinschaft im September 2013 im "einstweiligen
Anordnungsverfahren" das Sorgerecht für etwa 30 Kinder entzogen. Bei
einem Polizeieinsatz waren damals in Wörnitz (Lkr. Ansbach) und am
deutschen Hauptsitz der Religionsgemeinschaft in Klosterzimmern (Lkr.
Donau-Ries) die Kinder von den Behörden in Gewahrsam genommen worden.
Den Eltern wurde "erhebliche und dauerhafte
Kindesmisshandlung" vorgeworfen. Sie sollen aus religiösen Gründen ihre
Kinder "gezüchtigt" haben. Die verbleibenden Verfahren gegen die anderen
Eltern der Zwölf Stämme vor dem Nördlinger Amtsgericht dauern
unterdessen noch an. Nach Angaben von Direktor Helmut Beyschlag sind sie
auch wegen der vielen Anträge äußerst umfangreich.
Chronologie einer Eskalation
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