30.06.15

Hanau (hmp). Für Mirja und Joachim B. aus Großauheim ist ein Alptraum zu Ende gegangen: Der Versuch des Hanauer Jugendamtes, ihnen die Kinder Zoe und Nika wegzunehmen, ist gescheitert.




Familienrichter Michael Treviranus betonte, dass eine fragwürdige ärztliche Diagnose allein für eine solche Entscheidung nicht genüge. Der Hintergrund: Das Universitätsklinikum Heidelberg hatte bei Zoe statt Rheuma das „Münchhausen-by-Proxy-Syndrom“ (MbPS) diagnostiziert – mit fatalen Folgen.

Mehr Infos im HANAUER vom 30. Juni 2015.http://www.hanauer.de/mobile/index.php?kat=50&artikel=110926307-29-&red=29




Heute  werden täglich 150 Säuglinge und Kinder  bis zu 18 Jahren aus intakten Familienverhältnissen gewaltsam aus dem zu Hause deportiert und separiert von den Eltern, Geschwistern und Verwandten in ghettoähnlichen Behausungen, meist weit entfernt von ihren Familien untergebracht. Heimweh wird mit Medikamenteneinsatz betäubt und es folgt eine Odysse des Leidens und der Traumata. Die meisten Kinder sehen ihre Eltern nie wieder. Den Kindern wird gesagt, deine Eltern wollen dich nicht mehr, sie sind psychisch krank oder sie sind tot. Sie werden an Heime und Pflegeeltern verkauft, misshandelt, missbraucht, gefoltert. Ins Ausland verschachert, als Humankapital für Richter, Jugendamtmitarbeiter, Gutachter, freie Heimträger. 

Der sog. Jugendhilfeetat beläuft sich auf €40 Milliarden/jährl. und hält das Kindesraubsystem zzgl. weiterer Steuerzahlerkosten am Laufen, um Arbeitsplätze rund um den fiktiven Begriff "KINDESWOHL" und den KinderSelektionsbegriff aus der Nazizeit "ERZIEHUNGS(UN)FÄHIGKEIT, zu sichern.

5 Kommentare:

  1. Anonym12:44

    BITTE lösungsorientierte Gutachter und andere System-Gutachter, die für Gerichte arbeiten, wie Psychologen aus "Frühforderungs-Instituten".

    Die arbeiten für Gerichte aus wirtschaftlichen Gründen.

    Die Menschen, die nicht betroffen sind blicken nicht hinter die Fassade, weil man denen vorgaukelt, dass Jugendämter und Gerichte nicht grundlos Kinder wegnehmen.

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  2. Anonym12:48

    Bitte lösungsorientierte Gutachter und andere System-Gutachter, die für Gerichte arbeiten, wie Psychologen aus "Frühförderungs-Instituten" ABLEHNEN; ABLEHNEN,......

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  3. Anonym06:25

    http://graber-justice.de/node/59

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  4. Anonym06:26

    Von Dieter A. Graber

    HANAU. Für Mirja und Joachim B. aus Großauheim ging ein Alptraum zu Ende: Der Versuch des Hanauer Ju­gendamtes, ihnen die Kinder Zoe und Nika wegzunehmen, ist gescheitert; grandios gescheitert, könnte man sa­gen, hat doch Familienrichter Michael Treviranus betont, dass eine fragwür­dige ärztliche Diagnose allein für eine derart folgenschwere Entscheidung nicht ausreiche.

    Weil die Eltern (39 und 41) eine zweite ärztliche Meinung über die Behandlung ihrer Tochter Zoe, 13, ein­holen wollten, wandten sie sich im vergangenen Oktober ver­trauensvoll ans Universitätsklinikum Heidelberg. Als Zoe acht war, hatten ihre Ge­lenke zu schmerzen begonnen, immer in Schü­ben: Hän­de, Knie, Arme, Hüfte. Oft war sie müde, erschöpft, lethargisch. Die Di­agnose lautete schließlich Juve­nile idiopathische Arthritis. Kinder­rheu­ma. Eine schmerzhafte Autoim­mun­erkrankung ist das, die sie ver­mutlich von ihrer Mutter geerbt hat. Zoe ist ein tapferes Mädchen, das sich trotz elendig langer Aufenthalte in ver­schiedenen Kliniken, quälender Un­tersuchungen und schließlich sogar einer Operation, bei der ihr Teile der vom Rheuma zerfressenen Gelenk­kapsel am rechten Ellbogen entfernt wurden, seine Neugierde für das Le­ben bewahrt hat. Auch, als sie eine Weile auf den Rollstuhl angewiesen war.

    Zoe wurde damals in der Mainzer Uniklinik behandelt. „Sie be­kam über längere Zeit starke Medi­kamente“, erinnert sich ihre Mutter. Das Krebsmittel Methotrexat zum Beispiel oder Azathioprin. Das ist ein sogenanntes Immunsuppressiva mit schweren Nebenwirkungen: Ver­ände­rungen des Blutbildes, Haaraus­fall, Gewichtsab­nahme, Fieber, Ge­lenk­schmerzen, Entzündung der Bauchspeicheldrüse.

    Aber die Heidelberger Ärzte er­klärten das Mädchen kurzerhand für gesund und diagnostizierten stattdes­sen das Münchhausen-by-Proxy-Syn­drom (MbPS). Das nach dem Lü­gen­baron benannte Krank­heitsbild frei­lich ist unter Experten umstritten. Dabei lieferten angeblich Mütter ihre Kinder mit erfundenen Symptomen vorsätzlich einer Tortur medizinischer Behandlungen aus. Fa­tal: Die Unikli­nik informierte nicht nur alle Rheu­matologen, die das Mäd­chen bisher behandelt hatten, auch das Jugend­amt wurde in Kenntnis ge­setzt, das prompt eine „Kindeswohl­gefährdung“ unterstellte.

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  5. Anonym06:27

    „Entziehung der elterlichen Sorge“ heißt es juris­tisch trocken in Para­graph 1666 BGB. Bis zuletzt hatte die Hanauer Behörde auf ihrem Antrag bestanden, den El­tern das Aufenthaltsbestimmungs­recht zu entziehen, und zwar für beide Kinder. Denn auch Zoes kleine Schwester Nika, 3, war wiederholt in Kliniken behandelt worden – wegen mehrerer Lungenentzündungen und Hautausschlag. Laut Richter Trevi­ranus jedoch könne die Heidelberger Diagnose bestenfalls eine Vermutung sein. Feststellen ließe sich MbPS näm­lich nur durch eine umfangreiche psy­chiatrische Begutachtung von Mutter und Kind. Der Richter gab damit zu erkennen, dass er sich mit der Mate­rie weitaus intensiver be­fasst hatte als die Antragsteller.

    Vorwürfe gegen die Hanauer Behörde erhebt auch der Psychiatrierechtler (link is external) Thomas Saschenbrecker aus Ettlin­gen: Sie habe sich „nicht einmal über die genaue Symptomatik des Münch­hausen-by-Proxy-Syn­droms und über die Grunderkrankun­gen der Kinder informiert“ und es zu­dem unterlas­sen, „die Argumente der Eltern zu prüfen und sich mit diesen auseinan­derzusetzen“, kritisierte er in einem Schreiben an Oberbürgermeis­ter Claus Kaminsky.

    Für Volker Laubert von der „Aktion Rechte für Kinder“ im schwäbischen Kirchheim unter Teck ist die Ent­scheidung des Hanauer Familienge­richts mutig und wegweisend: „Wir betreuen zahlreiche Eltern in ganz Deutschland, denen Behörden wegen angeblichem MbPS die Kinder weg­genommen haben. Diese Diagnose wird immer dann gestellt, wenn Ärzte nicht mehr weiter wissen oder kriti­sche Eltern mundtot machen wollen.“

    Familienrechtlerin Anja Hrabowski (link is external) aus Mutterstadt, die Mirja und Joa­chim B. vor Gericht vertrat, bezeich­net das Ver­halten der Uniklinik „an der Grenze zum Rufmord“. Es sei „unfassbar, wie Eltern durch eine ein­zelne, lediglich von einer Diplom-Psy­chologin in ei­nem Arztbrief geäußerte Meinung ei­ner regelrechten Hexen­verfolgung ausgesetzt“ würden. So hatten an­dere Mediziner vor dem Hintergrund der verhängnisvollen „Diagnose“ eine Behandlung Zoes glatt abgelehnt oder weitere Medi­kamente verweigert, wodurch sich ihr Gesundheitszustand verschlechterte. Möglicherweise, so Anwältin Hra­bowski, seien dadurch Straftatbe­stände wie Verleumdung und Körper­verletzung erfüllt. Mirja B. berichtet zudem davon, dass Eltern von Zoes Freundinnen ihre Tochter „zum Kin­dergeburtstag wieder ausluden, nachdem sie von dem Befund erfah­ren hatten. Es war eine Demütigung für uns!“

    In einer allgemein gehaltenen Stel­lungnahme spricht die Heidelberger Uniklinik freilich nur von einem „Ver­dacht“: Ein „interdiszipli­näres Team zu Kinder­schutzfragen“ bespreche re­gelmäßig „die im Klini­kum anfallen­den Fälle in Fallkonfe­renzen“. Tat­sächlich aber taucht im Arztbrief des Zentrums für Kinder- und Jugendme­dizin vom 22. Oktober 2014, der unserer Redaktion vor­liegt, MbPS ein­deutig als „Diagnose“ auf.

    Mirja und Joachim B. wollen eine Schadenersatzklage anstrengen.

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