22.06.15
Das Jugendamt
"Innerhalb der Jugendämter hat sich über Jahrzehnte eine Subkultur von pseudo-sozialpädagogischen Machtmenschen eingenistet, die losgelöst von allen Jugendhilfegesetzen ohne Sinn und Verstand Entscheidungen trifft, welche nur dazu dienen, deren eigene Macht- und Berufsposition weiter zu festigen und den freien Trägern Aufträge zuzuschachern." [35]
Der Begriff "Jugendamt" ist eigentlich irreführend, da er suggeriert, es würde sich um eine zentral gelenkte Bundesbehörde handeln. Dem ist jedoch nicht so: Tatsächlich handelt es sich um autonom agierende Ämter der Kommunen, also der Landkreise und kreisfreien Städte, die von jenen nach den Forderungen des "Achten Buch Sozialgesetzbuch" (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) zu schaffen und zu unterhalten sind. Ein Bundesjugendamt gibt es nicht, sondern lediglich eine "Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter"[1]. Als übergeordnete Behörden existieren lediglich siebzehn Landesjugendämter, so z.B. das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz[2] Auf der Homepage des LJA-Rlp findet man eine lange Aufzählung der Aufgaben des Landesjugendamtes. Aber weder dort noch unter der Rubrik "Bürgerservice" wird die Möglichkeit eröffnet, sich über konkretes Fehlverhalten eines Jugendamtes im betreffenden Bundesland zu beschweren. In den anderen Bundesländern ist das mutmaßlich genauso. Anders gesagt fühlen sich die Landesjugendämter ganz offensichtlich nicht für die Wahrnehmung einer Dienstaufsicht zuständig.
In den letzten Jahren sind die deutschen Jugendämter - auch international - nicht nur wegen ihrer unverhohlenen Diskriminierung von Vätern, sondern insbesondere auch aufgrund der exzessiv praktizierten Inobhutnahmen zusehends in Verruf geraten. Von sehr vielen betroffenen Eltern wie auch deren Kindern werden die deutschen Jugendämter als zentraler Mitspieler in einem Schweinesystem wahrgenommen.
http://de.wikimannia.org/Jugendamt
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