Dienstag, 24. Juli 2012 um 10:50 | |
Christine Haderthauer, Bayerische Staatministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie
und
Frauen, hat aktuell am 09.07.2012 in München den neuen Ärzteleitfaden
ihres Ministeriums "Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - Erkennen und
Handeln" vorgestellt.
Dieser
Ärzteleitfaden enthält zum Thema Kinderschutz konkrete Empfehlungen von
der Praxis für die Praxis und bezieht dabei aktuelle wissenschaftliche
Erkenntnisse mit ein. Ebenso werden aktuelle Rechtsgrundlagen zum
Kinderschutz erläutert und kommentiert.
Eltern-Kind-Entfremdung (= Parental Alienation Syndrome) wird als eine Sonderform
einer seelischen Misshandlung unter dem Punkt 3.4.2.4. aufgeführt.
Aus dem Leitfaden:
3.4.2.4. Sonderformen seelischer Misshandlung (Seite 111)
Eine
seelische Misshandlung kann auch in einem von den Bezugspersonen so gar
nicht erkannten, aber dennoch zu verantwortenden situativen
Zusammenhang vorliegen:
• Einbeziehung des Kindes bzw. des
Jugendlichen in bestehende Partnerkonflikte mit Anheizen eines
Loyalitätskonfliktes für das Kind und damit einem Angriff auf die
Bindung zum anderen Elternteil – mit Übergängen in ein Parental
Alienation Syndrome nach elterlicher Trennung.
Beispiel:
Ein 11-jähriger Junge wird seinem inzwischen von der Mutter geschiedenen
Vater, zu dem emotional eine große Hingezogenheit besteht, durch die Mutter
entfremdet, indem diese entgegen tatsächlichen Gegebenheiten von der
vermeintlich durch den Vater verschuldeten schwierigen finanziellen Situation,
von körperlichen Übergrifflichkeiten des Vaters in der Vorgeschichte,
terrorisierenden Anrufen und dem Hass auf den Freund der Mutter berichtet.
Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit dem Rechtsmedizinischen Institut
der
Ludwig-Maximilians-Universität München, dem Berufsverband der Kinder-
und Jugendärzte e.V., der Techniker-Krankenkasse und der Bayerischen
Landesärztekammer erstellt und ist hier öffentlich abrufbar.
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Aktualisiert ( Dienstag, 24. Juli 2012 um 10:54 ) |
07.01.13
Eltern-Kind-Entfremdung (= Parental Alienation Syndrome) wird als eine Sonderform einer seelischen Misshandlung unter dem Punkt 3.4.2.4. aufgeführt - Neuer Ärzteleitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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