24.10.12

Zwielichtige Jugendamtspraktik im Kärntner Politsumpf



 

Der Kärntner Politsumpf ist für eine Wiener Journalistin
kaum durchschaubar. Erstaunliches kommt zutage, wenn man über einen
konkreten Fall eines Jugendamtes recherchiert. Einer seit Jahrzehnten
tätigen und unbeanstandeten Pflegemutter wird plötzlich ohne
Begründung das mittlerweile 10 Jahre alte Pflegekind weggenommen.


"Gefahr in Verzug" lautet die bekannte Zauberformel, mit der das in
Österreich ohne Gerichtsbeschluss möglich ist.

Eigentlicher Auslöser scheint zu sein, dass die Pflegemutter nicht
so, wie die Jugendwohlfahrt will und eigenen Ärzten mehr vertraut,
als den vom Amtsweg verordneten. Aufhänger ist dann die so genannte
"Hyperkinetische Störung" - auch ADHS genannt - an der bis zu 5% der
Schulanfänger leiden sollen. Die Gutachterin schafft den schwierigen
Spagat zwischen allgemeiner und spezieller Erziehungsfähigkeit zu
unterscheiden. 

Die allgemeine Erziehungsfähigkeit spricht sie der
Pflegemutter wohlweislich nicht ab (sonst hätte das Jugendamt einer
ungeeigneten Person Pflegekinder anvertraut), wohl aber die spezielle
Erziehungsfähigkeit für dieses konkrete Kind. Bei Gericht geht auch
nicht viel weiter.
Erstaunlicherweise gibt es aber einen praktischen Arzt, der im
Zuge seiner notärztlichen Tätigkeit im April 2012 empfahl, das Kind
der Pflegemutter zurückzugeben, weil es ihm schlecht gehe.

 Seitdem
kann er über fehlende Interventionen nicht mehr klagen. Ungereimt
bleibt auch, warum das Kind mit ADHS in der Obhut der Pflegemutter
gute Schulnoten heimbrachte, während es jetzt in Behandlung und
"optimaler" Heimunterbringung versagt. Vielleicht könnte sich die
Heimunterbringung durch die Nähe des Jugendamtes mit der Heimleitung
erklären? 

Das würde Wirtschaftlichkeit und auch das Auffüllen von
Heimplätzen garantieren. Ob das der Kärntner Politsumpf ist, muss ich
als " ausländische Wienerin" offen lassen. Vielleicht ist es auch
wieder nur ein Fall des österreichweiten Versagens der
Jugendwohlfahrt, wie Dr. Belakowitsch-Jenewein am 4.9.2012 in OTS0070
vermutet?


OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0206 2012-09-12 15:21 121521 Sep 12 NEF0005 0285

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