25. August 2013 um 09:51
an
@Jürgen Baumgartner & @ALLE d'accord - Maximale FRIST 3 MONATE -
alles andere ist #psychischer #TERROR - für das Kind - und #Kindeswohl -
#Gefährdung ! Das #Ziel der #Forderung der "drei Monats Frist" ist, der Eltern-Kind-Entfremdung = #PAS vorzubeugen !************************************************************************************************
Das #Ziel der #Forderung der "drei Monats Frist" ist,
der Eltern-Kind-Entfremdung = #PAS vorzubeugen !
#Eltern-Kind-Entfremdung oder #PAS ist #psychischer #MISSBRAUCH am Kind !
.. das begreifen in der Zwischenzeit auch einige Trennungs Anwälte
.. im persönlichen Gespräch ..
.. und manche beginnen zu vermitteln .. anstatt zu streiten ;-))
.. somit gibt es noch Hoffnung
.. dass auch unsere PolitikerInnen irgendwann begreifen,
.. und in Folge die Gesetzte dem entsprechend gestalten !
< Anmerkung von Michael W. Klap >
" .. dieser Beitrag entstammt einer Diskussion im Forum : Väter ohne Rechte mit Ing. Jürgen Baumgartner vom Verein VATERVERBOT www.VaterVerbot.at
https://www.facebook.com/groups/vaeterohnerechte/550609105004402/?comment_id=550648095000503&ref=notif¬if_t=like "
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* International
* UNO - Vereinte Nationen - UN-Kinderrechtskonvention
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/themen/kinderrechte/schwerpunkte/kinderrechtskonvention/interview.html
Themen > Kinderrechte > Schwerpunkte > Kinderrechtskonvention > Interview
20 Jahre Kinderrechtskonvention
Es wird Zeit, das deutsche Recht systematisch zu überprüfen!
<#Anmerkung von Michael W. #Klap>
".. oben genannte Aussage ist ebenso für das österreichische Recht von Gültigkeit !"
Gespräch mit Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte,
und Dr. Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut.
Wo steht Deutschland 20 Jahre nach Inkrafttreten der Kinderrechtskonvention?
Beate Rudolf: Die Bundesregierung hat im Jahr 2010 sämtliche Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention (KRK) zurückgenommen und sie damit vollumfänglich anerkannt.
Dies war ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Jetzt muss sichergestellt werden,
dass die Kinderrechte in Deutschland auch in der Praxis umgesetzt werden.
Hendrik Cremer: Seit der Rücknahme der Vorbehalte sind die Bestimmungen der KRK innerstaatlich in allen Rechtsgebieten anwendbar. Allerdings wird die Bedeutung der Konvention für die Rechtspraxis in Deutschland noch nicht ausreichend erkannt.
Mittlerweile gibt es aber immerhin einige Gerichtsentscheidungen, welche anerkennen,
dass die KRK subjektive Rechte beinhaltet.
Das heißt,
sie sind als geltendes Recht in der innerstaatlichen Rechtsordnung zu beachten
und Kinder können deren Beachtung verlangen.
Wo sehen Sie die größten Herausforderungen bei der Umsetzung der Konvention?
Hendrik Cremer: Die KRK wird als Menschenrechtsvertrag mit Bindungswirkung
für alle staatlichen Organe bis heute nicht ausreichend zur Kenntnis genommen.
Allzu oft wird angenommen, jede Maßnahme,
die vermeintlich Gutes für Kinder bringe, sei ein Beitrag zur Verwirklichung der KRK.
Das kann durchaus so sein, muss es aber nicht.
Beschwerdemöglichkeiten und Anlaufstellen für Kinder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe beispielsweise können die Situation von Kindern verbessern.
Das allein genügt nach der Kinderrechtskonvention aber nicht.
Entscheidend ist vielmehr,
dass ihr rechtebasierte Ansatz umgesetzt wird.
Quelle:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/themen/kinderrechte/schwerpunkte/kinderrechtskonvention/interview.html
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.. die Vergangenheit können wir nicht mehr ändern,
.. doch die ZUKUNFT können und werden !< W I R >! MIT-GESTALTEN !
.. mit besten Empfehlungen ..
Michael W. Klap .. aus Wien
überparteiliche Initiative
"Kinder brauchen beide Eltern - Europäisches Familienrecht"
Kooperationspartner von SNAP & Victims Mission
https://www.facebook.com/klap.michael
.. bitte folge mir auch auf TWITTER .. KbbE_M.W.Klap@Children_Right
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