16.06.13

Wer schützt unsere Kinder vor dem Jugendamt



Seit Jahren schon wird eine Familie mit Migrationshintergrund von dem Jugenamt drangsaliert. 

Im März 2011 holte man den damals 10-jährigen Sebastian von der Schule ab und brachte ihn in ein Heim nach Lünen. Vier wochen lang durften die Eltern nicht mit ihrem Kind sprechen, geschweige denn es sehen. Schon damals fragte ich mich, warum das Jugendamt ein Kind holt und die vier kleinen Geschwister bei den Eltern lässt. 
Dann verlor die Familie bei einem Brand all ihr Hab und Gut und nur durch eine Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität fanden sie ein neues zu Hause, in dem sie sich gut eingelebt haben. Das Jugendamt hat seinerzeit nicht geholfen. Aber die Mitarbeiterin des Jugendamtes, die als Familienhilfe in die Familie kommt, beschimpfte den damals vierjährigen Luigi als "Schwein", weil der barfuß lief und daher schwarze Füße hatte. Eine andere Mitarbeiterin meinte zu einem früheren Zeitpunkt, als die beiden Teenager der Familie von Übergriffen der Nazis berichteten, dass der eine die Meinung und ein anderer die Meinung hätte. Ich sagte ihr entsetzt, dass Rassismus ein Verbrechen sei und keine Meinung. Nach dem Brand vor fast zwei Jahren stellte das Jugendamt einen Antrag bei Gericht, die Kinder Milanka (8), Luigi(6) und Concetta (4), wegen Kindeswohlgefährdung in Obhut zu nehmen. 


Dieser Antrag wurde vom Gericht abgelehnt, da keine Kindswohlgefährdung bestehe. Nun hatte sich das Jugendamt aber auf die Familie eingeschossen. Es stellte einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts. Wieder fand eine Anhörung vor Gericht statt, dieses mal ein anderer Richter. Und es wurden psychologische Untersuchungen angeordnet. Und am 06.05.2013 fand wieder eine Anhörung statt, wieder ein anderer Richter. Und es wurde beschlossen, das dass Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen wird. Das Gericht informierte das Jugendamt telefonisch, das Jugendamt unterrichtete Schulen und Kindergarten und holte die Kinder am 15.05.2013 in den Einrichtungen ab. Am frühen Nachmittag erhielt die Kindesmutter einen Anruf vom Jugendamt, dass man die Kinder geholt hätte. Am nächsten Tag suchten die Eltern in meiner Begleitung ihre Anwältin auf. Diese war entsetzt über das Vorgehen des Jugendamtes. Denn der Beschluss war noch nicht rechtskräftig und das Jugendamt hätte warten müssen, bis alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Ausserdem stand in dem Beschluss nicht drin, dass die Kinder akut gefährdet sind und sofort fremduntergebracht werden müssen. Concetta besuchte den ev. Kindergarten am Anemonenweg. Wir fragten dort nach, wie die Erzieherinnen das Kind ohne gültigen Beschluss in die Obhut des Jugendamtes geben könnte. Es wurde uns erklärt, dass die Einrichtung verpflichtet sei, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten und in dieser Situation überfordert gewesen seien. Sie räumten ein, einen Fehler begangen zu haben. Obwohl sie eine sehr positive Entwicklung bei dem Kind feststellten und auch den Umgang mit den Eltern als sehr liebevoll und fürsorglich beschrieben, gaben sie das Kind einfach heraus. Sie wollen nun einen ausführlichen Bericht an das Gericht schreiben. 

In der Jakob-Muth-Schule, die der Luigi besuchte, war die Schulleiterin besonders mir gegenüber sehr zugeknöpft. Als ich ihr Fehlverhalten vorwarf, meinte sie nur, sie habe dies zur Kenntnis genommen und werde den Sachverhalt prüfen. Sie war nicht bereit, mich in das Gespräch mit einzubeziehen und wollte mir nicht glauben,dass ich als Privatperson die Eltern begleite. Ich habe einen roten Button an meiner Jacke, der besagt, dass ich ein Ticket habe und ab 19.00 Uhr Personen mitnehmen kann. An diesem Button störte die Schulleiterin sich. Ich verließ daraufhin den Raum. Die zwei älteren Kinder sind in Gelsenkirchen im Heim und die Mutter ruft mehrfach täglich an und erkundigt sich nach ihrenKindern. Trotz intensivens Nachfragen sagt das Jugendamt ihr nicht, wo sich das vierjährige Mädchen aufhält. Sie bekommt immer nur zur Antwort, dass es dem Kinde gut gehe. In der Regel dürfen die Eltern erst in vier Wochen sehen. In Fällen, wo die Kinder zu viel weinen, werden Ausnahmen gemacht. Concetta geht es so gut, dass sie ihre Mutter schon nach zehn Tagen für eine Stunde sehen durfte. 

Wie sollte die Mutter ihrem Kind beim Abschied, der mehr als schmerzhaft war, erklären, dass ihr Kind mit der fremden Frau mitgehen muss. Wie sollte die Mutter nicht weinen, denn das ist verboten. Ich sehe hier eine akute Kindswohlgefährdung, die vom Jugendamt aus geht. Wir werden die Entziehung der Kinder morgen auf der Montagsdemo zum Thema machen. Ich bitte alle Eltern, deren Kinder man in Fremdunterbringungen verbracht hat, zu kommen. Denn nur gemeinsam sind wir stark und dem Treiben des Jugendamtes muss endlich einhalt geboten werden. 

Kommt zur Montagsdemo


Christoph Nitsch aus Bochum am 26.05.2013 um 22:19 Uhr  





1945 wurde das Jugendamt in Polen als verbrecherische Organisation verboten weil Deutsche Jugendämter damals 200.000 Kinder nach Deutschland entführt haben

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/07/1945-wurde-das-jugendamt-in-polen-als.html 

http://www.lokalkompass.de/bochum/leute/wer-schuetzt-unsere-kinder-vor-dem-jugendamt-d300442.html 

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