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http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/02/jugendamtwatch-pressefreiheit.html
Sachverhalt Auszug aus Strafantrag gegen Richter Ingo Socha AG Lübeck
"Im August 2009 verbrachte die überforderte
Jugendamtsmitarbeiterin Heike Hauschild Jugendamt Ratzeburg, meinen Sohn mit
Arglist von einem Klassenkameraden in ein Heim des KJHV Lübeck („Deine Mutter
ist psychisch krank und will Dich nicht mehr haben“, Aussage meines Sohnes im
Krankenhaus nach Komasaufen beim KJHV)
Mir erzählte Frau Hauschild , um die
Unterschrift für die Heimunterbringung abzunötigen, mein Sohn wolle ins Heim.
Das wollte er nie!
Alle Klärungsversuche wurden von Frau
Hauschild und dem KJHV Personal abgeblockt, mein Sohn brainwashed und von mir
isoliert.
Im Januar 2010 lag mein Sohn nach
vorangekündigter Körperverletzung durch Heike Hauschild und Jörg Böttcher im
alkoholischen Koma.
Daraufhin entzog Richter Socha mir im
Schnellverfahren innerhalb weniger Stunden durch Antragstellung mit weiteren
Lügen der Heike Hauschild das Auffenthaltsbestimmungsrecht. Ich wollte meinen
Sohn aus der Misshandlungssituation herausholen.
In Folge wurde mir innerhalb eines Jahres
im Dezember 2010 das Sorgerecht im Abstimmungsverfahren und im Wissen Richter
Ingo Sochas um die Kindeswohlgefährdungen im Jugendamtsmilieu, das Sorgerecht
komplett entzogen.
Dem fremden Erzeuger, zu dem Falko bis
heute keinen Bezug hat, übertragen.
Mein Sohn, dies ist Richter Socha bekannt,
stammt aus absolut intakten Verhältnissen. Zudem ist Richter Socha bewusst, dass
sämtliche Verfahrensbeteiligte variantenreich in den Unterlagen Unwahrheiten
über mich verbreitet haben, mich verleumden, diskriminieren und Falko mit
einbinden.
Dieser dies seit Heimverbringung mit
übermässigem Alkoholkonsum bis heute versucht zu kompensieren.
Da das Sorgerecht der Eltern durch
Artikel 6 des Grundgesetzes geschützt ist, kann es nur unter strengen
Voraussetzungen durch das Familiengericht entzogen werden (§ 1666 BGB).
Mir wurde das Sorgerecht ohne Beweis der
Kindeswohlgefährdung, ersichtlich in den Unterlagen, durch Richter Socha
entzogen. Die Methodik, siehe Zeugen/Tatsachenliste.
Richter Sochas Aufgabe, wie der aller anderen Verfahrensbeteiligten wäre gewesen, auf Frau Hauschilds (JA Ratzeburg) Lügen und Rechtsverstösse zum KJHG entsprechend zu reagieren und wie alle anderen Verfahrensbeteiligten die Bühne zu verlassen, nachdem frühzeitig (erster Verhandlungstag) auch im Hinblick auf schriftlich erbrachte familiennahe Zeugenaussagen und der Aussage Dr.Ziemens erkannt wurde, dass hier kein Hilfebedarf nach § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung oder § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls anzuwenden sind.
Auch ein für einen Laien ersichtlich falsches Gutachten von Dr.Neuhauss, hätte einem abteilungsleitenden gut ausgebildeten Richter im Familienrecht, auffallen müssen. Ebenso, dass man als Richter bei Kindern PAS und Stockholm Syndrom und Umgangsverweigerung durch Verfahrensbeteiligte nicht mitträgt. Zudem hätte ihm die falsche Anwendung des Begriffes Parental Monitoring, welche RAin Klohs als Kontrollmassnahme von Eltern darstellte, ebenfalls geläufig sein müssen. Auch andere dokumentierte Unwahrheiten und Behauptungen.
Ich war genötigt, mich permanent gegen
unwahre und realitätsferne ständig wechselnde falsche Verdächtigungen zu
wehren, wobei ich nicht beweispflichtig bin.
Zeugen wurden nicht zugelassen,
Eingebungen von mir zu med./wiss./Rechtssachen, beharrlich zum Nachteil meines
Sohnes und mir ignoriert.
Am 27.05.2012 habe ich das Sorgerecht gut begründet
zurückgefordert.
Richter Socha argumentiert weiter mit dem
ersichtlich gefälschten Gutachten des Dr.Neuhauss in Lübeck, welcher
mittlerweile in diversen Foren als behandlungsbedürftiger Psychiater gilt, der
Kinder und Familien vorsätzlich schädigt.
Aus dem Gutachten ist zu erlesen, dass es
ersichtlich nicht zum Verfahren, nicht zu den Personen passt und die Aussagen
nicht stimmen können und es eine erneute Variante der Kindesentziehung
hervorbringt.
Das Sorgerecht wurde mir durch Richter
Socha VOR Erstellung des Gutachtens ohne Begründung entzogen. Dies im Dezember
2010 im Abstimmungsverfahren unter den familienfremden Verfahrensbeteiligten.
In den Unterlagen ist für NIEMANDEN ersichtlich, warum ich das Sorgerecht
verloren habe, jedoch, wie mein Sohn misshandelt und wie mit mir bis heute
verfahren wurde.
Mein Sohn ist zum Zeitpunkt dieses
Strafantrages immer noch minderjährig und seit fast 3 Jahren verschwunden.
Richter Socha hat mir alle Rechte an meinem Sohn entzogen, im Wissen, dass
niemals und zu keiner Zeit von mir aus eine Kindeswohlgefährdung in der
Vergangenheit und in der Zukunft (wer kann das schon vorhersehen) vorliegt.
Ganz im Gegenteil!
Von Juni bis August 2011 lässt Richter
Socha meinen massiv PAS geschädigten Sohn, mit Wahrnehmungsproblematik und in
der pubertären Phase, verbracht in eine Heim ohne Hab und Gut, gerichtlich gegen die eigene Mutter antreten.
Veröffentlicht wurde von mir ein Foto nach
Komasaufen, um darzustellen, wie hier mit meinem Sohn umgegangen wird, von
Richter Socha gefördert.
Herr Socha nahm eine falsche
Eidesstattliche Versicherung meines Sohnes entgegen, im Wissen , dass diese
falsch ist.
In Abwesenheit wurde ich zu €500.-
ersatzweise Haft verurteilt, weil…berücksichtigt wurde, dass die Schuldnerin
sich in den Sorgerechtsverfahren unkooperativ und unbeeindruckt von den
gerichtlichen Sorgerechtsverfahren gezeigt hat.. ???
AZ 123 F 155/11
Nach stringent geführter Aktenlage beim AG Lübeck, wäre
ersichtlich, dass ich die Einzige von allen Beteiligten war und bin, die sich
immer FÜR Falko eingesetzt hat. Und das sein Leben lang selbstverständlich! Auch
Falko konnte sich nie beklagen und hat es in den Verfahren nie getan.
Es ist davon auszugehen und in den Unterlagen ersichtlich, dass
Richter Socha erkannt haben muss, dass sämtliche familienfremde
Verfahrensbeteiligte mangelnde Kompetenz ungebremst und haltlos mit Lügen,
Verleumdungen, Beleidigungen und Fabulierungen kompensieren. Die Realitäten
wurden ignoriert.
Herr Socha hat sich vorsätzlich zum Schaden meines Sohnes daran
beteiligt.
Dies ist in sämtlichen Unterlagen ebenso ersichtlich.
Zum AZ 28 C 1581/11 beschreibt RAin Julia Klohs Lübeck, dass sie
sich mit Herrn Socha besprochen hätte und dieser es ausdrücklich für notwendig
hält, mich einer rechtlichen Betreuung zu unterstellen.
Bis dato hat noch niemand aus meinem doch recht umfangreichen
persönlichen Kreis, Nachbarschaft, Arbeitskollegen etc. festgestellt, dass ich
das Wohl meines Sohnes gefährde, noch dass ich nicht in der Lage sei meine
Sachen alleine zu regeln.
Dies geschieht erst durch fremde Verfahrensbeteiligte seit
Heimverbringung und induziertem Komasaufen beim KJHV und ich mich mit allen
rechtlichen Mitteln dagegen wehre. Die Eigendynamik einer mobbenden Gruppe, die
hilflos versucht eine „Massnahme“ nach der anderen zu rechtfertigen. Ebenso wehre
ich mich gegen den anschliessenden existentiellen Ruin durch die vermutlich und
ersichtlich psychisch kranke RA Klohs (ehem.Verfahrensbeiständin), welche ihre
Problematik seit 2010 versucht auf mich zu projizieren und sich von dieser
Gruppe im Mai 2011 isoliert hat.
Siehe
123 F5/10 Richter
Socha AG Lübeck
123 F31/10 Richter
Socha AG Lübeck
123 F110/10 Richter
Socha AG Lübeck
123 F119/12 Richter
Socha AG Lübeck
123 F 155/11 Richter
Socha AG Lübeck"
Die ehemalige Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck, setzt hier "PRIVATrechtliche ANSPRÜCHE" durch.Frau Klohs hatte in den Verfahren von Anfang an, die Rolle, "anzuregen" der Mutter die Gesundheitsfürsorge zu entziehen, das Sorgerecht zu entziehen, einen Gutachter zu beauftragen, die Erzeihungsfähigkeit ohne Begründung in Frage zu stellen, ein Betreuungsverfahren zur Unterdrückung der Veröffentlichungen zum Sachverhalt einzuleiten, eine unbescholtene Mutter nach Sorgerechtsentzug zu verklagen und mit Strafanträgen zu übersäen.Den Rechner in einer Nacht-und Nebelaktion aus dem Haus der Mutter holen zu lassen, das KFZ für eigene Honorare zu verpfänden, zu versuchen in das Haus der Mutter zu pfänden, einen Richter nach dem anderen einzubinden, um auf dem Papier zu legitimieren, was NICHT zu legitimieren ist.
(Auszug Gerichtsunterlagen)
"Erinnerung"-Inhaftierung von 70 Tagen steht noch aus. Von €60.-/monatlich zum Leben sollen nunmehr €50.- bezahlt werden
Das sind Methoden aus der Nazizeit!
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