25.06.13

Pflegemutter darf nach Misshandlung Kinder behalten


Altenkirchen - Eine wegen Kindesmisshandlung verurteilte Frau darf weiterhin zwei Kinder in ihrer Obhut haben. Das kam am Rande eines Prozesses vor dem Amtsgericht in Altenkirchen an die Öffentlichkeit. Eine der Pflegetöchter, die auch vor Gericht gegen die Frau ausgesagt hatte, erzählt im Gespräch mit unserer Zeitung von unglaublichen Vorgängen. Das Jugendamt beruft sich auf ein Gutachten. 
Das Jugendamt des Kreises Altenkirchen hat Pflegekinder bei einer mehrfach wegen Kindesmisshandlung aufgefallenen Frau belassen. Die Familie werde jetzt eng betreut, ein Gutachten habe zudem keine Bedenken ergeben.
Jürgen Vohl
 
Die Pflegemutter habe beim kleinsten Anlass, seien es schlechte Noten, ein Loch in der Kleidung oder eine kleine Lüge, geprügelt und gestraft. Die Pflegekinder, acht im Laufe der Jahre, von denen zeitweise fünf mit den eigenen drei Kindern des Paares unter einem Dach lebten, hätten Schläge mit Kleiderbügeln und Kochlöffeln bekommen. Tritte und Faustschläge seien an der Tagesordnung gewesen, ein Kind habe sein Erbrochenes essen müssen. Sie selbst sei mit 14 Jahren wegen eines schlechten Zeugnisses von der Pflegemutter massivst mit einem Kleiderbügel zusammengeschlagen worden.

Dieses Ereignis aus dem Jahr 2007 brachte den Fall damals ins Rollen. Die Pflegetochter vertraute sich Außenstehenden an, das Jugendamt in Altenkirchen wurde in den Fall eingeschaltet, die Pflegemutter 2009 verurteilt. Das Jugendamt nimmt wie folgt Stellung dazu, warum in der Familie noch bis heute Pflegekinder leben: „Es wurde damals ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten erstellt. Es besagt, dass es keinerlei Bedenken dagegen gab, die Kinder in der Familie verbleiben zu lassen“, so eine Mitarbeiterin wörtlich.

Die Kinder in dieser Pflegefamilie seien alle von anderen Jugendämtern dort untergebracht worden, das Altenkirchener Jugendamt habe erst zwei Jahre danach die Zuständigkeit bekommen. Man habe damals, als die Vorwürfe laut wurden, sofort gehandelt, Gespräche geführt und besagtes Gutachten in Auftrag gegeben. Auch die leiblichen Eltern seien gleich informiert worden. Zu den von der Pflegetochter geschilderten weiteren massiven Misshandlungen wollte die Mitarbeiterin keine Stellung nehmen – aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Wie das Altenkirchener Amtsgericht aber bestätigt, sei es in dem Verfahren gegen die Frau 2009 tatsächlich nur um zwei Vorfälle gegangen – einmal um die mit dem Kleiderbügel verprügelte Pflegetochter und einmal um ein blau geschlagenes Auge bei einem Pflegesohn. „Die anderen Vorwürfe betrafen andere Kinder und waren nicht Teil des Prozesses. Es findet sich darum auch nichts in den Prozessakten“, wie Amtsgerichtschef Johannes Kempf sagt.
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