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Schoah „die Katastrophe“, „das große Unglück / Unheil
Die heute übliche Bezeichnung „Holocaust“
leitet sich vom griechischen Adjektiv ὁλόκαυστον (holókauston) ab, das „vollständig verbrannt“ bedeutet und ein vollständig auf Altären verbranntes Tieropfer bezeichnet. Seit etwa 1600 bezeichnete das englische Wort Holocaust auch Feuertode, seit etwa 1800 auch Massaker, seit 1895 auch ethnische Massaker wie den späteren Völkermord an den Armeniern. Im Dezember 1942 verwendete die britische Tageszeitung News Chronicle noch ohne Kenntnis der NS-Vernichtungsmethoden das Wort erstmals für Adolf Hitlers Vernichtungsplan an den Juden.
Bis 1972 wurde es in der Geschichtswissenschaft der USA dafür üblich. Seit 1978 verbreitete die Fernsehserie Holocaust – Die Geschichte der Familie Weiß es in vielen weiteren Staaten, darunter in der Bundesrepublik Deutschland. Seitdem wird der Begriff meist auf die systematische Ermordung der europäischen Juden begrenzt, welche ausschließliches Thema dieses Artikels ist. Manchmal umfasst die Bezeichnung Holocaust auch den Völkermord an bis zu 500.000 Roma, die die Nationalsozialisten als „Zigeuner“ ebenfalls zur „minderwertigen Fremdrasse“ erklärten und ausrotten wollten (Porajmos, Roma-Holocaust). Mitunter wird sie gar auf die gesamte nationalsozialistische Vernichtungspolitik bezogen, siehe hierzu Holocaust (Begriff).
Die NSV (nationalsozialistische Volkswohlfahrt)
hatte !17 Mio. Mitglieder, die nur auf das “Wohl” der Kinder ausgerichtet war. In einem fein strukturierten System aus Gutachtern, Heimpersonal etc., die die Kategorisierung der “Wertigkeit” von Kindern zu bestimmen hatten und in der “Erziehungsberatung” tätig waren.
Ab 1939
übernahmen die Jugendämter als Teil der Staatsgewalt im NS-Staat weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung. Das Jugendamt kontrollierte und lenkte Familien und Kinder von Geburt an politisch.
Heute lenkt das Jugendamt die gesamte Familienjustiz.
Die Organisation des Jugendamtes
wurde 1939 durch ein Gesetz dahingehend geändert, dass statt der kollegialen Leitung die Geschäftsführung dem Bürgermeister bzw. Landrat übertragen wurde.
Das hat sich bis heute nicht geändert.
Deportation
(lat. deportare „wegbringen“, „fortschaffen“) ist die staatliche Verbringung von Menschen in andere Gebiete. Sie erfolgt auf staatliche Anordnung, die sich auf das geltende Recht des durchführenden Landes bezieht. Deportationen dienen dem Antritt von Strafmaßnahmen, der zwangsweisen Unterdrückung von politischen Gegnern oder der Isolierung von ethnischen Minderheiten. Sie sind mit Teil- oder Totalverlusten von gesetzlichen Rechten der Deportierten verbunden.
Der Begriff der Deportation ist heute aktueller, den je.
Rechtlichen Schutz gegen Deportationen bietet in Friedenszeiten die UN-Menschenrechtscharta (Artikel 9 und 12), in Kriegszeiten der Artikel 49 des Genfer Abkommens vom 12. August 1949.
Davon kann im Familienrecht und bei Jugendämtern keine Rede sein. Es gelten eigene Gesetzmässigkeiten, die im deutschen Recht heutzutage unbekannt sind. Darum wird im Familienrecht und im Hause Jugendamt viel gelogen, Akten gefälscht und Recht wie selbstverständlich gebogen.
Die “Zusammenarbeit” von Familiengericht, Jugendamt und Gutachtern sowie Polizei und Staatsanwaltschaft gerät von einem eigentlich wünschenswerten System der gegenseitigen Kontrolle ins Zwielicht einer vollkommen gnadenlosen Entzugsmaschinerie für Kinder, die keiner rechtsstaatlichen Kontrolle mehr zugänglich ist.
Der Begriff “Erziehungs(un)fähigkeit”
(Vorgabe: Messbarkeit mit Pseudowissenschaft von Richter an "Gutachter", zum Zwecke Kinder unrechtmässig aus dem Elternhaus zu deportieren), stammt aus der NaziZeit und wird heute für die fast identische Selektion von Kindern und Familien verwendet, um “Massnahmen” zu rechtfertigen, die sonst nicht zu rechtfertigen wären. Kinder von ihren Familien zu separieren und der staatlichen und kirchlichen Heimerziehung zukommen zu lassen.Damals wie heute.
Das nennt man rechtsfreien Raum.
Im Ergebnis drängt sich da auch häufig der Verdacht auf, daß die fiskalischen Interesse der Jugendämter, der Heime und der Gutachter an neuem Geschäft der eigentliche Anlass und die wahre Ursache des behördlichen Kindesentzugs sind.
Begehrt sind Säuglinge, die mit frei erfundenen Begründungen schon kurz nach der Geburt vom Jugendamt eliminiert und an fremde Familien weitergegeben werden.
Das nennt sich Kinderhandel.
Nach 1945
Das Jugendamt wurde von 1947 bis 1952 dem Innenministerium (Polizei) und nicht dem Familien- oder dem Justizministerium unterstellt. Damit wurden eine Vielzahl Kinder - die durch das Jugendamt im europäischen Ausland den Eltern entzogen wurden - nicht an ihre biologischen Eltern zurückgegeben. Die Identität und die Namen der Kinder wurden mit Amtshilfe der Meldebehörden und der Polizei geändert, die leiblichen Eltern nicht informiert. Per Gerichtsbeschluss, „der Dringlichkeit wegen, ohne vorherige mündliche Anhörung“ wurden die Kinder an deutsche Adoptivfamilien „transferiert“.
Das hat sich bis heute nicht geändert und wird heute genau so praktiziert. Verrbrachte Kinder sehen ihre Eltern und ihre leibliche Familie in den meisten Fällen nie wieder.
Deportierten Kindern in Heimen und Pflegefamilien ist es untersagt, ihre Muttersprache zu sprechen. Sie werden gezwungen deutsch zu sprechen.
Ihnen wird erklärt, ihre Eltern seien tot oder wollen sie nicht mehr haben.
Die Kinderquälerei nimmt seinen Lauf.
Ein Prozess der Isolation, Gehirnwäsche und Entfremdung zu den eigenen Wurzeln beginnt.
Das nennt sich seelischer Kindesmissbrauch (PAS) durch ausgeprägt narzistische Persönlichkeiten, die meist auf die eigene problematische Kindheit zurückzuführen sind (Transgenerationseffekt). Zumeist fremde Verfahrensbeteiligte, die krankhaft eifersüchtig versuchen Familienmitglieder gegeneinander aufzuhetzen und zu diskriminieren.
Als Ghetto
wird ein abgesondertes Wohnviertel bezeichnet.
Im Spätmittelalter wurde den Juden ein Ghetto oder eine Judengasse als Lebensraum zugewiesen und von ihnen bis zur Neuzeit bewohnt.
Damals und heute
werden Säuglinge und Kinder bis zu 18 Jahren aus intakten Familienverhältnissen, separiert von den Eltern, Geschwistern und Verwandten in ghettoähnlichen Behausungen, meist weit entfernt von ihren Familien untergebracht. Heimweh wird mit Medikamenteneinsatz betäubt und es folgt eine Odysse des Leidens und der Traumata.
Gesunde Mütter werden in sektenähnlichen Strukturen erpresst, sich in eine Mütter/KindEinrichtung zu begeben, sich "behandeln" zu lassen und sich von ihrer Familie zu trennen, weil ihnen ansonsten das Kleinkind weggenommen wird.
Oftmals werden die Kinder mit staatlich organisierten faschistoid anmutenden Überfallkommandos im MorgenGrauen aus ihrem zu Hause verräumt und ohne persönliche Habe, an unbekannte Orte verbracht.
Das Kinderleid
durch die Täter von Jugendamt und Familienjustiz wird nun durch eben diese zynischerweise "behandelt".
Eltern, Familienangehörige, Freunde, selbst mündige informierte Kinder, die dem nach rechtstaatlich geltenden Regeln etwas entgegensetzen, werden zu pschychiatrisch auffälligen und kriminellen Personen degradiert und ebenfalls mit Vorliebe weggesperrt und existentiell ruiniert.
Voneinander isolierte Eltern und Kinder wählen in ihrer Hilflosigkeit gegenüber der Bösartigkeit im sog. Familienrecht bisweilen den Freitod. Der Personenkreis, der auch die Entsorgung der Elternteile anstrebt, um sie mundtot zu machen, ist stets der gleiche, der auch für die Deportation der Kinder in fremde Hände gesorgt hat. Unter Zuhilfenahme wird sich dann weiteren Gerichtspersonals bedient, welcher in seinem amtlichen Grössenwahn die Paranoia gegen Kinder und Eltern weiterführt. Es wird straf"rechtlichen" Nachhall weiter gelogen und gebogen, passend gemacht, was nicht im entferntesten zusammen passt.
Die Öfen sind heutzutage glücklicherweise aus, hört man oft von Betroffenen.
Eltern beantragen im Ausland Asyl.
In unzähligen Petitionen
gegen den so heute bezeichneten "Kinderklau" wird u.a. von Völkermord und weiteren eklantanten Menschenrechtsverletzungen gesprochen.
Verleugnung
als primitive Abwehrmassnahme bezeichnet die ausdrückliche oder unausgesprochene Nicht-Anerkennung einer Annahme, Unterstellung oder als Tatsache gekennzeichneten Behauptung; die kontrafaktische Behauptung, dass man etwas nicht wisse, (jemanden) nicht kenne, etwas nicht getan habe.
Wir schreiben das 21. Jahrh.!
Wie auch der Holocaust an den Juden und anderen Bevölkerungsgruppen, werden diese Verbrechen von den beteiligten Tätern der HelferInnenIndustrie geleugnet. Wenn Menschen Fehlverhalten vorgeworfen wird, haben sie die Möglichkeit, eine Schuld einzuräumen oder abzustreiten. Sofern sie in Bedrängnis geraten, beginnen sie in aller Regel zu lügen und zu täuschen. Die Wahrheit wird solange verdreht, das Naheliegende bewusst ignoriert, bis sich schließlich eine logisch erscheinende Pseudorealität eröffnet.
Diese Realität scheint aber nicht einmal im Ansatz logisch für einen normal denkenden gesunden Menschenverstand. Vor allem nicht unter dem Hintergrund der deutschen Vergangenheit, die offensichtlich nicht zur Genüge bewältigt und aufgearbeitet wurde.
Der Holocaust,
das grosse Unheil ist für 116 000 Familien, die einer
"Gefährdungseinschätzung" des Jugendamtes in 2013 unterlagen, gelebte Realität.
Der Vergleich hinkt keinesfalls.
Mehr als 50000 Kinder werden, ob sie wollen oder nicht, mit sog. Jugendhilfemassnahmen zum sog. "Kindeswohl" belegt. Fast 13000 Kleinkinder bis zu 3 Jahren darunter.
Ein System hält sich selbst aufrecht mit steigender Tendenz, mit !40 Milliarden Euro/jährlich auf Steuerzahlerkosten.
Dadurch ist aktuell die Tätigkeit der deutschen Familiengerichte ganz massiv ins Licht öffentlicher Kritik geraten, die bis zu den höchsten europäischen Behörden reicht. Die Proteste – und Verurteilungen von Deutschland insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – kumulieren sich inzwischen zu der Forderung, Deutschland Teile der internationalen Souveränität zu entziehen (Aberkennung der Relevanz von Urteilen im Bereich des Familienrechts) solange diese Aktivitäten rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügen und insbesondere die deutsche Regierung und der Gesetzgeber sich mit stoischer Gelassenheit weigern, irgendwelche Änderungen vorzunehmen oder zuzulassen.
Stolpersteine
nennt sich ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig. Mit entsprechend verlegten Gedenktafeln will er an das Schicksal der Menschen erinnern, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden.
Das passt immer noch, in 2015.
Es sollte für jedes Kinderopfer seit der NS Zeit bis Heute durch das Jugendamt und die Familienjustiz, vor den Jugendämtern und Gerichtsgebäuden ein Stolperstein liegen.
Bei aktuell statistisch erfassten 150 getöteten Kindern jährlich unter "Aufsicht" des Jugendamtes und der Familienjustiz, etlicher weiterer vergangener und folgender Verbrechen, einschliesslich des Seelenmordes (PAS) an zig-tausend neuerlichen Kindern jährlich, wären die Wege sichtbar dicht gepflastert.
Hier wäre ebenfalls, wenn auch nur visuell erfassbar, was verleugnet werden soll.
Liebe Eltern, Grosseltern, Verwandte und Freunde der Kinder und Familien!
Lasst euch nicht von Ewiggestrigen die Kinder nehmen und mundtot machen.
Schreit dieses Unrecht laut, mutig und entschlossen in die Welt.
Begebt euch nicht in die lähmende wütende Opferrolle.
Bleibt obenauf, steht jeden Tag auf und begebt euch an die Öffentlichkeit.
Ihr seid die Vorbilder und die Kraft für eure Kinder!
Haltet zusammen, lasst euch nicht erpressen und unterdrücken und verlasst euch nicht auf Diejenigen, die schon aufrecht stehen gegen dieses System und vieles erreicht haben. Es reicht noch nicht.
Das Recht, die Moral und die Ethik stehen auf eurer und der Seite eurer Kinder!
Nur so wird dieses Trauma alsbald der Vergangenheit zugeordnet werden müssen! Und es bleibt auch hier nur die Erinnerung an die Greueltaten derer, die keinen anderen Sinn und Nutzen in ihrem armseligen Dasein wissen, als Familien, insbesondere wehrlose Kinder, nach ihren ureigenen Gesetzmässigkeiten, zu schädigen.
Und nur dann gibt es auch die Möglichkeit, der viel zitierten Frage nachzugehen, wer urteilt die Täter wie ab.
Der aktuelle Fall
Nidderau Jugendamt nimmt Baby weg
Von Jochen Dietz"Immer wieder hätten Jugendamtsmitarbeiter der Familie „nachgestellt“, so die Anwältin. Man habe sie bedrängt, schon vor der Geburt einen Antrag auf Familienhilfe zu stellen. Eine Mitarbeiterin des Jugendamts habe sich gar gewaltsam Zugang zur Wohnung verschafft. „Und am Mittwoch kam das Jugendamt mit der Polizei ohne richterlichen Beschluss und kassierte das kleine Kind. Das ist unglaublich“, so Marion Schöfer. „Das Amt hält die beiden für nicht erziehungsfähig, dabei sind das ganz normale, ordentliche Verhältnisse“, erklärt sie. „Alles passiert auf der Grundlage von Mutmaßungen.“
http://www.fr-online.de/hanau-und-main-kinzig/nidderau-jugendamt-nimmt-baby-weg,1472866,29683782.html
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