25.01.15

Jugendamt nach Tod Alessios in der Kritik

 
 
24.01.2015 Drucken Empfehlen
Ministerin fordert Aufklärung - Soko ermittelt

Jugendamt nach Tod Alessios in der Kritik


Eine Woche nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Alessio in Lenzkirch im Schwarzwald hat sich der Verdacht gegen den Stiefvater erhärtet.


KARL-HEINZ ZURBONSEN
 
 
Freiburg Der Tod des dreijährigen Alessio aus Lenzkirch, der von seinem Stiefvater am Freitag vergangener Woche auf einem Schwarzwälder Bauernhof totgeprügelt worden sein soll, wird jetzt von der 15-köpfigen "Soko Schwarzwald", der Staatsanwaltschaft und dem Regierungspräsidium Freiburg als Aufsichtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald genau aufarbeitet. Der Stiefvater bleibt unterdessen bei seiner Darstellung, er habe das Kind zwar geschlagen, es sei aber durch einen Sturz auf einer Treppe zu Tode gekommen. Das Jugendamt verteidigte seine Arbeit.
Wie das Polizeipräsidium und die Staatsanwaltschaft in Freiburg gestern gemeinsam mitteilten, werden der Tatort, die medizinische Vorgeschichte des misshandelten Kindes, das Verhalten des Jugendamtes und die Familiensituation genau untersucht. Die Kripo sicherte umfangreiche, den Fall betreffende schriftliche Unterlagen beim Jugendamt. Bisher wurden schon mehr als 40 Personen befragt und vernommen, von denen sich die Ermittlungsbehörden genauere Erkenntnisse zur Familiensituation und zu einzelnen Familienangehörigen erwarten.

Unmittelbare Tatzeugen zum Geschehen am 16. Januar gebe es nicht, berichtete die Kripo. Die Ermittler versicherten, nach wie vor sprächen bisherige Erkenntnisse gegen einen Unfall. Für ein Unglück gebe es am Tatort keine eindeutigen Anhaltspunkte. Unklar bleibe das Motiv. Der Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Er hat ein Teilgeständnis abgelegt.

Zunehmend unter Druck geraten gut eine Woche nach dem Tod des Jungen das Jugendamt und seine Chefin, Eva-Maria Münzer. Familienministerin Katrin Altpeter sagte, sie könne bisher nicht nachvollziehen, warum das Kreisjugendamt angesichts eindeutiger Hinweise aus der Uni-Kinderklinik den Buben bei dem Stiefvater belassen habe. Die Universitätskinderklinik in Freiburg hatte Mitte der Woche veröffentlicht, dass es das Jugendamt im Sommer 2014 wegen akuter Gefährdung des Jungen dringend vor der Rückkehr in die häusliche Gemeinschaft gewarnt und Strafanzeige gestellt hatte. "Nach dem Tod des Jungen fragen wir uns natürlich, was haben wir übersehen, wo ist der Knackpunkt?" Alle Modalitäten müssten, wenn Ruhe eingekehrt sei, auf den Prüfstand.


24.01.2015 - 08:30 Uhr

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