BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014 – 1 BvR 2882/13
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut
im Beschluss vom 22.05.2014 eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch
Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt. Es damit
einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen
durch „soziale Eltern“ eingeräumt.
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