25.01.15

Erster Haasenburg-Prozess - Der „freiwillige“ Missbrauch

Die Bewährungsstrafe für einen Ex-Haasenburg-Mitarbeiter wegen sexuellen Missbrauchs geht in Ordnung. Die Urteilsbegründung nicht.

Robert R. verbirgt sein Gesicht.  Bild: dpa

LÜBBEN taz | Der erste Prozess gegen einen ehemaligen Erzieher der Haasenburg GmbH war lange erwartet worden. Über ein Jahr ist es her, seit das Jugendministerium Brandenburg dem Haasenburg-Betreiber die Betriebsgenehmigung entzogen hatte. Über anderthalb Jahre waren vergangen, seitdem die Staatsanwaltschaft Cottbus ihre Ermittlungen aufgenommen und seitdem 50 Beamte bei einer Razzia alle drei Standorte des Heimbetreibers durchsucht hatten. 


Doch gestern dauerte es nur wenige Minuten, dann erklärte Richter Rainer Rörig im Amtsgericht Lübben, die Verhandlung sei nun für die Öffentlichkeit geschlossen. Der Anwalt des Angeklagten, Michael Amman, stellte zudem den Antrag, dass selbst bei der Urteilsbegründung die Öffentlichkeit auszuschließen sei. 

Der Angeklagte legt eben erst den Aktenhefter nieder, mit dem er sich vor den Fernsehkameras geschützt hatte, da liest Staatsanwältin Jessica Hansen im Stakkato ihre Anklageschrift vor, als wollte sie diese Sache möglichst schnell hinter sich bringen. Sie liest die einzelnen sexuellen Handlungen vom Blatt ab, geht mitunter ins Detail.
Hansen liest vor, wie der damalige Erzieher insgesamt sechs Mal an einer 15-jährigen Haasenburg-Insassin sexuelle Handlungen ausgeübt hatte. Dabei sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen, auf einem Stuhl, auf dem Rücksitz eines Autos, das der Angeklagte im Wald geparkt hatte, und im Dachgeschoss. In einem Fall habe er mit dem Mädchen Sex gehabt, obwohl eine weitere Insassin im Zimmer war.
Öffentlichkeit wird ausgeschlossen
Nach kaum einer Minute gibt Richter Rörig dem Antrag des Strafverteidigers statt, die Öffentlichkeit auszuschließen. Als Grund nennt er die sexuellen Details, die zur Fallerörterung nötig seien. Der Schutz der Privatsphäre des Angeklagten würde hier das Interesse der Öffentlichkeit überwiegen. Da waren freilich wegen der Anklageschrift bereits einige Details im Raum. Insgesamt wurde die Öffentlichkeit in der einstündigen Verhandlung zweimal ausgeschlossen.
Richter Rörig verhängte schließlich eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und folgte damit exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zudem muss der 29-jährige Täter 1.000 Euro an eine Behinderteneinrichtung zahlen. Das Opfer, inzwischen 16 Jahre alt, und seine Mutter waren nicht durch einen Nebenklage-Anwalt vertreten. Das Geschehen wurde nur von Verteidiger, Richter und Staatsanwalt bestimmt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Strafmaß scheint angemessen. Doch in ihren Begründungen lassen sowohl Richter wie auch Staatsanwältin durchblicken, dass sie die Gesamtsituation in den Haasenburg-Heimen verkennen. Das Opfer befand sich rund anderthalb Jahre in der Haasenburg-Niederlassung in Neuendorf am See. Der Bezugserzieher R., der als Ergotherapeut angestellt war, begann mit dem Mädchen im November 2013 die Beziehung, die dazu führte, dass sich das Mädchen auch Vergünstigungen im Form von Zigaretten verschaffte. „Einvernehmlich“ nennen Staatsanwältin und Richter eine solche Beziehung.
Die Vorwürfe: Im Juni 2013 berichtete die taz als erste Zeitung  umfassend über Misshandlungsvorwürfe in Jugendheimen der Haasenburg-GmbH in Brandenburg. Der freie Träger hatte in Brandenburg drei Heime mit 114 Plätzen, wo Kinder und Jugendliche aus mehreren Bundesländern geschlossen untergebracht waren.

Die Schließung: Die damalige brandenburgische Jugendministerin Martina Münch (SPD) ordnete daraufhin eine Untersuchung an. Eine Kommission stellte im Oktober 2013 gravierende Mängel fest, sodass die Haasenburg-Heime im Dezember 2013 geschlossen wurden.

Die Ermittlungen: In rund 50 Verfahren wird gegen Erzieher und Betreiber der Haasenburg-Heime Vorwürfe wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung ermittelt.
„Einvernehmlich“ im geschlossenen System?
Ist dies in einem geschlossenen System wie der Haasenburg möglich gewesen? Das Mädchen musste sich ihre Freiheiten nach dem dort herrschenden Stufenmodell „erarbeiten“. Wie freiwillig kann eine Beziehung zu einem Erzieher sein, dem die Insassen zu gehorchen hatten? Auf die Anhörung des Opfers als Zeugin verzichtet das Gericht, was der Richter ebenfalls mit den sexuellen Details begründete, die der heute 16-Jährigen unangenehm seien. „Das Urteil ist in Ordnung“, kommentierte das Mädchen den Richterspruch.
Zugunsten des Angeklagten führt der Richter an, es handle sich hier „nicht um den klassischen Fall“ vom Missbrauch Schutzbefohlener, wie ihn sich der Gesetzgeber vorgestellt hat. Inzwischen übt der Angeklagte einen neuen Beruf aus – ohne Kontakte zu Kindern.
Auch an dieser Stelle lässt der Richter mangelndes Wissen aufscheinen: „Es gab kein Über- und Unterordnungsverhältnis.“ Davon kann niemand ausgehen, der sich näher mit der über zehnjährigen Skandalgeschichte der Haasenburg-GmbH beschäftigt hat. Es habe eine emotionale Bindung bestanden, bekräftigt der Richter dennoch, die „offenbar beidseitig war“.
"Sie war damals fünfzehn"
Auf dem Gerichtsflur angesprochen, ob es ein Liebesverhältnis war, sagte das Opfer, sie fände es richtig, dass R. verurteilt worden sei. „Sie war damals fünfzehn“, ergänzt ihre Mutter. Noch vor Urteilsverkündung sagte sie der taz, dass bei einer 15-Jährigen schwerlich von einer einvernehmlichen „Liebesbeziehung“ gesprochen werden könne. Sie erzählt, dass der Erzieher R. ihr eines Tages am Telefon eröffnet habe, dass er eine Beziehung zu ihrer Tochter eingehen wolle. Da habe sie die Polizei eingeschaltet. Mit anderen Erziehern der Haasenburg sei sie zufrieden, räumt die Mutter ein.
Der Vorfall ereignete sich im November 2013. Nur einen Monat später entzieht das Ministerium in Potsdam dem Betreiber die Betriebsgenehmigung. Die Tat geschah also in einer Zeit, in der die Firma längst in der öffentlichen Kritik stand. Hätte das strafwürdige Verhältnis also durch entschiedeneres Verhalten der Behörden verhindert werden können? Im Juni 2013 dokumentierte die taz brisante Unterlagen des Betreiber. Nur zwei Tage später sah sich die damalige Ministerin Martina Münch (SPD) genötigt, eine Untersuchungskommission einzuberufen.
Dennoch agieren die Behörden bis heute unglaublich zäh. Auch die Staatsanwaltschaft selbst, die mit der Aufklärung befasst ist. So bestritt die Oberstaatsanwältin Petra Hertwig zunächst gar die Grundlage für Ermittlungen. Noch Tage nach dem taz-Bericht sagte sie, dass sie „keinen Ermittlungsansatz“ gegen die Haasenburg-GmbH sehe.
Panikattacken bei LDS-Autokennzeichen
Dabei leiden bis heute viele der ehemaligen Insassen von Heimen der Haasenburg-GmbH, wie taz-Recherchen belegen. Eine junge Frau aus Sachsen berichtete, was sie bis heute zu erdulden habe. Sie bekomme schon Panik, wenn sie auf der Straße ein Auto mit Kennzeichen LDS für „Landkreis Dahme-Spreewald“ sehe – wie sie die Fahrzeuge der Mitarbeiter der Haasenburg-GmbH hatten.
Eine andere ehemalige Heim-Bewohnerin, die in einer Stadt nahe der polnischen Grenze wohnt, berichtet, sie begegne auf der Straße immer wieder einem Mann, in dem sie einen ehemaligen Mitarbeiter des Heims wiederzuerkennen glaubt. Sie fühle sich verfolgt. Sie habe nach ihrer Strafanzeige im August 2013 nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört.
Eine junge Frau, die von 2009 bis 2011 in einem der Haasenburg-Heime lebte, berichtet, sie habe Strafanzeige wegen ihrer dortigen Behandlung stellen wollen. Sie sei jedoch im November 2013 bei der Polizeiwache Potsdam-Mitte abgewiesen worden. Die Beamten hätten ihr erklärt, Anzeige könne nicht jeder erstatten. Das Gericht suche sich die Leute aus, mit dem es sprechen wolle. Auf Nachfrage erklärte die Potsdamer Polizeidirektion, es seien keine ehemaligen Bewohner der Haasenburg-Heime weggeschickt worden. Offenbar besteht nach wie vor bei Teilen der Behörden Skepsis gegenüber Haasenburg-Opfern.
Lob von der Staatsanwältin
Die Haasenburg-GmbH hingegen erhält Lob. Staatsanwältin Hansen zollte den Betreibern Anerkennung, dass sie nach Bekanntwerden des Missbrauchs dem späteren Angeklagten umgehend kündigten – als wäre es nicht eine Selbstverständlichkeit, jenen Mitarbeitern zu kündigen, die sich einer Misshandlung Schutzbefohlener schuldig gemacht haben. Auf Nachfrage der taz wollte sich Hansen nach der Verhandlung nicht zu ihrer Einlassung äußern.
Bisher sind drei Anklagen der Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter der Haasenburg-GmbH beim Amtsgericht Lübben eingereicht worden. Beim zweiten Prozess, der für Anfang März angesetzt ist, geht es um Körperverletzung. Laut Oberstaatsanwältin Hertwig sollen noch fünfzig Ermittlungen geführt werden. Auf das lange Schweigen der Staatsanwaltschaft angesprochen, sagte Hertwig der taz, dass dies ein gutes Zeichen sei. Denn das deute darauf hin, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien.
Die Ermittlungen gegen den Geschäftsführer Mario Bavar und den Betreiber der Firma, Christian Dietz, seien noch offen. Sie gestalteten sich schwierig.

http://www.taz.de/!153199/ 
 

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