22.01.15

Prozess um Sorgerecht - Elternstreit endet im Gefängnis


Zwei, die sich festhalten: Birgit R. und ihr achtjähriger Sohn, um den sie sich erbittert mit ihrem früheren Mann streitet.

(Foto: Wolfgang Wittl)
Streitende Eltern und ein leidtragendes Kind: Eine Mutter hat ihren Sohn zu einem Sportfest begleitet - gegen den Willen ihres Ex-Mannes. Deshalb muss sie nun für einen Tag in Ordnungshaft.
Von Wolfgang Wittl, Deggendorf/München
 
 
Es kommt eher selten vor, dass Kinder an einem Samstag unbedingt zur Schule wollen. Der 5. Juli in einem niederbayerischen Dorf war so ein Tag. Die Grundschule hielt ihr Sportfest ab, für den achtjährigen Anton ein Pflichttermin. Er hatte trainiert, er wollte Spaß haben, sein Können zeigen - seine Mutter sollte ihm dabei zusehen. Und genau weil sie dem Wunsch ihres Sohnes entsprach, wird die Frau bald ins Gefängnis gehen. So jedenfalls stellt sich diese ungewöhnliche Geschichte aus ihrer Sicht dar.
Birgit R., 32, ist eine zierliche Frau, doch wenn sie über die bayerische Justiz und gefühlte Gerechtigkeit spricht, kann sie sehr energisch werden. Um ihren Sohn zu schützen, möchte sie weder ihren wahren Namen noch den Wohnort in der Zeitung lesen. Denn Anton mache ohnehin schon genug durch in diesem familiären Fiasko.
Anton ist ein Scheidungskind. Das Verhältnis seiner Eltern ist zerrüttet. Beide leben in neuen Partnerschaften, Birgit R. ist wieder verheiratet und vor elf Monaten Mutter einer Tochter geworden. Das alleinige Sorgerecht für Anton liegt bei ihr, der Umgang ist genau geregelt. Die Hälfte der Ferien verbringt Anton bei seinem Vater, dazu jedes zweite Wochenende. So auch jenes vom 4. bis 6. Juli. Eigentlich.


Nachricht via Umgangspfleger

 

Über den Umgangspfleger, der Anton vorschriftsgemäß zwischen seinen Eltern befördert, wies Birgit R. den Vater darauf hin, dass Anton gerne am Sportfest teilnehmen würde. Der Vater erklärte sich dazu bereit, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass weder Birgit R. noch ihr neuer Ehemann dann gleichzeitig diese Schulveranstaltung besuchen dürften. Dies sollten sie schriftlich zusichern. Andernfalls würde er, der Vater, mit Anton nicht zu dem Sportfest fahren. "Damit fing das ganze Theater an", sagt Birgit R.
Warum, fragte sie sich, solle sie sich vorschreiben lassen, ob sie ihr Kind anfeuern dürfe? Noch dazu, wenn Anton dies ausdrücklich wünschte. Das ließ sie den Vater auch so wissen. Der aber blieb bei seiner Haltung. Daher entschloss sich Birgit R., ihren Sohn an diesem Wochenende bei sich zu behalten, ihn selbst zum Sportfest zu begleiten und dem Vater stattdessen den Termin eine Woche später anzubieten.
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Ihre SZ

 

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