Kinderpsychiatrie diganostiziert massive Angststörung nach Vollstreckung durch Polizei
2015-01-09
Gießen. Die Familienrichterin Schmidt vom Amtsgericht Burgdorf hat eine gewaltsame Vollstreckung zur Herausnahme von Grundschulkindern bei deren Vater verfügt, obwohl die Kinder wiederholt Misshandlungen seitens ihrer Mutter und deren Bruder ausgesetzt waren. Misshandlungsspuren wurden ärztlich attestiert, teilweise Selbstbeibringung konnte nicht ausgeschlossen werden.
Obergerichtsvollzieher Hartmut Schäfer: Keine Gewalt auf Kinder anwenden
Am 22.12.2014 hat der Obergerichtsvollzieher des Amtsgerichts Gießen, Hartmut Schäfer,
der mit zwei JugendamtsmitarbeiterInnen und acht Polizeibeamten seinen gerichtlichen Auftrag mit der Begründung einstellte, er wende keine Gewalt an Kindern an, der Kindeswille sei so deutlich, dass er es in dieser Klarheit noch bei keiner Vollstreckung erlebt habe. Bei der Vollstreckung anwesend waren auch Zeugen, darunter ein Filmteam und ein Sozialpädagoge
und Nachbarn.
Richterin Schmidt vom Amtsgericht in Burgdorf verfügte daraufhin eine Woche Ordnungshaft gegen den Vater Dennis Musal und erteilte einen erneuten Vollstreckungsauftrag. In Ihrem Beschluss hat sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gerichtsvollzieher „mitteilen lassen“ habe, die Vollstreckung sei so nicht durchführbar gewesen. Denn § 90, Absatz 2 FamFG besagt, die Anwendung unmittelbaren Zwanges gegen ein Kind darf nicht zugelassen werden.
Aus Angst vor gewaltsamer Vollstreckung Kameras in Wohnung installiert
Am 07.01.2015 nachmittags hatte sich Herr Musal mit seinen beiden Kindern schlafen
gelegt. Er wurde durch lautstarkes Klopfen wach und hörte noch benommen, dass Polizeibeamte Einlass begehrten. Auf dem Flughafen in Thessaloniki erreichte Herr Musal seine Mutter telefonisch nur deshalb, weil ihr Flug Verspätung hatte. Herr Musal erlaubte, dass das Telefon laut gestellt wurde, so dass der anwesende Prof. Christidis und Herrn Musals Bruder Dominique die gesamte Vollstreckung mitanhören konnten, indem er vor dem Öffnen der Wohnungstür zwei Handys, an denen Zeugen mithörten, beiseitelegte.
In der Wohnung waren bereits in Vorahnung seit dem 18.12.2014 Kameras installiert, die
den gesamten Vorgang aufzeichneten. Die Gießener Polizei fiel mit Billigung des Gerichtsvollziehers rücksichtslos und gewaltsam in Anwesenheit der 7jährigen Tochter Susan und dem 8jährigen Sohn David sowie deren 20jährigen Halbschwester Julia über Herrn Musal her, der ihnen noch freiwillig die Tür geöffnet hatte.
Gellende Schreie der Kinder bei dem Überfall – Notarzt herbeigerufen
Die Kinder schrien herzzergreifend und aus voller Kehle. Ihre Gesichter waren
angstverzerrt. Die Polizei ließ erst von ihrem Vater ab, als der hinzugerufene Notarzt die Wohnung betrat, der die Kinder in die Kinderklinik verbrachte. In der Kinderpsychiatrie wurde eine massive Angststörung diagnostiziert.
Als der Vater seinen Kindern ihre Kuscheldecken und ihre Spielsachen bringen will,
waren die Kinder spurlos verschwunden, die UKGM Kinder- und Jugendpsychiatrie in
Marburg verweigert dem Vater der Kinder in Anwesenheit von Zeugen jegliche Auskunft über den Zustand seiner Kinder. Er darf sie nicht sehen, obwohl er die Kinder selbst dorthin
brachte. Eine Deportation der Kinder ist wahrscheinlich.
Bürger dürfen die Wahrheit nicht sehen und werden vom System geblendet
Man darf sich fragen, warum der Bürger die Gewaltanwendung in Anwesenheit von kleinen
Kindern nicht beobachten soll. Das Volk soll in seinen Glauben an einen funktionierenden
Rechtsstaat nicht verunsichert werden.
Denn am 22.12.2014 haben Polizei und Gerichtsvollzieher in Anwesenheit von Zeugen die
Gewaltanwendung im Brustton der Überzeugung abgelehnt. Als die Staatsdiener sich mit
dem Vater und seinen Kindern allein glaubten, hatten sie weder Überzeugungskraft noch
Hemmungen gewaltsam über Herrn Musal vor seinen traumatisierten Kindern herzufallen.
Viel schwerwiegender wiegt jedoch die auf den Aufzeichnungen festgehaltene Tatsache,
dass der Gerichtsvollzieher Herrn Musal mit drohender Stimme sagte, wir sind uns einig,
dass hier heute nichts vorgefallen ist. Dabei dürfte es sich um Nötigung handeln.
Der Polizist entschuldigte sich gar bei Herrn Musal, behauptete jedoch entgegen der vorliegenden Videoaufzeichnungen, er hätte die Hand gegen ihn erhoben, weshalb er Gewalt anwenden habe müssen. Dabei dürfte es sich um Vortäuschung falscher Tatsachen
handeln.
Herrn Musal wurde erst auf schriftliche Anforderung der Vollstreckungsbeschluss am Abend
des 08.01.2015 in der Zeit von 19:30 – 20:30 Uhr in seinem Briefkasten eingeworfen.
Polizeibeamte und Gerichtsvollzieher arbeiten in der Regel auf Anweisung
Unklar ist, ob sie auf Anweisung rechtswidrig Gewalt in Gegenwart von Kindern ausübten
oder aus purer Freude an Grausamkeit.
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Andrea Jacob
Psychologist MA, EIILM & M. A., Bundelkhand University
Doctor of Philosophy, Bundelkhand University
Polizeipräsidium Mittelhessen Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Art und Weise der Zwangsvollstreckung von Grundschulkindern ohne Vollstreckungsbeschluss
Schreiben an Richterin Schmidt, Amtsgericht Burgdorf
Schreiben an Gerichtsvollzieher Hartmut Schäfer