20.01.15

Ministerium will Standards für Gutachten einführen

 

 

 

 

Gutachten für Familiengerichte häufig mangelhaft Ministerium will Standards für Gutachten einführen 

 

Das Bundesjustizministerium will schärfere fachliche Anforderungen für Experten-Gutachten in Familienstreitigkeiten formulieren. Der Parlamentarische Staatssekretär des Ministeriums, Christian Lange, sagte dem ARD-Magazin FAKT auf Anfrage, das Ministerium wolle "so schnell wie möglich" auf eine gesetzliche Regelung für Qualitätsstandards von Gutachten hinarbeiten, die von Familiengerichten in Auftrag gegeben werden. Zwar könne man derzeit nicht sagen, wann solche Standards vorliegen werden. "Aber ich kann Ihnen sagen, wir tun alles, damit es so schnell wie möglich geht", sagte Lange.
Pro Jahr werden in Deutschland im Zusammenhang mit Verhandlungen vor Familiengerichten rund 7.500 Gutachten angefertigt, in denen es beispielsweise um die Beurteilung von Eltern-Kind-Beziehungen oder die Fähigkeit von Eltern geht, ihre Kinder zu erziehen. Diese Gutachten sind häufig Grundlagen für Entscheidungen von Gerichten. In einer aktuellen Studie haben Wissenschaftler der Fernuniversität Hagen allerdings festgestellt, dass mehr als die Hälfte der Gutachten für Familiengerichte Mängel aufweisen. Nur eine Minderheit erfülle die fachlich geforderten Qualitätsstandards.
Der Deutsche Richterbund zeigte sich diesbezüglich auf Anfrage von FAKT selbstkritisch. Man überlege derzeit, wie man in Zukunft verhindern könne, dass Urteile auf Grundlage mangelhafter Gutachten gefällt würden, sagte Präsidiumsmitglied Joachim Lüblinghoff.

http://www.mdr.de/fakt/fakt_familiengerichte_gutachten100-comment.html#cf

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