29.04.15

EILMELDUNG: Europäisches Parlament zu Kindesraub in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrom / Petitionsausschuss wird wieder aktiv - Anhörung zur Petition über Fehlverhalten von Jugendämtern in Deutschland



 http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/eu-parlament-reactions-and-actions.html


Ab 1939
übernahmen die Jugendämter als Teil der Staatsgewalt im NS-Staat weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung. Das Jugendamt kontrollierte und lenkte Familien und Kinder von Geburt an politisch.

Heute lenkt das Jugendamt die gesamte Familienjustiz.



Damals und heute  werden täglich 150 Säuglinge und Kinder  bis zu 18 Jahren aus intakten Familienverhältnissen, separiert von den Eltern, Geschwistern und Verwandten in ghettoähnlichen Behausungen, meist weit entfernt von ihren Familien untergebracht. Heimweh wird mit Medikamenteneinsatz betäubt und es folgt eine Odysse des Leidens und der Traumata. Die meisten Kinder sehen ihre Eltern nie wieder. Es kann JEDEN treffen!

Deportation
(lat. deportare „wegbringen“, „fortschaffen“) ist die staatliche Verbringung von Menschen in andere Gebiete. Sie erfolgt auf staatliche Anordnung, die sich auf das geltende Recht des durchführenden Landes bezieht. Deportationen dienen dem Antritt von Strafmaßnahmen, der zwangsweisen Unterdrückung von politischen Gegnern oder der Isolierung von ethnischen Minderheiten. Sie sind mit Teil- oder Totalverlusten von gesetzlichen Rechten der Deportierten verbunden.

Der Begriff der Deportation ist heute aktueller, den je.
 
Rechtlichen Schutz gegen Deportationen bietet in Friedenszeiten die UN-Menschenrechtscharta (Artikel 9 und 12), in Kriegszeiten der Artikel 49 des Genfer Abkommens vom 12. August 1949.
Davon kann im Familienrecht und bei Jugendämtern keine Rede sein. Es gelten eigene Gesetzmässigkeiten, die im deutschen Recht heutzutage unbekannt sind. Darum wird im Familienrecht und im Hause Jugendamt viel gelogen, Akten gefälscht und Recht wie selbstverständlich gebogen.

Die “Zusammenarbeit” von Familiengericht, Jugendamt und Gutachtern sowie Polizei und Staatsanwaltschaft gerät von einem eigentlich wünschenswerten System der gegenseitigen Kontrolle ins Zwielicht einer vollkommen gnadenlosen Entzugsmaschinerie für Kinder, die keiner rechtsstaatlichen Kontrolle mehr zugänglich ist.



   

Gesunde Mütter werden in sektenähnlichen Strukturen erpresst, sich in eine Mütter/KindEinrichtung zu begeben, sich "behandeln"  zu lassen und sich von ihrer Familie zu trennen, weil ihnen ansonsten das Kleinkind weggenommen wird.
Oftmals werden die Kinder mit staatlich organisierten faschistoid anmutenden Überfallkommandos im MorgenGrauen aus ihrem zu Hause verräumt und ohne persönliche Habe, an unbekannte Orte verbracht.

Das Kinderleid 
durch die Täter von Jugendamt und Familienjustiz wird nun durch eben diese zynischerweise "behandelt".

Eltern, Familienangehörige, Freunde, selbst mündige informierte Kinder, die dem nach rechtstaatlich geltenden Regeln etwas entgegensetzen, werden zu pschychiatrisch auffälligen und kriminellen Personen degradiert und ebenfalls mit Vorliebe weggesperrt und existentiell ruiniert
Voneinander isolierte Eltern und Kinder wählen in ihrer Hilflosigkeit gegenüber der Bösartigkeit im sog. Familienrecht bisweilen den Freitod. Der Personenkreis, der auch die Entsorgung der Elternteile anstrebt, um sie mundtot zu machen, ist stets der gleiche, der auch für die Deportation der Kinder in fremde Hände gesorgt hat. Unter Zuhilfenahme wird sich dann weiteren Gerichtspersonals bedient, welcher in seinem amtlichen Grössenwahn die Paranoia gegen Kinder und Eltern weiterführt. Es wird straf"rechtlichen" Nachhall weiter gelogen und gebogen, passend gemacht, was nicht im entferntesten zusammen passt.
Die Öfen sind heutzutage glücklicherweise aus, hört man oft von Betroffenen.
Eltern beantragen im Ausland Asyl.

In unzähligen Petitionen 
gegen den so heute bezeichneten "Kinderklau" wird u.a. von Völkermord und weiteren eklantanten Menschenrechtsverletzungen gesprochen.


http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/berlin-it-sounds-like-nazi-germany.html










Gressers heutige Email an den Petitionsausschuss im Europäischen Parlament

Die Leiterin der neuesten kid – eke – pas – Studie, Prof. Dr. Ursula Gresser, schrieb soeben das Sekretariat des Petitionsausschusses an und untermauert mit ihrer jüngst erhobenen Studie den Vortrag von Prof. Dr. Christidis.

Drucken sie den Fragebogen aus. Beantworten Sie die Fragen und schicken Sie ihn direkt an unten angegebene Adresse.
Prof. Dr. Ursula Gresser: Ihre Studie zu kid – eke – pas


Betr: Anhörung zur Petition über Fehlverhalten von Jugendämtern in Deutschland


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vom Petenten vom Termin der Aussprache im Ausschuss erfahren (siehe unten), 05.05.2015 um 16:00 Uhr.

Wir haben aktuell an der Universität München im Rahmen einer Doktorarbeit über gesundheitliche Folgen von Isolationserlebnissen bei Kindern und/oder Elternteilen festgestellt, dass es in Deutschland wohl ein systematisches Missachten der Rechte von Kindern und Eltern durch Jugendämter, und teilweise in der Folge auch durch Gerichte, gibt. Die Ergebnisse unserer Befragung von über 220 Familien mit zwangsweiser Isolation Kinder von Eltern – durch Jugendämter mitverursacht oder durch Untätigkeit nicht verhindert – werden wir im Sommer 2015 national und international publizieren.
Ich kann Ihnen jetzt schon nach einer ersten Auswertung mitteilen, dass das Ergebnis ein Desaster mit dringendem Handlungsbedarf aufzeigt.
Es gibt in Deutschland unzählige Kinder, denen der Kontakt zu einer kompletten genetischen Hälfte (Elternteil, Großeltern, weitere Verwandtschaft, Freunde) dauerhaft verwehrt wird. Sie werden zwangsweise zu Halbwaisen oder Waisen gemacht.
Und es gibt in Deutschland unzählige Erwachsene – Mütter, Väter, Großeltern, weitere Verwandte, Freunde – die durch Jugendämter und teils auch Gerichte ihrer Kinder und des Kontaktes zu ihnen enteignet werden.

Folter nach Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention

Nahezu alle diese Betroffenen geben an, durch die Isolationsmaßnahme körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden erlitten zu haben und noch zu erleiden. Dies bedeutet den Tatbestand der Folter nach Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention.
Nach meiner Kenntnis ist die Isolation von Menschen auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zulässig, insbesondere nicht, wenn es Kinder betrifft.

Bitte informieren Sie mich vom Ergebnis der Anhörung, wir würden die Stellungnahme des Ausschusses gerne in unsere wissenschaftliche Publikation aufnehmen.


Mit besten Grüßen,
Ursula Gresser
Professor Dr. med. Dr. med. habil. Ursula Gresser
Fachärztin für Innere Medizin, Rheumatologie
Mitglied des Lehrkörpers der Medizinischen Fakultät der Universität München
Praxis für Medizinisch-wissenschaftliche Sachverständigengutachten und Konfliktbereinigung Blombergstr. 5, 82054 München-Sauerlach, Tel. 08104-887822, Fax 08104-887824, mobil 0176-78290789
Praxis für Mediation München  (ab 15.06.2015) Maximilianstrasse 2, 80539 München, Tel. 089-20500-8755, Fax 089-20500-8150

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Aus Sicht der ARCHE ist es eine Ehre, dass Prof. Dr. Christidis als Grieche die Problematik der deutschen Justiz und Jugendämter ins Europäische Parlament tragen darf.
http://www.archeviva.com/eilmeldung-europaeisches-parlament-zu-kid-eke-pas-petitionsausschuss-wird-wieder-aktiv/ 

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