28.04.15

20.000 Euro Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug - AZ: 9 O 20622/06 - Gutachterhaftung





München/Berlin (DAV). Wenn Eltern die Kinder grundlos entzogen werden, können sie gegebenenfalls Schmerzensgeld geltend machen. Das Landgericht München I verurteilte eine Klinik zur Zahlung von insgesamt 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil aufgrund der Aussage der Ärzte die Tochter den Eltern entzogen worden war. Auf dieses Urteil des Landgerichts vom 7. Januar 2009 (AZ: 9 O 20622/06) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

http://www.juraforum.de/familienrecht-erbrecht/schmerzensgeld-fuer-grundlosen-kindesentzug-284700 





Familienpsychologische Gutachter: Pflichten des Gutachters, Umgang mit dem Gutachter vor und während der Begutachtung, Haftung und Schadensersatz für Schlechtleistung http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/efkir-informiert-familienpsychologische.html#uds-search-results

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