20.06.13

Verfahrensbeiständin entsorgt Kind - anschliessend Mutter - Kinderhandel in Lübeck?

Mit Bedauern mussten wir feststellen, dass offensichtlich Verfahrensbeteiligte eines unberechtigten Sorgerechtsentzuges versuchen, die verbürgte Meinungs-und Pressefreiheit zu unterbinden. Es geht um einen Jungen, der vor etwa 4 Jahren in Lübeck sein intaktes zu Hause verlor und sich PAS-und Stockholm-Syndrom geschädigt, auch gerichtlich gegen seine Mutter wenden muss, um Blogeinträge löschen zu lassen.
Mindestens 10 Blogeinträge wurden gelöscht.... und werden wieder eingestellt.
 






http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/02/jugendamtwatch-pressefreiheit.html
















Sachverhalt Auszug aus Strafantrag gegen Richter Ingo Socha AG Lübeck

"Im August 2009 verbrachte die überforderte Jugendamtsmitarbeiterin Heike Hauschild Jugendamt Ratzeburg, meinen Sohn mit Arglist von einem Klassenkameraden in ein Heim des KJHV Lübeck („Deine Mutter ist psychisch krank und will Dich nicht mehr haben“, Aussage meines Sohnes im Krankenhaus nach Komasaufen beim KJHV)
Mir erzählte Frau Hauschild , um die Unterschrift für die Heimunterbringung abzunötigen, mein Sohn wolle ins Heim.
Das wollte er nie!
Alle Klärungsversuche wurden von Frau Hauschild und dem KJHV Personal abgeblockt, mein Sohn brainwashed und von mir isoliert.
Im Januar 2010 lag mein Sohn nach vorangekündigter Körperverletzung durch Heike Hauschild und Jörg Böttcher im alkoholischen Koma.
Daraufhin entzog Richter Socha mir im Schnellverfahren innerhalb weniger Stunden durch Antragstellung mit weiteren Lügen der Heike Hauschild das Auffenthaltsbestimmungsrecht. Ich wollte meinen Sohn aus der Misshandlungssituation herausholen.

In Folge wurde mir innerhalb eines Jahres im Dezember 2010 das Sorgerecht im Abstimmungsverfahren und im Wissen Richter Ingo Sochas um die Kindeswohlgefährdungen im Jugendamtsmilieu, das Sorgerecht komplett entzogen.
Dem fremden Erzeuger, zu dem Falko bis heute keinen Bezug hat, übertragen.

Mein Sohn, dies ist Richter Socha bekannt, stammt aus absolut intakten Verhältnissen. Zudem ist Richter Socha bewusst, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte variantenreich in den Unterlagen Unwahrheiten über mich verbreitet haben, mich verleumden, diskriminieren und Falko mit einbinden.
Dieser dies seit Heimverbringung mit übermässigem Alkoholkonsum bis heute versucht zu kompensieren.

Da das Sorgerecht der Eltern durch Artikel 6 des Grundgesetzes geschützt ist, kann es nur unter strengen Voraussetzungen durch das Familiengericht entzogen werden (§ 1666 BGB).

Mir wurde das Sorgerecht ohne Beweis der Kindeswohlgefährdung, ersichtlich in den Unterlagen, durch Richter Socha entzogen. Die Methodik, siehe Zeugen/Tatsachenliste.
Richter Sochas Aufgabe, wie der aller anderen Verfahrensbeteiligten wäre gewesen, auf Frau Hauschilds (JA Ratzeburg) Lügen und Rechtsverstösse  zum KJHG entsprechend zu reagieren und wie alle anderen Verfahrensbeteiligten die Bühne zu verlassen, nachdem frühzeitig (erster Verhandlungstag) auch im Hinblick auf schriftlich erbrachte familiennahe Zeugenaussagen und der Aussage Dr.Ziemens erkannt wurde, dass hier kein Hilfebedarf nach § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung oder § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls anzuwenden sind.
Auch ein für einen Laien ersichtlich falsches Gutachten von Dr.Neuhauss, hätte einem abteilungsleitenden gut ausgebildeten Richter im Familienrecht, auffallen müssen. Ebenso, dass man als Richter bei Kindern PAS und Stockholm Syndrom und Umgangsverweigerung durch Verfahrensbeteiligte nicht mitträgt. Zudem hätte ihm die falsche Anwendung des Begriffes Parental Monitoring, welche RAin Klohs als Kontrollmassnahme von Eltern darstellte, ebenfalls geläufig sein müssen. Auch andere dokumentierte Unwahrheiten und Behauptungen.
Ich war genötigt, mich permanent gegen unwahre und realitätsferne ständig wechselnde falsche Verdächtigungen zu wehren, wobei ich nicht beweispflichtig bin.
Zeugen wurden nicht zugelassen, Eingebungen von mir zu med./wiss./Rechtssachen, beharrlich zum Nachteil meines Sohnes und mir ignoriert.

Am 27.05.2012 habe ich das Sorgerecht gut begründet zurückgefordert.
Richter Socha argumentiert weiter mit dem ersichtlich gefälschten Gutachten des Dr.Neuhauss in Lübeck, welcher mittlerweile in diversen Foren als behandlungsbedürftiger Psychiater gilt, der Kinder und Familien vorsätzlich schädigt.
Aus dem Gutachten ist zu erlesen, dass es ersichtlich nicht zum Verfahren, nicht zu den Personen passt und die Aussagen nicht stimmen können und es eine erneute Variante der Kindesentziehung hervorbringt.


Das Sorgerecht wurde mir durch Richter Socha VOR Erstellung des Gutachtens ohne Begründung entzogen. Dies im Dezember 2010 im Abstimmungsverfahren unter den familienfremden Verfahrensbeteiligten. In den Unterlagen ist für NIEMANDEN ersichtlich, warum ich das Sorgerecht verloren habe, jedoch, wie mein Sohn misshandelt und wie mit mir bis heute verfahren wurde.

Mein Sohn ist zum Zeitpunkt dieses Strafantrages immer noch minderjährig und seit fast 3 Jahren verschwunden. Richter Socha hat mir alle Rechte an meinem Sohn entzogen, im Wissen, dass niemals und zu keiner Zeit von mir aus eine Kindeswohlgefährdung in der Vergangenheit und in der Zukunft (wer kann das schon vorhersehen) vorliegt. Ganz im Gegenteil!

Von Juni bis August 2011 lässt Richter Socha meinen massiv PAS geschädigten Sohn, mit Wahrnehmungsproblematik und in der pubertären Phase, verbracht in eine Heim ohne Hab und Gut, gerichtlich  gegen die eigene Mutter antreten.
Veröffentlicht wurde von mir ein Foto nach Komasaufen, um darzustellen, wie hier mit meinem Sohn umgegangen wird, von Richter Socha gefördert.
Herr Socha nahm eine falsche Eidesstattliche Versicherung meines Sohnes entgegen, im Wissen , dass diese falsch ist.

In Abwesenheit wurde ich zu €500.- ersatzweise Haft verurteilt, weil…berücksichtigt wurde, dass die Schuldnerin sich in den Sorgerechtsverfahren unkooperativ und unbeeindruckt von den gerichtlichen Sorgerechtsverfahren gezeigt hat.. ???
AZ 123 F 155/11  
Nach stringent geführter Aktenlage beim AG Lübeck, wäre ersichtlich, dass ich die Einzige von allen Beteiligten war und bin, die sich immer FÜR Falko eingesetzt hat. Und das sein Leben lang selbstverständlich! Auch Falko konnte sich nie beklagen und hat es in den Verfahren nie getan.

Es ist davon auszugehen und in den Unterlagen ersichtlich, dass Richter Socha erkannt haben muss, dass sämtliche familienfremde Verfahrensbeteiligte mangelnde Kompetenz ungebremst und haltlos mit Lügen, Verleumdungen, Beleidigungen und Fabulierungen kompensieren. Die Realitäten wurden ignoriert.
Herr Socha hat sich vorsätzlich zum Schaden meines Sohnes daran beteiligt.
Dies ist in sämtlichen Unterlagen ebenso ersichtlich.

Zum AZ 28 C 1581/11 beschreibt RAin Julia Klohs Lübeck, dass sie sich mit Herrn Socha besprochen hätte und dieser es ausdrücklich für notwendig hält, mich einer rechtlichen Betreuung zu unterstellen.

Bis dato hat noch niemand aus meinem doch recht umfangreichen persönlichen Kreis, Nachbarschaft, Arbeitskollegen etc. festgestellt, dass ich das Wohl meines Sohnes gefährde, noch dass ich nicht in der Lage sei meine Sachen alleine zu regeln.






Dies geschieht erst durch fremde Verfahrensbeteiligte seit Heimverbringung und induziertem Komasaufen beim KJHV und ich mich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen wehre. Die Eigendynamik einer mobbenden Gruppe, die hilflos versucht eine „Massnahme“ nach der anderen zu rechtfertigen. Ebenso wehre ich mich gegen den anschliessenden existentiellen Ruin durch die vermutlich und ersichtlich psychisch kranke RA Klohs (ehem.Verfahrensbeiständin), welche ihre Problematik seit 2010 versucht auf mich zu projizieren und sich von dieser Gruppe im Mai 2011 isoliert hat.


Siehe
123 F5/10       Richter Socha  AG Lübeck
123 F31/10     Richter Socha  AG Lübeck
123 F110/10   Richter Socha AG Lübeck
123 F119/12    Richter Socha AG Lübeck
123 F 155/11   Richter Socha AG Lübeck"




Die ehemalige Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck, setzt hier "PRIVATrechtliche ANSPRÜCHE" durch.Frau Klohs hatte in den Verfahren von Anfang an, die Rolle, "anzuregen" der Mutter die Gesundheitsfürsorge zu entziehen, das Sorgerecht zu entziehen, einen Gutachter zu beauftragen, die Erzeihungsfähigkeit ohne Begründung in Frage zu stellen, ein Betreuungsverfahren zur Unterdrückung der Veröffentlichungen zum Sachverhalt einzuleiten, eine unbescholtene Mutter nach Sorgerechtsentzug zu verklagen und mit Strafanträgen zu übersäen.Den Rechner in einer Nacht-und Nebelaktion aus dem Haus der Mutter holen zu lassen, das KFZ für eigene Honorare zu verpfänden, zu versuchen in das Haus der Mutter zu pfänden, einen Richter nach dem anderen einzubinden, um auf dem Papier zu legitimieren, was NICHT zu legitimieren ist.







 "Erinnerung"-Inhaftierung von 70 Tagen steht noch aus. Von €60.-/monatlich zum Leben sollen nunmehr €50.- bezahlt werden







  









1 Kommentar:

  1. Anonym06:07

    Ich habe ein ähnliches Problem mit diesem Richter. Ich habe genügend Beweise in diesem Fall und die wurden von diesem Richter ignoriert. An wen kann ich mich wenden?

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