Heimskandal in Brandenburg
Tod im Kinderheim
Lena*
musste Helm, Knie- und Armschoner in einem Heim der Haasenburg GmbH
tragen. Sie ist eines von zwei Mädchen, die in dem geschlossenen Heim
starben.
BERLIN taz | „Aus dem
Blickwinkel sah ich etwas herunterfallen und äußerte die Frage, was denn
nun wieder von oben runtergefallen ist. N. antwortete, dass es ein
Mensch gewesen ist.“ Der Mensch hieß Lena* und war ein 16-jähriges
Mädchen. Sie starb am 31. Mai 2008 in einem Heim der Haasenburg GmbH, in
Jessern, Brandenburg.
Die Mitarbeiterin T. hat nach dem Tod
von Lena ihre Beobachtungen aufgeschrieben. In ihrer Stellungnahme
schreibt sie: „Lena lag auf ihrer linke Seite […] Ich nahm ihr dann die
Knie- und Ellbogenschützer ab, damit diese nicht unnötig schnürten.“
Die Haasenburg GmbH betreibt drei
geschlossene Heime in Brandenburg. Sie hat sich auf Kinder
spezialisiert, die als schwierig gelten. Auf Antrag der Eltern oder
eines amtlichen Vormunds können Kinder nach §1631b BGB in eine
geschlossene Einrichtung eingewiesen werden. Nötig ist ein Beschluss
eines Familiengerichts, ein psychiatrisches Gutachten und eine
Stellungnahme des Jugendamts, das dann ein Heim sucht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen