"Im Fall Cleve gegen BR Deutschland hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Reichweite der Unschuldsvermutung auseinandergesetzt. Das Urteil ist auch deshalb interessant, weil das Bundesverfassungsgericht den Fall erst gar nicht zur Entscheidung angenommen hatte. Im Wesentlichen ging es in dem Urteil um die Frage, ob ein Gericht gegen die Unschuldsvermutung verstösst, wenn es einen Angeklagten zwar freispricht, aber in der Begründung des Urteils zu erkennen gibt, dass der Angeklagte wahrscheinlich eine Straftat begangen habe."Gott/Allah/Jahweh und/oder dem fliegenden Spaghettimonster sei Dank, gibt es noch Männer/Väter, die genügend Kraft und Nerven, psychische und physische Stärke, Zeit und Geld aufbringen können, um einerseits andere Väter/Männer vor der existenziellen Vernichtung und/oder Suizid zu bewahren und 70 Jahre nach der Befreiung durch Einnordung Einzunordernden eine Resthoffnung lassen, dass trotz Fällen wie Mollath, Witte, Norbert Kuß, Arnold oder Kachelmann es jemals auf deutschem Boden einen Rechtsstaat geben wird, der seinen Namen verdient. Offensichtlich gibt es nicht nur in Mannheim Nachschulungsbedarf für die, die den Rechtsstaat nicht verstanden haben, aber auch noch meinen andere belehren zu müssen. Herzlichen Dank an http://emrk-online.com/hinweis-auf-schuld-in-den-urteilsgruenden-trotz-freispruchs-cleve-g-br-deutschland/ für die Kurz- bzw. Zusammenfassung. Hinweis auf Schuld in den Urteilsgründen trotz Freispruchs – Cleve g ...Zum vollständigen Artikel
10.02.15
Endlich! Es gibt noch Richter in ... Straßburg! Freispruch ist Freispruch" Nachtreten verboten! Europäischer Gerichtshof macht Schluß mit (deutscher) richterlicher Unsitte und richterlichem Unsinn!
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